Durch Wirtschaftskammer Wien, Sparte Transport und Verkehr endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3086 Views | 18.01.2014 | 20:10 Uhr
geschrieben von Hannes T.

Wirtschaftskammer Wien, Sparte Transport und Verkehr (Wien)

Fahrtantrittsverweigerung wegen Kurzstrecke

Es grenzt schon an eine riesengroße Frechheit, was sich der Taxler geleistet hat.

SCHLAGWORTE

Da ich heute früh um 8 Uhr 30 einen Arzttermin wahrnehmen sollte, ich jedoch auf Grund meiner akuten Rückenschmerzen nicht selbst mit meinem Auto fahren wollte, dachte ich daran, mit dem Taxi zu fahren.

Somit begab ich mich um 7 Uhr 50 zum ersten Taxi am Standplatz 1220 Wien Rennbahnweg, um mit diesem zum Arzt gebracht zu werden. Doch was musste ich zu verstehen kriegen, eine total unfreundliche Abweisung der Fahrt wegen - wie er meinte - zu kurzer Fahrtstrecke. Dieser meinte, er verdiene nichts daran, ich sollte einen anderen Taxler fragen, ob jemand bereit wäre, mich dorthin zu fahren.

Anfangs wollte ich seine Aussagen gar nicht ernst nehmen, doch dann kam auch ein weiterer Taxler hinzu - ich war von der Vorgangsweise des Taxlers derart perplex - wollte keine Konfrontation, meinte noch im Weggehen, das sei aber nicht üblich, was beide mit einem hämischen Grinsen quittierten, worauf ich mich umdrehte und ein Foto vom Auto samt beiden Taxlern machte (was ich jedoch wegen rechtlicher Vorgaben nicht verwenden darf).

Auch meinte ich, mich beschweren zu wollen, wiederum meinte dieser: "Machen Sie doch, was Sie glauben und möchten." Dies werde ich auch tun und überlege eine ausgedehnte Publizierung dieses Vorfalles.

Denke, hier bestätigt sich wiedermal der "gute Ruf der Taxler". Offensichtlich hat es dieser Taxler nicht nötig, seine Arbeit anstandslos zu verrichten, und ich denke, solche Typen müsste man schleunigst aus dem Verkehr ziehen, indem man ihm sofort die Taxilenkerberechtigung entzieht, falls er überhaupt eine besitzt.

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Meine Forderung an Wirtschaftskammer Wien, Sparte Transport und Verkehr: Sofortige Kündigung dieses Skandaltaxlers! Und ausführlichste Stellungnahme der Wko Taxiinnung!


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.01.2014 | 12:47
von Hannes T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anliegen dürfte den Verantwortlichen bei der WKO-Innung, Sparte -Transport und Verkehr,
völlig egal sein, denn dieses Gewerbe gleicht einem "Anderen" und da es zu 95% von "Neoösterreicher" unterwandert wurde vermag auch die sogenannte Taxlerinnung nichts zu unternehmen, doch eines sei gesagt, die Dame bei der tel. Entgegennahme der Beschwerde machte auch nicht den Eindruck - als würde Sie die Beschwerde ernst nehmen- dürfte wohl auch zum engeren Kreis dieser "Kaps-Kutscher" gehören. Recherchen haben ergeben - manche Taxler wollen unter 10 Km keine Fahrt antreten.
Wie sich´s nun behauptet - haben jene nur ein großes Mundwerk hinter dem sie sich verstecken. W- wohl, K -kaum
O -ordentlich!


03.02.2014 | 16:34
von Hannes T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laut meinen Recherchen besteht eine Beförderungspflicht - natürlich gibt es Ausnahmen wie wenn jemand im Taxi raucht odersichtlich angetrunken ist oder randaliert,
doch diese Neoösterreicher sind offenbar zu faul um zu arbeiten denn der österreichische Staat steckt denen sowieso alles in den A. H. Und was macht die Innung der Taxler, die haben das große Mundwerk offen und wollen sich nur dem Beschwerdeführer gegenüber wichtig machen,
doch durchsetzen können diese mit ihre schleimigen Art gar nichts.


16.02.2014 | 20:25
von Hannes T. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Ansprechpartner von der WKO sind nicht im Stande - nur das "Geringste" gegen diese Spezial-Taxler zu unternehmen.
Doch ehrlich gesagt es gibt doch nur mehr eine Handvoll von aufrichtigen Taxler, - der Rest sind "Mitnascher" welche Ihre mitgebrachte Kultur bei uns umsetzen und so
weitermachen als wären sie "Götter" und dies mit Wissen der WKO:
S C H A N D E!




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