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Durch Desigual gelöste Beschwerde. | 1937 Views | 24.05.2014 | 11:37 Uhr
geschrieben von Elvira Sehnem

Desigual (Dortmund)

Gescheiterte Reklamation einer Tasche

Am Samstag, den 17.05.2014, habe ich bei Desigual in der Verkaufstelle Dortmund eine Tasche für 59 Euro gekauft. Beim Auspacken fiel mir dann zu Hause auf, dass der Reißverschluss der Innentasche kaputt war. Daraufhin fuhr ich gleich am Montag die Tasche umzutauschen.

SCHLAGWORTE

Beim Umtausch wurde ich schnell "abgefertigt" und mit einer neuen, die ich leider Gottes nur durch den Verkäufer durchschauen lies, nach Hause geschickt. Heute, 22.05.2014 fiel mir auf, dass der Knopf am Riemen der Tasche fehlte. Durch meinen Anruf in der Dortmunder FIliale wurde ich auf eine sehr unfreundliche Art und Weise darauf hingewiesen, dass der erneute Umtausch nur persönlich erfolgen muss, die Benzinkosten (das sind umgerechnet 10 Euro einfache Strecke) werden mir nicht erstattet.

Der Anruf im Kundenservice brachte null Ergebnis. Wenn man online bestellt, ist der Umtausch auf dem Postweg möglich, wenn man aber vor Ort kauft, funktioniert das nicht. Der Grund für meine Beschwerde ist einfach nur die miserable Qualität und unfreundliche persönliche und telefonische Behandlung. Mir geht es jetzt nicht mehr um die Tasche, sondern darum, dass ich als Kunde wie "Dreck" behandelt werde, nur weil das Geschäft fehlerhafte Ware verkauft und es einem auffällt.
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Meine Forderung an Desigual: Umtausch auf dem Postweg oder Erstattung der Reisekosten


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


24.05.2014 | 13:08
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Hallo, schauen Sie sich mal § 439 Abs. 2 BGB an. Das steht ganz klar, dass die Kosten die bei der Nacherfüllung anfallen, vom Verkäufer zu tragen sind. Dazu zählen insbes. Fahrtkosten. Das kann der Verkäufer nicht in Abrede stellen, auch wenn es ihm nicht passt!

24.05.2014 | 14:56
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973: Wer lesen UND verstehen kann ist klar im Vorteil!
Was erzählen Sie denn wieder für einen Unsinn? Das ist keine Frage des Abwägens sondern es steht knallhart im Absatz 2 drin: Der Verkäufer hat. und das ist unzweifelhaft! Wie soll das denn noch deutlicher formuliert werden, dass es auch Sie kapieren?

24.05.2014 | 23:44
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973 - da steht "hat" und nicht "kann". Also: Der Verkäufer hat die Fahrkosten zu erstatten! Das hat nichts mit Meinung sondern mit gesetzlicher Vorgabe zu tun.

25.05.2014 | 09:11
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
 spider monkey Jay: Dann gibt's den Begriff der Schadensminderungspflicht, - auch aus dem BGB - das hieße im konkreten Fall, er muss es schicken und dann muss der Verkäufer diese Kosten erstatten.

26.05.2014 | 20:34
von Elvira Sehnem gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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