Durch Tailor4less endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 15176 Views | 03.03.2014 | 11:22 Uhr
geschrieben von Helena Piprek

Tailor4less (Barcelona)

Tailor4less verstösst gezielt gegen nationale Zollbestimmungen

Vor den Geschäftspraktiken von Tailor4less müssen wir ausdrücklich warnen, sofern Kunden keine erheblichen Zusatzkosten in Kauf nehmen wollen. Laut eigenen Angaben ist die Firma in der Schweiz, Spanien und China ansässig. Bestellannahme und –abwicklung sowie der gesamte Customer-Care-Bereich laufen über Barcelona in Spanien, also EU-Raum. Der bestellende Kunde denkt demnach, "alles gut".

SCHLAGWORTE

1. Schritt:

Während des Konfigurations- und Bestellvorganges werden dem Kunden lediglich die Preise für die bestellte Ware – z. B. Kostüm für 149,20 EUR – angezeigt. Liegt der Warenwert unterhalb eines bestimmten Betrages, kommen ggf. Versandkosten hinzu. Es erfolgt kein Hinweis darauf, dass eventuell weitere Kosten entstehen könnten. Diese wäre der Anbieter verpflichtet, spätestens hier, also am Ende des Bestellvorganges auszuweisen. Ähnliches liest man auch in den Allgemeinen Hinweisen von Tailor4less (Zitat) : „Grundsätzlich fallen keine weiteren Steuern oder Zollgebühren an. “

2. Schritt:

Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestellbestätigung von Tailor4less. Ungefährer Wortlaut: „Schön, dass Sie sich für ein Kostüm bei Tailor4less entschieden haben. Ihre Ware ist schon in Arbeit. “ Hier erfolgt der neuerliche Ausweis des Bestellwertes von z. B. 149,20 EUR, ggf. mit/ohne Versandkosten. Wieder erfolgt kein Hinweis darauf, dass eventuell weitere Kosten für den Kunden anfallen könnten.

3. Schritt:

Der Kunde erhält bei Fertigstellung des Kostüms nach 2-3 Wochen eine E-Mail von Tailor4less, dass die Ware in Kürze per DHL-Lieferung bei diesem eintreffen wird. Der Kunde verharrt also schon in froher Erwartungshaltung.

4. Schritt:

Böses Erwachen: Der Kunde wird von DHL kontaktiert und gebeten, den tatsächlichen Warenwert für die Bestellung anzugeben, und dies entsprechend zu belegen. Zoll und DHL als zuständigem Zusteller haben Zweifel am tatsächlichen Warenwert geäußert. So gibt der Kunde - ausgesprochen verwundert - den Bestellwert an, in unserem Fall eben die 149,20 EUR.

Hintergrund: Der tatsächliche Warenwert wird durch die Tailor4less-Zustelldokumente mit einem Bruchteil des Warenwertes angegeben, den der Kunde eigentlich gezahlt hat. In unserem Fall wurde der Warenwert mit ca. 24,-- USD gegenüber Zoll und DHL deklariert, gezahlt hatten wir jedoch tatsächlich die 149,20 EUR. Für den Kunden heißt dies in unserem Fall, Zahlung einer Zollgebühr von 86,-- EUR sowie einer Einfuhrabgabe von 19-25% des Warenwerts, d. h. noch einmal 114,35 bzw. 133,35 EUR zusätzlich.

Ergo: Talor4less unterwandert gezielt die jeweiligen nationalen Bestimmungen zur Einfuhrabgabe und den Zollgebühren, indem die Ware hinsichtlich des Warenwertes absichtlich falsch deklariert wird. Dies wird dem Kunden durch Tailor4less nicht mitgeteilt, sondern er erfährt dies erst, wenn die Ware schon in D bei DHL/beim Zoll liegt - also "wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist".

Sofern der Kunde die bestellte Ware dann doch möchte, ist er gezwungen, zusätzlich die Einfuhrabgabe und die Zollgebühren nachzuentrichten. In unserem Fall lagen diese bei ca. 85% des tatsächlichen Warenwerts von 149,20 EUR „On-Top“.

Die Annahme der Sendung haben wir daher natürlich verweigert. Seitdem werden wir durch Tailor4less mit Bitten "bombardiert", das Paket doch anzunehmen. Das Angebot der Firma: 20%-ige Erstattung der Zusatzkosten (ein Witz), den Rest gewährt die Firma als "Kredit" für die nächste Tailor4less-Bestellung. Und schon steht der Kunde wieder mit einem Bein in einem neuerlichen, potentiellen Zollvergehen, sollte er tatsächlich eine weitere Bestellung auslösen.

Insofern Finger weg von Tailor4less, da dass Unternehmen nach dem „Trial-and-Error“-Prinzip verfährt - mal geht die Ware beim Zoll durch, mal nicht -und gezielt gegen bundesdeutsche Einfuhr- und Zollbestimmungen verstößt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Tailor4less: 100%-ige Erstattung des Herstellungspreises oder 100%-ige Übernahme der Zusatzgebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2014 | 13:21
Firmen-Antwort von: Tailor4less
Abteilung: Customer Service

Sehr geehrte Frau Piprek,

wir möchten uns gerne zu Ihrer Beschwerde wie folgt äußern:

1. Tailor4Less erhebt keine Extrakosten. Der auf der Homepage ausgeschriebene Preis ist der Endpreis unserer Waren. Für Bestellungen deren Wert 100 Euro übersteigt, erfolgt der Versand des Weiteren kostenlos. Unsere Lieferzeit beträgt für gewöhnlich 15 Tage ab Bestellungseingang.

2. Bei dem von Ihnen angesprochenen und angegebenen Wert handelt es nicht um den Waren-, sondern den Versicherungswert. Tailor4less hat sich entschieden, nur einen Teil des Versandes zu versichern. Dieser versicherte Teil ist von Belangen für den Zoll und wird auch so angegeben. Von dieser Entscheidung bleibt der Kunde im Übrigen unberührt, denn bei Verlust oder Beschädigung des Paketes haftet allein Tailor4less.

3. Bei Lieferungen aus dem Ausland können unter Umständen Kosten für den Import bestellter Waren anfallen. Diese werden jedoch nicht von Tailor4Less erhoben, sondern vom deutschen Zoll festgelegt.

Im Falle, dass Zollgebühren entstehen, müssen diese zunächst vom Empfänger der bestellten Waren übernommen werden. Als Kompensationsmöglichkeit für diese Unannehmlichkeit erstatten wir unseren Kunden jedoch im Anschluss bis zu 20% des gesamten Rechnungsbetrages bei Tailor4Less in bar, den Rest als T4 L-Guthaben für weitere Bestellungen. Darauf weisen wir auch auf unserer Homepage in unseren FAQs hin ( www.tailor4less.com/de/info/shipping).

4. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Zollrechnung im Rahmen des offenen Reklamationsformulars zukommen zu lassen, da uns Zollgebühren in Höhe von 85% des tatsächlichen Warenwerts als unverhältnismäßig hoch erscheinen und wir diese Rechnung sehr gerne prüfen würden. Wir werden Ihnen im Anschluss erwähnte Erstattungsmöglichkeiten anbieten.

5. Im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung sind Sie von uns in der Tat mehrfach kontaktiert worden, das Paket bitte anzunehmen. Leider haben wir von Ihnen keinerlei Rückmeldung erhalten.

Wir möchten Sie daher bitten, umgehend direkt mit unserem Kundendienst in Kontakt zu treten (per Mail oder im Rahmen der offenen Reklamation), um eine Lösung für dieses Problem finden zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Tailor4Less

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Kommentare und Trackbacks (18)


03.03.2014 | 12:01
von Helena Piprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.03.2014 | 15:35
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Tailor4less-Team,

zu Ihrer Antwort vom 04.03.2014 nehme ich wie folgt Stellung:

1. S i e als Unternehmen sind verpflichtet, Kunden, die eine Bestellung bei Ihnen auslösen, auf s ä m t l i c h e entstehenden Kosten im Vorfeld, im Rahmen des Bestellvorgangs, im Rahmen der Bestellbestätigung und in Ihren AGB hinzuweisen.
Ferner sind Sie verpflichtet, deutlich zu machen, in welchem Land das Unternehmen Tailor4less seinen Sitz hat. Da Customer Service, Bestellabwicklung und dergleichen in Spanien/Barcelona befindlich sind – zumindest lassen Sie den Kunden dieses glauben - bestellt der EU-Kunde in der Annahme, dass Tailor4less den EU-Einfuhrbestimmungen unterliegt, und somit für diesen w e d e r Zollgebühren n o c h Einfuhrabgaben anfallen.

2. Sie führen aus, dass es sich angeblich nicht um den "Warenwert" von 149,20 EUR für das bestellte Kostüm handelte, sondern um den "Versicherungswert". Ich zitiere aus den Begleitdokumenten, die uns DHL/Zoll in dem Zshg. überlassen haben:

2.1. Description: Woman Skirt Jacket / Deutsch: Beschreibung: Damenrock, Damenjacke
2.2. Custom´s Value: 24.00 USD / Deutsch: Zollwert 24,00 USD
2.3. Sender: No commercial value / Deutsch: Versender: Kein kommerzieller Wert
2.4. Total declared value: 16.00 USD / Deutsch: Deklarierter Wert gesamt: 16,00 USD
2.5. Shipping: 8 USD / Deutsch: Versandkosten 8 USD

Von einem „Versicherungswert“ ist in den Begleitdokumenten nichts zu finden. Wir können eine Kopie derselben gern hier ins Netz stellen, damit sich auch andere Kunden ein Bild machen können. Demnach wird der tatsächliche Warenwert von 149,20 EUR absichtlich falsch deklariert.

3. Pikanterweise tritt in den Begleitdokumenten auch nicht Tailor4less als Versender der Ware auf, sondern eine Firma namens "Allesnachmass". Mit der Fa. Allesnachmass haben wir jedoch gar keine Geschäftsbeziehung begründet. Insofern sind wir schon aus dem Grunde berechtigt, die Annahme des Pakets zu verweigern.

4. Da ich als Kundin im Vorfeld nicht über Zusatzgebühren (Einfuhrabgabe, Zollgebühr) informiert wurde, besteht auch keinerlei Pflicht zur Übernahme derselben. Hierzu ist zwischen uns keinerlei Vertragsbeziehung begründet worden. Wir wiederholen uns: Die Einfuhrabgabe liegt bei 19-25% des tatsächlichen Warenwerts zzgl. der Zollgebühren von 86,-- EUR. Entsprechende Anfrage kann Tailor4less beim bundesdeutschen Zoll und DHL stellen. Das Paket war durch DHL / Zoll wegen Verstoßes gegen die bundesdeutschen Einfuhrbestimmungen aus dem Verkehr gezogen worden. D.h. DHL, Zoll und unser kreditkartenführendes Institut beurteilen den Sachverhalt genau so wie wir.

5. Zu Ihrer „kundenfreundlichen Lösung“ >> zu der wir uns auch schon mehrfach geäußert hatten
5.1. Eine Paketsendung in Verbindung mit erheblichen Zusatzkosten von ca. 85% des tatsächlichen Warenwerts nehmen wir nicht an. D.h. wir übernehmen weder die Einfuhrabgabe von 19-25% des Warenwerts auf das Produkt noch die Zollgebühr von 86,-- EUR.

5.2. Ihr Angebot der Übernahme von 20% der Zusatzkosten und Gewährung von 80% als „Kredit für nächste Bestellungen“ ist für uns aus juristischen Gründen völlig inakzeptabel. Bei Auslösung einer „nächsten Bestellung“ wiederholt sich der gesamte „Bestellvorgang“ - zu Lasten bundesdeutscher Einfuhrbestimmungen und zu Lasten des Kunden.

6. Auch noch einmal öffentlich die Ihnen >> wiederholt
Eine entsprechende Anzeige Ihrer Geschäftspraktiken behalten wir uns zusätzlich vor.

04.03.2014 | 15:40
von Helena Piprek
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

04.03.2014 | 15:42
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
6. Auch noch einmal öffentlich die Ihnen >> wiederholt << zugegangene Forderung: Übernahme der kompletten Zusatzkosten oder Rückabwicklung des gesamten Bestellvorgangs. Eine entsprechende Anzeige Ihrer Geschäftspraktiken behalten wir uns zusätzlich vor.

04.03.2014 | 22:52
von Johannes Kkkkk | Regelverstoß melden
Hallo Frau Piprek,

heute war auch bei mir der DHL-Bote da und wollte für meine Anzug-Bestellung 106,64 € Zollgebühren einkassieren (Bestellwert war 255 €).

Da ich kein Bargeld da hatte, musste ich die Sendung ablehnen.

Habe gerade über Paypal Tailor4less zu meinem Problem angeschrieben.

Zusätzlich zu der Ungewissheit ob der Anzug mir überhaupt passt,
soll ich noch weitere 106 € zahlen ohne das Produkt überhaupt gesehen zu haben. Mal schauen was aus der Sache wird.

05.03.2014 | 10:44
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
Hallo Johannes Kkkkk,

es wird vermutlich ähnlich vorgegangen werden wie in unserem Fall:

1. Tailor4less wird Ihnen sein Bedauern aussprechen.
2. Tailor4less wird ausführen, "nie vorhersehen zu können, wie der nationale Zoll jeweils reagiert".
3. Tailor4less wird behaupten, Sie vermeintlich über entstehende Zusatzgebühren (Zollgebühren, Einfuhrabgabe) im Vorwege informiert zu haben.
4. Tailor4less wird Sie wiederholt drängen, folgendes Angebot anzunehmen: Erstattung von 20% der 106,-- EUR an Zoll- und Einfuhrabgaben - d. h. 21,20 EUR. Die verbliebenen 84,80 EUR wird Ihnen Tailor4less als "Kredit" für Ihre nächste Bestellung gewähren.
5. Zudem werden Sie durch Tailor4less beinahe tagtäglich aufgefordert werden - für uns ist das schon ein Fall von Nötigung - sich "kooperativ" zu zeigen, das Paket anzunehmen, die Gebühren zu zahlen und gleichzeitig das Angebot zu akzeptieren.
6. Dem Kunden zudem nicht einmal die Möglichkeit einzuräumen, die Ware ohne Zusatzkosten in Ruhe zu prüfen, verletzt gleichermaßen Verbraucherschutzbestimmungen.
7. Sofern Sie o. g. Tailor4less-Angebot akzeptieren, sind Sie nicht nur ein weiteres Mal an das Unternehmen gebunden, sondern riskieren einen neuerlichen Zoll- und Einfuhrverstoß.

Wir können Ihnen nur ans Herz legen, über Paypal unverzüglich eine Erstattung Ihrer bereits geleisteten Zahlung zu veranlassen.

Viel Glück und Energie!

06.03.2014 | 19:52
von Arne FH | Regelverstoß melden
Hallo!
Habe genau die gleiche Erfahrung gemacht, habe im November 2013 bestellt, die Ware ist bis heute nicht bei mir angekommen.

Paypal hat den Antrag auf Käuferschutz ohne Begründung abgelehnt.

Von DHL wurde mir mitgeteilt, dass das Paket im Februar 2014 durch Anweisung von tailor4less vernichtet wurde!
Ich fordere ebenfalls die gesamte Rückerstattung, jedoch ohne Erfolg!

Derzeit werden rechtliche Schritte (Schweiz) geprüft, der Zoll hat anscheinend bereits ein Prüfungsverfahren eingeleitet.
Die Sperrung der Website und ein Vertriebsverbot in Deutschland stehen für tailor4less wohl als nächstes an!

Viel Glück an alle Geschädigten!

07.03.2014 | 15:00
von Helena Piprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.03.2014 | 20:56
von Helena Piprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2014 | 13:51
von Helena Piprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.03.2014 | 17:36
von Johannes Kkkkk | Regelverstoß melden
Hallo Leute,

wollte meinen Fallverlauf hier mal auch noch reinstellen,
vielleicht kann ich damit beitragen, dass der eine oder andere Interessent für Tailor4less-Produkte sich vor der Bestellung Zeit und
Geld spart.

1. Smoking und Zubehör nach Maß bestellt.

2. 244,95 Euro über PayPal bezahlt.

3. Nach ca. 4 Wochen eine Versand-Mitteilung der Ware bekommen.
Ware wurde aus China per Luft-Fracht verschickt.
4. Nach 2 Tagen hat der Zoll aus Leipzig einen Rechnungsnachweis angefordert. Habe daraufhin PayPal-Zahlung als Nachweis per Mail zugeschickt, da ich keine Rechnung von Tailor4less bekommen hatte.

5. Postbote klingelte an und wollte für die Sendung noch 106,64 Euro haben. Habe es dankend abgelehnt.

6. Mich bei Tailor4less beschwert und Konfliktlösung bei PayPal angeforddert.

7. 3 Wochen lang Schriftverkehr zwischen PayPal, Tailor4less und mir,
wobei PayPal und Tailor4less sich bei den ganzen Mails nur mit Standart-Texten begnügten. Zusätzlich noch alle 3-4 Tage eine Standart-Mail von Tailor4less erhalten, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Paket im DHL-Depot sei und ich mich mit DHL in Verbindung setzen muss.
Auf die Zahlung der Zollgebührung und eine 20%-Gutschrift von Tailor4less wollte ich mich nicht einlassen.

8. Ablehnung des Käuferschutzes durch PayPal und damit, dass die rund 250 Euro futsch sind. Als Begründung für die Ablehnung hat PayPal die "Sonderanfertigung" vorgeschoben.
Da PayPal hier gut Geld verdient, sind sie auch nicht interessiert der Sache auf den Grund zu gehen.

Hier noch ein Zitat von PayPal:
"Sie haben einen Artikel im Ausland gekauft. Hier kann es grundsätzlich zu zusätzlichen Gebühren wie zum Beispiel Zollgebühren kommen. Diese werden durch den Import verursacht. Somit sind sie kein Bestandteil der eBay- und PayPal-Transaktion und fallen nicht unter den Käuferschutz. "

Jetzt habe ich mir einen Smoking woanders bestellt und habe zusätzlich rund 250 Euro für Stress und Zeitverlust bezahlt.

WENN JEMAND EINE SAMMELKLAGE ORGANISIEREN MÖCHTE, ICH WÄRE DABEI.

25.03.2014 | 12:46
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
Hallo Johannes,

wir hatten Glück, und konnten den Betrag über unser Kreditkarten führendes Institut zurückbuchen lassen. Allerdings können wir die Position von Paypal nicht nachvollziehen:

Hier noch ein Zitat von PayPal:
"Sie haben einen Artikel im Ausland gekauft. Hier kann es grundsätzlich zu zusätzlichen Gebühren wie zum Beispiel Zollgebühren kommen. Diese werden durch den Import verursacht. Somit sind sie kein Bestandteil der eBay- und PayPal-Transaktion und fallen nicht unter den Käuferschutz. "

Sie sollten Paypal mitteilen, dass Sie die Ware Online im EU-Ausland - hier Barcelona/Spanien erworben hatten. Dies gibt Tailor4less ja während des Bestellvorganges vor. Damit fallen für den Kunden natürlich keinerlei Zusatzgebühren an wie Zoll oder Einfuhrabgaben >> geltendes EU-Recht. Aus unserer Sicht muss Paypal hier aktiv werden und die Zahlung rück abwickeln, da Kunde UND nationale Zollbehörden sowie Lieferanten vorsätzlich durch das Unternehmen getäuscht werden. Wir zumindest würden uns mit der Position von Paypal nicht zufrieden geben. Viel Glück und wir drücken noch einmal die Daumen; )!

PS: Auch wir erhalten von Tailor4less weiterhin regelmäßig E-Mails und empfehlen, auf diese einfach nicht mehr zu reagieren.

30.03.2014 | 19:18
von Helena Piprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.03.2014 | 20:47
von Johannes Kkkkk | Regelverstoß melden
Hallo Helena,

vielen Dank für Ihre Vorschläge, allerdings beißen wir bei PayPal damit auf Granit.

Hier die endgültige Antwort auf den bereits abgelehnten Käuferschutz:

"Sofern Sie eine Spezialanfertigung erwerben, so ist diese generell nicht vom Käuferschutz abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle von wo diese versendet wurde oder ob sie ankommt. Es gibt ganz einfach keinen Käuferschutz für Spezialanfertigungen. Hinzukommt, dass die Ware laut Nachrichtenverlauf sehr wohl bei Ihnen angekommen ist, Sie die Annahme aber verweigert haben.
Auch die erwähnten Zollkosten sind nicht durch den Käuferschutz abgedeckt.
Im Übrigen hatte der Verkäufer Ihnen einen Rückzahlung von 20% angeboten um die Zollgebühren zu erstatten.
Daher hatten wir sehr wohl gültige Gründe Ihren Antrag auf Käuferschutz abzulehnen. "

Möchte als Nächstes noch Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen.

31.03.2014 | 12:25
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
Hallo Johannes,

vielen Dank - allerdings eine für uns nicht nachvollziehbare Ablehnung durch Paypal. Was soll bei eine Zahlung mit Kreditkarte im Kontext von Käufertäuschungen denn anders sein als bei einer Paypal-Zahlung! Für unser Kreditkarten führendes Institut war der Fall völlig klar. Paypal versucht sich aus unserer Sicht bei einem völlig offensichtlichen Betrugsfall aus der Affäre zu ziehen. Der Kunde bestellt in der EU/Spanien, und wird dann jedoch bei Lieferung aus dem Nicht-EU-Ausland mit Zoll- und Einfuhrabgaben über den Tisch gezogen. Ein ganz offensichtlicher Fall von Täuschung/Betrug durch den Händler am EU-Kunden. Hier muss Paypal aktiv werden.

Wir würden hier noch einmal an Paypal schreiben, und genau wie Sie mit Verbraucherzentrale, Verbraucherpresse (Markt, Frontal21, Monitor, Plusminus, Panorama, etc.) sowie einer Meldung an die Wettbewerbszentrale/Bad Homurg drohen. Auch die Bafin käme als aufsichtsführendes Institut in Frage. Gern können Sie auch auf unseren Fall mit der prompten Rückabwicklung durch unser Bankhaus verweisen.

Für Paypal ist es ein "Mouse-Click", die Zahlungen für getäuschte Kunden rückabzuwickeln, wo ist also das Problem?

Viel Erfolg + bleiben Sie hartnäckig; )!

01.04.2014 | 11:58
von Helena Piprek | Regelverstoß melden
Hallo F. M., bitte auf den EU-Portal und dem Zoll-Bundesportal unter www.zoll.de informieren, ehe hier Falsch- und Halbwissen verbreitet wird. Bei Lieferungen innerhalb der EU handelt es sich um so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen, d. h. Lieferungen innerhalb der EU-Gemeinschaft. Zitat von www.zoll.de: "Die zwischen den Mitgliedstaaten gewerblich gelieferten Waren gelangen g r u n d s ä t z l i c h u n v e r s t e u e r t über die innergemeinschaftlichen Grenzen. " Sie verwechseln dies mit Lieferungen aus Drittländern. Diese innergemeinschaftlichen Lieferungen sind also von Einfuhrabgaben befreit. Wenn ich über das Internet z. B. Textilien aus Frankreich, Großbritannien oder Spanien bestelle - d. h. innerhalb der EU-Gemeinschaft - zahle ich immer den durch den Händler Online ausgewiesenen Preis, ggf. zusätzlich Versand- und Verpackungskosten. Wenn ein Händler den Kunden: >> 1. In Bezug auf seinen Standort täuscht, 2. In Bezug auf die Herstellung und Lieferung der Ware täuscht. 3. In den Warengeleitdokumenten falsche Angaben zum tatsächlichen Warenwert macht, 4. Den Kunden nicht auf zu entstehende Zusatzkosten hinweist. 5. Als Lieferanten ein anderes Drittland-Unternehmen auftreten läßt, 6. Den Kunden nicht darüber informiert, dass die Ware aus einem Drittland geliefert wird << handelt es sich in jedem Fall um einen Verstoß gegen die EU- und bundesdeutschen Einfuhrbestimmungen und Täuschung des EU-Verbrauchers. In diesem Fall ist jedes Bank- bzw. Zahlungsinstitut sogar verpflichtet, für seinen Kunden tätig zu werden.

20.04.2014 | 20:38
von Helena Piprek endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


11.06.2014 | 15:19
von N. R. | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

leider habe ich diese Seite erst gefunden und gelesen, nachdem mein Päckchen, Warenwert 147. -€ beim Zoll Leipzig aufgehalten wurde. (Freitag 02.06.2014)
Tailor4less hat sich bis heute noch nicht gemeldet. Nach einem Telefonat mit DHL habe ich erfahren, das zuerst mal für den Versand ca. 90,-€ festgesetzt werden. (147. - + 90. -Versand= 237. -€) Auf diesen Betrag errechnet sich dann die Zollgebühr 6-12% + Einfuhrumsatzsteuer 19 - 25%. Spätestens jetz möchte ich meine bestellten Artikel nicht mehr haben.
Trotz allem "Schlamassel" möchte ich mich bei den Kommentierenden bedanken, die Kommentare sind sehr hilfreich!

Da Tailor4less mitliest, hier noch was für sie und ihr Unternehmen.

Erstklassiges Geschäftsmodell!

Sie müssen eine riesige Anzahl an Bestandskunden haben!
Wo ist eigentlich ihr Impressum?
Was ist mit Ihrer Chat-Seite?
Was ist mit Uhren los?
Wie lange sind 48 Stunden bei Ihnen?



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