Durch callmobile gelöste Beschwerde. | 4840 Views | 02.01.2014 | 12:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1175763

callmobile GmbH (Hamburg)

Callmobile blockiert die Rufnummernportierung

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 131218-000175

Am 18.12.2014 kündigte ich meinen Vertrag bei callmobile mit dem Hinweis, die Rufnummer portieren zu lassen. Prompt erhielt ich eine Kündigungsbestätigung zum 01.01.2014

SCHLAGWORTE

Damit keine Hindernisse im Wege stehen, insbesondere dass wegen fehlenden Guthabens keine Portierung durchgeführt werde kann, stellte ich eine Anfrage beim callmobile-Support, was ich zu tun habe. Der callmobile-Support bat mich am 19.12.2013, eine Überweisung des Restbetrags durchzuführen, was ich unmittelbar tat.

Am 02.01.2014 nun wurde die Portierung der Rufnummer aber abgelehnt mit der Begründung, dass keine Kündigung/Verzichtserklärung der Rufnummer hinterlegt ist. Daher sei eine Rufnummernmitnahme nicht möglich. Ein Schreiben von mir an callmobile, wo ich auf die schriftliche Kündigungsbestätigung verweise, blieb bislang unbeantwortet.

Weil Callmobile hier offenkundig gegen den § 46 Abs. 4 Telekommunikationsgesetzes verstößt, sehe ich mich gezwungen, hier meine Beschwerde einzustellen.

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Genehmigung der Rufnummernportierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.01.2014 | 08:05
Firmen-Antwort von: callmobile GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo,

mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe hier bei ReclaBox zur Kenntnis genommen. Aufgrund Ihrer Angaben konnten wir den Vorgang nochmals zur Klärung an den Kundenservice geben, welcher sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzt.

Mit freundlichen Grüssen

L. Frehe

Ihr callmobile-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.01.2014 | 10:58
von ReclaBoxler-1175763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Callmobile hat mich angeschrieben, dass Aufladungen nur in 15-, 30- oder 50-EUR-Schritten möglich seien und meine Überweisung des Restbetrags von 21,85 EUR lediglich als 15-EUR-Überweisung gilt. Das steht im Widerspruch zu der E-Mail von callmobile vom 19.12.2013, wo es heißt "Eine Rufnummernportierung wird mit 29,95€ berechnet.
Ihr aktuelles Guthaben beträgt 8,10€.
Bitte überweisen Sie den Differenzbetrag unter Angabe Ihrer Rufnummer an
folgende
Bankverbindung".

Da diese E-Mail rechtlich bindend für mich ist und ich diese Anweisung 1:1 befolgt habe, ist mir vollkommen unklar, warum ich ERNEUT Geld an callmobile überweisen muss. Ich habe alle Anforderungen von callmobile erfüllt und die 29,95 EUR für die Portierung beglichen.


06.01.2014 | 11:27
von ReclaBoxler-1175763 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang gibt es noch keine Reaktion und Lösung von callmobile auf meine E-Mail vom 03.01.2014 an callmobile


10.02.2014 | 14:39
von ReclaBoxler-1175763 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider erhielt ich nach meiner Eskalation zunächst nur Standard-E-Mails, wo gar nicht auf meinen Sachverhalt eingegangen wurde. Erst als ich telefonisch mit einer Eingabe bei der Telekommunikationsbehörde drohte, das mutmaßlich rechtswidrige Verhalten anzuzeigen, wurde reagiert, und die Nummer portiert. Wirklich sehr Schade, dass diese Drohung notwendig ist. Wieso kann man sich nicht von vorne herein einfach an die Gesetze halten?




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