Durch Schottensoft gelöste Beschwerde. | 1460 Views | 23.08.2014 | 12:43 Uhr
geschrieben von Eberhard Dr. Lenz

Schottensoft GmbH (Bienenbüttel)

Zwangsvollstreckung und Sammelverfahren wg. gewerbl. Betrugs

Ich hatte Windows 7 gekauft mit Vorkassse, wegen Nichtlieferung gekündigt und nichts zurückerhalten.
Erst als der Mahnbescheid beim Geschäftsführer Herrn L. einging, bekam ich die Vorkasse direkt und sofort von Hr. L. zurück, aber nicht die Mahngebühren.
Nach dem üblichen Procedere habe ich jetzt einen Kostenfestsetzungbeschluss über allle meine Gerichtsgebühren in Höhe von 105 € und kann nun in die Zwangsvollstreckung gehen.
Ich stellte Strafanzeige wegen des Verdachts des gewerblichen Betruges. Und siehe da: Kommentar der Jurisprudenz "es läuft jetzt schon ein Sammelverfahren".

Da es viele ähnliche Fälle wie dem meinigen gibt, kann man nicht sicher sein rechtzeitig seine Ware zu erhalten. Berufstätige haben oft nicht die Zeit, aufwändige Mahnbescheide usw. in Gang zu bringen.

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Meine Forderung an Schottensoft GmbH: 105 €


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Kommentare und Trackbacks (2)


30.08.2014 | 19:35
von Eberhard Dr. Lenz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein paar Tage nach dem Zuschicken des Antrags auf Zwangsvollstreckung bekam ich von Herrn Lüneburg die ausstehenden Gerichtsgebühren in Höhe von 105 € plus 0,51 € Zinsen überwiesen.
Ich glaube, als er erkannt hatte, dass er auch noch die Gerichtsvollziehergebühren hätte zahlen müssen, wollte er meinen Fall für sich noch etwas günstig erledigen.
Der Richter hatte ja festgelegt, dass ein Widerspruch seitens Herrn Lüneburg nicht zulässig ist. Das war mein "Glück".


31.08.2014 | 21:39
von Titus A. | Regelverstoß melden
Glückwunsch.
Es ist traurig, dass man bei dieser Firma so schwere Geschütze auffahren muß um an sein Geld zu kommen.
Ich möchte nicht wissen wie viele Leute darauf verzichten.



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