Durch primacall gelöste Beschwerde. | 1576 Views | 04.02.2014 | 11:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6585973

primacall GmbH (Berlin)

Handyvertrag aufgeschwatzt, den meine Mutter nicht benötigt

Bestell-/Kundennummer: 4349289169

Meiner Mutter, 72 Jahre alt, wurde Anfang Januar ein Handyvertrag von primacall am Telefon aufgequatscht. Derjenige hat sie so überrumpelt, dass sie sich erst danach Gedanken darüber gemacht hat, was sie überhaupt abgeschlossen hat.

SCHLAGWORTE

Als das Anschreiben mit den TarifDetails bei ihr eintraf, hat sie prompt schriftlich den Widerruf eingereicht. Gut anderthalb Wochen später erhält sie den kompletten Vertrag mit der SIM Karte. Auf Nachfrage bei primacall sei nie ein Widerspruch eingegangen. Was für eine Frechheit dann sogar noch zu sagen, dass das öfters vorkommt. Klar nur so lassen sich alte Menschen über den Tisch ziehen und mit ihnen Geld machen.

Dazu kommt noch, dass der Betrag vom Konto gebucht werden soll, wo sie erst recht keine Zustimmung laut gedächtnisprotokoll gegeben hat. Da das Gespräch aufgezeichnet wurde, fordere ich die Aufzeichnung des Telefonates und den fristgerechten Widerruf zu akzeptieren. Meine Mutter hat grad mal ein Festnetz und das war's und mehr wird nicht benötigt, sie ist 72. Sie kann mit einem Handy noch nicht mal umgehen.

Pure Geldschneiderei und DrückerMethode, um alte Menschen über den Tisch zu ziehen.

Wenn dem fristgerechten Widerruf, der am 18.01.2014 per Brief eingeworfen wurde, nicht stattgegeben wird und der Vertrag, welcher am 27.01.2014 meiner Mutter zugestellt, nicht zurück genommen wird, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit nicht mehr freundlichen Grüßen,

Scheller

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Meine Forderung an primacall GmbH: Anerkennung des fristgerechten Widerrufs und sofortige Kündigung des Mobilfunkvertages!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2014 | 16:48
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

sehr geehrte Frau Scheller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchten vorab unser Bedauern über Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Wir müssen uns aber ausdrücklich gegen die von Ihnen implizierten Anschuldigungen erwehren.

Frau Scheller hat einen wirksamen telefonischen Vertrag abgeschlossen. Wir haben uns aufgrund dieser Beschwerde den entsprechenden Mitschnitt erneut angehört und können Ihnen versichern, dass Frau Scheller nicht überrumpelt wurde. Vielmehr wurden alle Vertragsbestandteile einzeln und sorgfältig abgefragt und mit Frau Scheller hinsichtlich aller Merkmale Übereinstimmung hergestellt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Kontodaten und die Einverständniserklärung zur Einziehung der Rechnungsbeträge, ohne die wir keinesfalls Einziehungen vornehmen würden.

Wie Sie selber anführen, hat Frau Scheller sodann die schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. In dieser wurden alle Vertragsdetails nochmals transparent dargestellt und ausdrücklich auf das zweiwöchige Widerrufsrecht hingewiesen.

Ein solcher Widerruf ist bei uns jedoch nicht eingegangen. Wir vertrauen selbstverständlich auf Ihre Darstellung und glauben Ihnen, dass ein solcher Widerruf beabsichtigt wurde. Weshalb dennoch kein entsprechendes Schreiben bei uns eingegangen ist, entzieht sich unserem Kenntnisstand. Mit Vehemenz müssen wir uns jedoch gegen den Eindruck erwehren, dass ein entsprechender Zugang von uns mutwillig bestritten wird. Falls von einem unserer Mitarbeiter die Äußerung "so etwas komme öfter vor" getätigt wurde, kann sich diese insoweit nur auf den Umstand bezogen haben, dass Schreiben, aus welchen Gründen auch immer (falsche Beschriftung, fehlerhafte Auslieferung, Vergessen einzuwerfen, etc) verloren gehen können.

Da bei uns kein fristgerechter Widerruf eingegangen ist, besteht ein wirksamer und rechtsgültiger Vertrag zwischen uns und Frau Schelle. Als junges und wachsendes Unternehmen kalkulieren wir, um unseren Kunden attraktive Produkte anzubieten und der Verantwortung für unsere Mitarbeiter voll gerecht zu werden, mit großer Sorgfalt unsere Geschäftsabläufe. Hierfür sind wir auf ein Mindestmaß an Rechtssicherheit angewiesen und werben daher um Verständnis dafür, dass wir in der Regel auf die Erfüllung von wirksamen Verträgen bestehen müssen und somit Ihrer Bitte nach Vertragsauflösung nicht nachkommen können.

An dieser Stelle ist es uns ein Anliegen zu erwähnen, dass auch ältere Menschen verstärkt ein Interesse an moderner Kommunikation haben. Bei dem hier zur Rede stehenden Angebot handelt es sich um ein sehr attraktives Angebot mit niedriger Grundgebühr (€ 4,95) und sehr niedrigen Gesprächskosten (100 Freiminuten in alle Funknetze, 100 Freiminuten ins dt. Festnetz, danach alle Netze 9 Cent/Minute), das besonders für Wenigtelefonierer und ältere Menschen (beispielsweise für Reisen, Ausflüge oder Notfälle) interessant ist. Wir sehen daher auch keinen Anlass für die Formulierung, wir würden "alte Leute über den Tisch ziehen".

Falls Frau Scheller trotz alledem keinerlei Verwendung für den Tarif hat, besteht im Übrigen immer auch die Möglichkeit, dass eine andere Person im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis den Vertrag übernimmt.

Wir hoffen wir konnten hiermit die Situation befriedigen erläutern und zur Lösung bestehender Unklarheiten beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.02.2014 | 19:15
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form nachweislich erhalten (Die Beweislast des erhaltes liegt bei PrimaCall/Primamobile)? Wenn nicht, haben sie ewig Zeit zu kündigen, denn die Frist beginnt erst mit Zustellung der Widerrufsbelehrung!

13.05.2014 | 10:03
von ReclaBoxler-1509314 | Regelverstoß melden
Haben Sie Zeugen, dass der Widerruf abgesendet wurde?
Das würde Ihre Position vor Gericht stärken.

16.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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