Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 520 Views | 22.12.2014 | 12:15 Uhr
geschrieben von M. Liemann

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

BOSCH Geschirrspüler nach ca. 2,5 Jahren defekt

Bestell-/Kundennummer: XK30688

Nachdem im letzten Monat mein BOSCH Geschirrspüler (SBV63M30EU) nach dem Waschprogramm immer wieder die Fehlermeldung E:07 angezeigt hat und das Geschirr zwar sauber, aber feucht war, habe ich mich nach einer kurzen Internetrecherche zu dieser Fehlermeldung an den BOSCH Kundendienst gewandt.

SCHLAGWORTE

Relativ schnell konnte ein Termin für den Besuch eines Servicetechnikers ausgemacht werden. Der Techniker, der die Reparatur durchgeführt hat, war ausgesprochen nett und machte einen kompetenten Eindruck. Die Schadensbeseitigung erfolgte zügig und sauber. Hierfür vielen Dank! Was mir jedoch nicht gefällt, ist die Rechnungsstellung (Rechnung-Nr.: XK306888). Laut Rechnung musste das komplette Zeolithsystem, welches für die Trocknung des Geschirrs zuständig ist ausgetauscht werden. Hierfür wurden 439,00 Euro angesetzt. Da das Problem bei Bosch augenscheinlich bekannt ist und häufiger vorkommt wurden vom Techniker bereits 50 % Kulanz auf die Rechnungssumme gewährt, so dass ich „nur“ noch 219,50 Euro bezahlen musste.

Eine schriftliche Nachfrage bei der BOSCH Kundenbetreuung zur Übernahme der 219,50 Euro aus Kulanzgründen wurde sehr schnell beantwortet, jedoch abgelehnt. Bei einem Markengerät dieser Preisklasse (Neupreis ca. 630,00 Euro) erwarte ich, dass so ein Fehler nicht innerhalb so kurzer Zeit auftritt und wenn doch, dass der Schaden kulant geregelt wird. Ein Rechnungsbetrag in Höhe von 219,50 Euro ist hier eindeutig zu hoch. Der Schaden am Gerät (Fehlermeldung E:07) ist gemäß Internetrecherche (u. a. reclabox.com, Amazonrezensionen, diverse Foren) ein sehr häufiges Problem, welches bei den Geschirrspülern dieser Generation produktions- bzw. konstruktionsbedingt auftritt. Gegen einen geringen Mehrbetrag bekomme ich hierfür bereits ein neues Gerät von einem anderen Hersteller.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Übernahme der gesamten Reparaturkosten durch BOSCH.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2014 | 14:48
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Liemann,

Ihre Anfrage über die ReclaBox haben wir erhalten und den Sachverhalt intern recherchiert. Hierbei haben sich jedoch keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine anders lautende Beurteilung erzielen.

Eine Kulanzentscheidung ist eine freiwillige Entscheidung des Herstellers und wird in Abhängigkeit verschiedener Faktoren gewährt.

Wie bereits in unserer E-Mail vom 15.12.2014 mitgeteilt, ist eine weitere Reduzierung der Rechnung nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.01.2015 | 09:00
von M. Liemann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem Bosch sich hier m. E. unkulant zeigt, bedeutet dies für mich, dass es sich in Zukunft nicht mehr lohnt ein Markengerät dieser Firma zu kaufen. Da kann ich auch weniger Geld ausgeben und bekomme bei anderen Marken gleichen bzw. besseren Service.




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