ofortantwort
29.07.2009 | 20:43
Firmen-Antwort von:
united hoster GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung
United hoster Stellungnahme:
Ein Kunde hat lt. AGB seinen Vertrag schriftlich zu kündigen.
Eine Kündigung sollte wenn möglich per EINSCHREIBEN mit Rückschein durchgeführt werden. Somit sind Sie auf der sicheren Seite.
Liegt dies nicht vor, ist eine Kündigung nicht rechtskräftig.
Entsprechend werden die Beträge eingezogen und bei Rücklastschrift an die SCHUFA übermittelt zum Einzug der Forderungen.
Für Kunde mit Zugriff auf das Kundencenter - muss der Kunde lt. AGB seinen Vertrag dort selbstständig abkündigen - tut er dies nicht - läuft der Vertrag ebenfalls weiter.
Siehe Auszug aus dem Kunden:
Abrechnungszeitraumtyp Feste Anzahl von Monaten
Abrechnungszeitraum 1
Datum der letzten Abrechnung 14-Jul-2009
Nächstes Abrechnungsdatum
Automatisch verlängern YES
Verlängerungszeitpunkt (Tage) 30
Wir wissen sehr wohl um wen es hier geht.
---
Antwort auf den Kommentar:
Wenn ein Kunde 100MB bucht, werden hier Logfiles, HTTP Dateien, Email Speicher - alles zusammengefasst. Daher gibt es auch eine Warnung. Sie wurden als Kunde darüber informiert und können dies in Ihrem Kundenpanel auch entnehmen. Wenn Ihnen das nicht gefällt: kündigen und anderen Provider suchen. Umsonst gibt es den Dienst nicht.
Support gibt es fast null. Für die Technik wie für das für E-Mail verwendete Plesk ist im Telefonsupport niemand zuständig. Ein ständiges Ärgernis sind die sich selbsttätig zumüllenden Accounts. Man bucht 100 mb auf dem Server und schon bei 50mb hochgeladener Daten kommt die Warnung, daß man seinen Account überziehe. Lösungen gibt es dafür nicht.
Der Umgang mit Kunden ist Glückssache. Auf zehn Anfragen kommt eine Antwort. Ich würde einem "Normalkunden" für einfaches Webhosting + Mail von United-hoster und dem verwendeten Plesk abraten.
freut mich, dass es Dir genau so geht. Fuer mich hat sich die Sache erledigt, der Anwalt kostet ja United Hoster Kohle, nicht mir, denn die Abbuchung - ob Vertrag gekuendigt oder nicht - ist rechtskraeftig.
Ich habe United Hoster fuer die Lastscvhriften sperren koennen. Eine Rechnung vom Anwalt und mir kommt auf die zu, wenn ich mal etwas mehr Zeiut habe diese zu verfassen.
Schade, dass die Firma so schlecht ueber die Rechtslage aufgeklaert ist. Mein Anwalt hat sie darueber aber unterrichtet, wird fuer United Hoster auch nicht ganz billig der Kram mit Gerichtskosten und Co.
Mein Anwalt hat auch bereits gesagt, dass das Vorgehen der Firma nicht rechtens ist. Seis drum. Kontoverbindung ist gesperrt, Kosten werden dann eingeklagt.
Logfiles in den Webspace einzuberechnen - ich sage nichts dazu. Sei froh, dass du auch die losbist, Fritz. Habe mich auch schon bei der Bank beschwert (siehe oben).
Ich würde es gerichtlich klären, sieht gut aus. Die Bankbeschwerde macht nur Sinn, wenn es mehrere Kunden machen.
ich bin bei diversen Hostern und bei mir werden auch die Logs und E-Mail Größen in das Gesamtpaket einberechnet.
Das scheint schon normal zu sein. Umsonst gibt es ja nichts.
Mir wäre der Stress mit Anwalt und wegen des Kleinbetrages, ehrlich gesagt, zu blöd.
Es war bei Godaddz damals nicht so und zwei andere kleine Hoster.
Vermutlich machen das nur die großen. Stress? Den habe ich ja nicht und bezahlen muss ich es ja auch nicht.
Man muss mal schauen, dass die das stoppen, zwar ist das jetzt durch meine Bank geregelt, aber eine Unterlassungserklaerung an der Wand ist mir definitiv lieber.
Ob der Vertrag laeuft oder nicht, ist dabei ja so oder so egal.
Wenn die Verfahren eingestellt werden, geht es eben zum zuständigen Oberlandesgericht, wenn nicht, zum Bundesgerichtshof. Meine Anwälte wissen schon über United-Hoster GmbH, United-Hoster oder UH Bescheid.
board.gulli.com/thread/1374660-erfahrungsbericht-united-hostercom/
Nur dass ich nun eine Kategorie schlimmer habe, bei mir steht das Inkasso vor der Tür.