339 Views | 31.05.2009 | 19:50 Uhr
geschrieben von Bruno Wagner

zully-media GmbH (Leipzig)

Testphase führt zum Vertragsabschluss

Ich habe mich auf der Internetseite SMS-Sofort der Firma Zully Media GmbH angemeldet. Dort wurde mit einem Angebot geworben, fünf SMS pro Tag für acht Euro pro Monat verschicken zu können.

SCHLAGWORTE

In der AGB stand, dass man 14 Tage Zeit hätte, dieses zu testen. Ich habe vier SMS verschickt und einen Tag später per Mail meine Kündigung eingereicht. Nach einer Weile kam per Mail eine Rechnungsaufforderung in Höhe von 96,- €.

Ich legte Widerspruch ein und bekam daraufhin eine Mahnung per Mail mit dem Hinweis, dass ich einen Vertrag für 24 Monate im Gesamtwert von 192,- Euro abgeschlossen hätte. Wiederum legte ich auf diese Mail und den folgenden Mahnungen Widerspruch ein.

Die dritte Mahnung kam dann per Post, gegen die ich ebenfalls Widerspruch einlegte. Mittlerweile wurde ein Inkasso-Büro eingeschaltet, welches von mir die 96,- € plus Verwaltungsgebühr des Inkasso-Büros verlangt.

Muss ich diese Rechnung begleichen oder gibt es eine rechtliche Möglichkeit dagegen anzugehen?

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Meine Forderung an zully-media GmbH: Vertragskündigung


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Kommentare und Trackbacks (4)


01.06.2009 | 17:12
von Dominik Ratzinger | Regelverstoß melden
Nein, bloß nicht bezahlen! Sie sind im Recht. Wenn Sie bezahlen, erkennen Sie die Rechtmäßigkeit des Rechnungsbetrages an und können im Nachhinein nichts mehr machen.

Schreiben Sie einen Brief mit Bezug auf Ihre Kündigung (Datum?). Verweigern Sie darin jegliche Zahlung, da kein Vertrag besteht (ist ja gekündigt, ob von der Firme bestätigt oder nicht) und drohen Sie gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten. Lassen Sie sich nicht durch Inkassobüros und juristische Sprache einschüchtern. Das ist eine Masche.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dominik Ratzinger

01.06.2009 | 18:17
von Peter Kunner | Regelverstoß melden
Nein, zahlen müssen Sie nicht, da Sie gekündigt haben. Diese Firma ist in einschlägigen Internetforen bekannt.

Die Firma weiß, dass Ihre Methoden nicht rechtmässig sind, deswegen sind die Mahnungen sehr brüsk (hier wird u.a. auch mit Strafanzeige gedroht).

Also nicht zahlen und die Kündigungsemail sichern. Was kommt, sind noch einige Mahnungen per E-Mail und das war es.

Sollte doch ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, dem widersprechen. Dann müsste diese Firma beweisen, dass ihre Forderung berechtigt ist. (Ist aber sehr unwarscheinlich, dass ein MB kommt).

02.06.2009 | 02:07
von Cappo | Regelverstoß melden
Ha ha ha. Die Seite www.sms-sofort.de existiert nicht mehr. Zumindest hab ich das gerade mal probiert und siehe da, nicht zu mehr finden. Ich war letzte Woche noch drauf, weil mich die AGB's interessiert haben.
Dann brauchst du dir über die Rechnung keine Gedanken mehr machen.

Cappo

08.06.2009 | 17:50
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Thoralf Meininger.
Da muß ich Ihnen gewaltig widersprechen, denn bei "sms-kostenlos.de" müssen Sie nicht nach der kostenlosen Anmeldung ein Abo bezahlen. Sie dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Auf der nun gelöschten Seite von "sms-sofort" wurden Sie nämlich mit kostenloser Anmeldung geködert und waren anschließend in der Abofalle.
Aber bei "sms-kostenlos" bekommen Sie, wenn das Kontingent ausreicht, auch die eine oder andere SMS kostenlos und wenn Sie mehr brauchen, bezahlen Sie mit einer Premium-SMS und haben kein Abo.

Das nur mal zur Richtigstellung. Ich nutze nämlich auch diesen Premium-sms-dienst über ICQ und finde es ganz praktisch.

Cappo



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