Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 1873 Views | 22.08.2014 | 18:52 Uhr
geschrieben von Heiko Heinig

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Lochfraß am Geschirrspüler

Bestell-/Kundennummer: XE388624

Im Mai 2012 hat sich meine Mutter aufgrund der guten Verbrauchswerte und der geringen Geräuschentwicklung für einen neuen Geschirrspüler von der Firma Bosch (SPI69T15EU/06) entschieden. Dieser wurde am 29. Mai 2012 geliefert und fachgerecht installiert. Es hat alles tadellos funktioniert und ich habe mir Anfang 2013 aufgrund der positiven Erfahrungen ebenfalls ein Geschirrspüler von Bosch zugelegt.

SCHLAGWORTE

Doch am 29.07.2014, also nach 2 Jahren und 2 Monaten (somit kurz nach Ablauf der Garantie), stand plötzlich die Fehlermeldung „E:15“ im Display. Nachdem wir den Fehler vergeblich in der Bedienungsanleitung sowie in der Kurzanleitung suchten, haben wir uns schließlich an den Kundendienst von Bosch gewandt. Dieser teilte uns mit, dass bei dieser Fehlermeldung zwingend ein Techniker vorbeikommen muss. Dafür fällt allerdings schon mal eine Technikerpauschale von 69,50 EUR an, die gegebenfalls bei einer Reparatur verrechnet wird.

Am 12.08.2014 wurde das Gerät dann von einem Techniker geprüft und sogenannter Lochfraß festgestellt, d. h. Totalschaden – nicht reparable. Dabei wurde uns unterstellt, beim Salznachfüllen nicht die Bedienungsanleitung beachtet zu haben. Denn dort steht, nach dem Salzauffüllen umgehend spülen. Ein Materialfehler wurde komplett ausgeschlossen. Dabei wurde der defekte Geschirrspüler von Bosch genauso ordentlich und pfleglich behandelt wie das Vorgängergerät von AEG. Bei diesem Gerät gab es in über 12 Jahren Nutzungszeit nie Probleme mit Lochfraß.

Bosch bietet uns nun ein Austauschgerät (Nachfolgermodell) zum Vorzugspreis von 400,00 EUR an. Dazu kommen noch Installationskosten von 150,00 EUR und die bereits bezahlte Technikerpauschale von 69,50 EUR. Ein Scheck in Höhe von 21,00 EUR kann bei Markentreue dann wieder gutgeschrieben. Somit entstehen Gesamtkasten von 598,00 EUR (das ist genau der ursprüngliche Gerätepreis) für einen Schaden, den wir aus unserer Sicht nicht verursacht haben. Das ist absolut nicht akzeptabel.

Die Aussage des Technikers, dass Lochfraß bereits nach 48 Stunden entstehen würde und das Schäden dieser Art nicht mal innerhalb der Garantiezeit übernommen werden, da ja selbst verursacht, lässt große Zweifel an der Marke Bosch aufkommen. Wenn dieser angebliche Lochfrass tatsächlich solche massive Schäden verursachen sollte, dann ist dieser lapidare Hinweis in der Bedienungsanleitung zum Thema Salzauffüllen absolut unzureichend (es gibt nicht mal ein Achtungszeichen). Bei diesen Konsequenzen müsste der Verbraucher im Gerät (z. B. Deckel Salzbehälter) sowie in der Bedienungsanleitung und Kurzanleitung deutlich darauf hingewiesen werden.

Die Qualität und das Entgegenkommen von Bosch sind für uns einfach maßlos enttäuschend.

Am 15.08.2014 haben wir dann noch die folgende Mail vom Bosch Kundendienst erhalten: „… wir haben vor Kurzem ein Bosch Hausgerät mit der Reparaturnummer XE388624 für Sie repariert. Natürlich ist es uns wichtig zu erfahren, wie zufrieden Sie mit unseren Dienstleistungen waren. Aus diesem Grund führen wir regelmäßig eine Kundenbefragung durch. …“ Im vorliegenden Fall ist man einfach fassungslos.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Anerkennung als Materialfehler / Austausch des Gerätes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.08.2014 | 14:04
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Heinig,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an unseren Werkskundendienst gewandt haben.

Zu einer Klärung des vorliegenden Sachverhaltes haben wir uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Bitte haben Sie bis zum Erhalt unseres Briefes noch etwas Geduld.

Gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig bei Rückfragen oder im Bedarfsfall über die bekannten Kontakdaten zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte.

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.08.2014 | 17:23
von Heiko Heinig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe den angekündigten Brief noch nicht erhalten.


07.10.2014 | 23:17
von Heiko Heinig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vorgang ist noch in Klärung.


27.11.2014 | 23:35
von Heiko Heinig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Robert Bosch Hausgeräte GmbH ist uns beim Preis für das Austauschgerät nochmals entgegengekommen. Dafür vielen Dank.

Ein Materialfehler wurde von Bosch, auch ohne weitere Prüfung, absolut ausgeschlossen. Die Hinweise in der Bedienungsanleitung sind laut Bosch absolut ausreichend, d. h. es wird auch zukünftig keine deutlicheren Hinweise in der Bedienungsanleitung geben und im Gerät wahrscheinlich erst Recht nicht. Dies finde ich bei dem Ausmaß des Schadens absolut bedauerlich. Sicher hat Bosch aber einen guten Grund dafür.

Wir haben uns letztendlich für den Austausch entschieden, da die Anschaffungskosten (Gerätepreis + Anschluss + Entsorgung) für ein vergleichbares Gerät von einem anderen Hersteller in jedem Fall höher gewesen wären.




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