726 Views | 04.02.2014 | 09:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3537973

Emirates (Frankfurt/Main)

Emirates lässt Kunden im Stich

Bestell-/Kundennummer: Vorgang FRA/X/FG/241213/6902871

Ich beschwere mich über die Emirates Airline.

SCHLAGWORTE

Im August 2013 habe ich ein Flugticket für 570 EUR gebucht, inklusive Zug zum Flug (Rail & Fly). Die Anreise zum Flughafen erfolgte mit der Deutschen Bahn (DB).

Der Zug hatte 2,5 h Verspätung, was die DB auch schriftlich bestätigte. Die Gründe für die Verspätung waren:

- Unser Zug musste ca. 45 min auf einen anderen (verspäteten) Zug warten.

- Nach Fortsetzung der Fahrt hatte unser Zug einen Triebwerkschaden.

Beide Gründe fallen nicht unter „Höhere Gewalt“.

Ich habe meinen Flug verpasst und musste kostenpflichtig umbuchen. Des Weiteren musste ich eine Nacht im Hotel verbringen. Der gesamte Schaden beläuft sich auf 530 EUR, meine Reise war also annähernd doppelt so teuer.

Die Bahn lehnt Schadenersatz ab, da ich nicht Kunde der Bahn bin, sondern die Emirates. Die Emirates lehnen ihrerseits ab, Ihre Ansprüche gegenüber der Bahn an mich abzutreten.

Bahn und Fluglinie lassen den Kunden hier absichtlich auf einem Schaden sitzen, den der Kunde nicht verursacht hat. Das ist eine bodenlose Frechheit.

Hier der Schriftverkehr mit den Emirates:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei der Anreise zum Flughafen zu meinem Emirates-Flug fuhr ich mit der Deutschen Bahn und hatte deshalb auch ein Flugticket inklusive Rail & Fly gebucht. Bedauerlicherweise hatte der Zug zum Airport 2,5 h Verspätung, weshalb ich meinen Flug verpasst hatte. Die Kosten für die Umbuchung des Flugtickets auf den nächsten Flug am Folgetag und für die dadurch nötig gewordene Übernachtung in XXXXXXXX belaufen sich auf 528 EUR. Die Details finden Sie in den angehängten PDF-Dateien bzw. unten in der Buchungsbestätigung für den Flug.

Von der Bahn wurde mir die Verspätung korrekt bestätigt, jedoch sieht man sich dort nicht in der Haftung für die entstandenen Schäden, da nicht ich Vertragspartner der Bahn bin, sondern eben Sie, die Emirate Airline. Sie wiederum haben die Haftung für derlei Schäden in Ihren AGB ausgeschlossen.

Meine Bitte an Sie ist, dass Sie mir möglichst Ihre Rechte/Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn abtreten. Die Abtretung kostet Sie nur ein kurzes Schreiben und die Kosten für eine Briefsendung. Gerne bin ich bereit Ihnen diesen Aufwand zu vergüten.

Mit einer Abtretung Ihrer Ansprüche an mich kann ich dann meinerseits meinen Schaden bei der Bahn geltend machen.

Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Für Fragen stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Beste Grüße, “

Die Antwort der Emirates:

„Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir kommen zurück auf Ihre Reklamation vom 20. Dezember 2013 und bedauern die Unannehmlichkeiten zu Beginn Ihrer Reise nach XXXXXXX im August 2013.

Ihrem Schreiben können wir entnehmen, dass Sie aufgrund von Zugverspätungen Ihren ursprünglichen Flug XXXX ab XXXXX am XXXX. August 2013 nicht erreichten. Sie waren dadurch gezwungen entgeltlich auf den nächsten Flug am folgenden Tag umzubuchen und mussten weitere Kosten aufgrund der zusätzlichen Übernachtung in Hamburg tragen. Wir können verstehen, dass die Situation sicherlich für Sie nicht einfach war. Für Ihre Anreise zum Flughafen XXXXXXX nutzten Sie das von Emirates kostenfrei angebotene Rail&Fly Produkt, welches wie Sie richtig schreiben gemäß den gültigen Geschäftsbedingungen ein Anrecht auf Entschädigung aufgrund von Zugverspätungen ausschließt.

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Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die entstandenen Kosten nicht erstatten können und nach Rücksprache mit unserem Management auch das angeforderte Schreiben nicht übersenden können.

Wir bedauern, dass Ihre Reise einen unglücklichen Start genommen hatte, hoffen Sie konnten Ihre Flüge nichtsdestotrotz genießen und hoffen Sie zukünftig wieder von unseren Serviceleistungen überzeugen zu können. “

Meine Antwort an die Emirates (auf welche keinerlei Reaktion mehr erfolgte) :

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort auf meine Anfrage ist in höchstem Maße enttäuschend. Mit welcher Begründung hat denn Ihr Management die Abtretung Ihrer Ansprüche an mich abgelehnt?

Ich wage mal zwei Thesen aufzustellen:

1) Sie dürfen und werden mir diese Frage nicht beantworten.

2) Im Vertrag zwischen den Emirates und der Bahn ist bereits geregelt, dass Sie Ihre Ansprüche nicht an Ihre Kunden abtreten dürfen.

Das Ganze ist doch sehr einfach zu durchschauen:

- Die Emirates Group nimmt dankbar die (wahrscheinlich sehr preiswerte) Dienstleistung der Bahn in Anspruch und verkauft diese als „guten“ Service an mich als Kunden weiter. Sie nennen es zwar „kostenfrei angebotenes Rail&Fly Produkt“ – aber es ist doch klar, dass Sie Ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Bahn nicht verschenken, sondern in den Preis des Flugtickets einrechnen.

- Die Bahn begrüßt die Emirates als Großkunden, der jährlich eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Bis hier hin profitieren beide Unternehmen (Bahn und Airline) von der Zusammenarbeit. Solange alles funktioniert mag auch der Kunde profitieren – aber was passiert, wenn ein Kunde der Airline ohne eigenes Verschulden einen nicht unerheblichen Schaden erleidet? Dann verstecken Sie sich hinter Ihren AGB und die Bahn versteckt sich hinter der Tatsache, dass ich die Dienstleistung über die Airline gebucht habe.

Das alles ist eine sehr bedacht gewählte und durchaus gewollte Konstruktion, bei der immer nur einer verlieren kann: der Kunde. Der Kunde, dessen sauer verdientes Geld beide Unternehmen ohne Scham nehmen.

(…) dass Sie mich opfern, um Ihrem eigenen unfähigen Subcontractor Deutsche Bahn den Rücken zu decken ist eine bodenlose Frechheit. Sie leben (unter anderem) von meinem Geld, nicht von dem der Bahn. Ich habe meinen Flug mit Ihrer Airline gebucht, weil ich Vertrauen in Ihre Seriosität hatte. (…)

Sie sollten sich dafür schämen, das eklatante Versagen der Bahn zu schützen und dafür zahlenden Kunden in den Rücken zu fallen. “

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Meine Forderung an Emirates: Erstattung des Schadens oder Abtretung der Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn


 
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