Durch Light In The Box gelöste Beschwerde. | 1266 Views | 03.03.2014 | 17:15 Uhr
geschrieben von Lina Schröder

Light In The Box Ltd (Beijing)

Ware nicht einführbar - 30% Einkaufspreis einbehalten

Bestell-/Kundennummer: 1402150706673534

Am 15.2. bestellten wir 55 LED Birnen bei Light In The Box und freuten uns über den günstigen Preis und die schnelle Expresslieferung (3-5 Werktage) - als die Ware nach 2 Wochen immernoch nicht ankam wurden wir langsam nervös - 2 Tage später dann die Nachricht von Light In The Box - die Ware liegt beim Zoll, wir sollen doch bitte nachfragen, was da los ist.

SCHLAGWORTE

Der Zoll sagte uns dann, dass die Ware auf Grund einer fehlenden CI Kennzeichnung, welche im Europäischen Raum Pflicht ist - nicht eingeführt werden kann. Nach einem hin und her von Nachrichten mit Light In The Box erhielten wir dann eine Mail, in der wir bestätigen sollten, dass wir die Ware erhalten haben - 1% Rabatt solten wir dafür erhalte, den Erhalt von Ware zu bestätigen, welche vom Zoll definitiv nicht freigegeben werden würde! Um Light In The Box jedoch keine Verlust zuteil werden zu lassen bemühten wir uns um die Rücksendung der Ware - nur möglich durch die Nicht-Annahme der Ware laut Importabteilung DHL. 3 Tage später dann die Nachricht - "Sie haben die Annahme der Ware verweigert - daher müssen wir die Zollgebühren und Versand oder Produktkosten (bei Vernichtung der Ware durch Zoll) tragen - daher können wir Ihnen höchstens 70% des Einkaufspreises zurückerstatten. " Wenn eine Firma Waren vertreibt, muss sie auch über die Bestimmungen über diese Waren im Land des Verbrauchers Bescheid wissen. Eine Kostenumlegung auf den Kunden ist eine Unverschämtheit!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Light In The Box Ltd: Erstattung des vollen Einkaufspreises inkl. Versicherungsgebühr und Expressaufschlag


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
27.05.2014 | 06:10
Firmen-Antwort von: Light In The Box Ltd
Abteilung: Customer Support

Hallo Lina,

wir bedauern sehr, dass es bei Ihrer Bestellung zu Problemen bei der Zoll-Abfertigung kam. LightInTheBox versendet Produkte in die ganze Welt und somit ist es möglich, dass sich zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich einige Leuchten ohne CE-Zeichen im Sortiment befanden.

Inzwischen tragen alle unsere LED-Leuchtmittel das CE-Zeichen und dieses ist auch in der Artikelbeschreibung ersichtlich (z. B. hier www.lightinthebox.com/de/gu10-60-smd-3528-led-2800-3200k-400lm-warmweiss-gluehbirne_p319533.html ).

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns auch jederzeit auch vor dem Kauf kontaktieren - eine kurze Nachricht von der Produktseite oder Ihrem Kundenkonto aus genügt. Wir beantworten gerne alle Fragen rund um unsere Produkte.

Bei Linas Bestellung hat unser Kundenservice am 24.02. Kontakt aufgenommen, da das Paket beim Zoll lag. Die Gründe waren nicht ersichtlich, daher ging der Kundenservice von einer anstehenden Verzollung aus. Nachdem Lina uns über die Probleme wegen des CE-Zeichens informiert hat (am 25.02.), bat unser Kundenservice (am 26.02.) um einen Rückgabe-Nachweis durch Zolls und hat gleichzeitig informiert, dass der Bestellwert in dem Fall selbstverständlich und in voller Höhe erstattet wird.

Das Missverständnis entstand, als am 03.03. irrtümlich ein weiterer Kundenservice-Mitarbeiter nochmals Lina kontaktierte, da aufgrund einer Systemmeldung das Zoll-Problem angezeigt wurde. Wiederum war bei dieser Meldung zunächst unklar, warum das Paket zurückgeht. Hat der Kunde etwa die Lieferung einfach abgelehnt, werden nur 70% des Kaufpreises erstattet. Nachdem jedoch noch am selben Tag geklärt wurde, dass der Zoll die Rücksendung veranlasst hat, war auch diese zweite Meldung erledigt.

Nichtsdestotrotz. war das sehr ärgerlich und es tut uns leid, dass es bei der Auslieferung zu Problemen bzw. Missverständnissen kam. Daher möchten wir uns auch hier nochmals entschuldigen und hoffen, liebe Lina, dass Sie wieder einmal bei uns vorbeischauen. Bis dahin verbleiben wir

mit vielen Grüßen
Silvie (Kundenbetreuung)
LightInTheBox

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


03.03.2014 | 17:47
von ReclaBoxler-7385683 | Regelverstoß melden
Ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten Frau Schröder, aber mich würde mal interessieren, wieso man sich so einen Kleinkram wir LEDs im weiten fernen Osten bestellt, ohne sich mal überhaupt über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren geschweige denn Gedanken zu machen?

Dass solche Dinger weder geprüft werden nocht sonst was, ist Ihnen offensichtlich auch nicht klar. ..

Hauptsache der Geiz ist geil, bis die Hütte brennt!

24.03.2014 | 19:27
von Lina Schröder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen dank für diese platform!


27.05.2014 | 06:23
von LightInTheBox / MiniInTheBox

Hallo ReclaBoxler-7385683,

ja, wir lieben sparen: )

LightInTheBox liefert preisgünstige Artikel in mehr als 170 Länder weltweit aus. Täglich beeindrucken wir unsere Kunden mit unserem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis.

Unsere Welt ist sehr klein geworden, doch gleichzeitig sind die Möglichkeiten nun enorm: Wir shoppen in allen Ländern und über alle Grenzen hinweg - und die Menschen lieben es!

So ganz ohne Reibung und (kleinere) Missverständnisse geht das natürlich auch im internationalen Online-Handel nicht, doch wir bei LightInTheBox und MiniInTheBox stehen mit einem umfassenden Service – vor und nach dem Kauf - jederzeit freundlich zur Seite.

Vielleicht schauen Sie einfach mal bei uns vorbei.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Viele Grüße,
LightInTheBox
Silvie (Kundenbetreuung)





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!