2172 Views | 24.10.2013 | 18:39 Uhr
geschrieben von C. D.

Media Markt (Berlin)

Reklamation von fehlerhaftem Laptop

Hallo! Ich möchte mich hier gerne über die Media-Markt GmbH beschwerden mit folgendem Vorfall:

SCHLAGWORTE

Ich habe mir in Berlin-Tegel am 16.08.2013 einen Sony Vaio Laptop für 599 Euro gekauft mit 500 GB Festplattenspeicher, 6 GB Arbeitsspeicher u. a.

Wenige Tage nach dem Kauf traten die ersten Probleme mit dem Gerät auf:

1. meine WLAN Verbindung wurde ständig getrennt und war teilweise nicht wieder herzustellen. Ich habe einige Zeit selbst versucht herauszufinden wo das Problem liegt. An meinem Modem lag es aufjedenfall nicht, es musste also am Laptop liegen.

2. Für die technische Leistung, welche ich erworben habe, war das Gerät erstaunlich langsam und hing öfters beim öffnen von Programmen.

3. Nach ca 1 1/2 Wochen ist das Gerät einmal komplett eingefroren.

Nun bin ich also am 06.09.13 zu Media-Markt gegangen mit meinem Gerät, wurde von der Info zur Abteilung, von der Abteilung zum Service verwiesen. Dort nahm man dann das Gerät in einen Reparaturauftrag, auf Nachfragen, ob ich in der Zeit ein Ersatzgerät erhalte, um meine beruflichen Arbeiten zu erfüllen wurde mir dies verneint. Ich solle mit einer Wartezeit von 14 Tagen rechnen, ich würde eine SMS erhalten wenn das Gerät zurück im Markt sei von der Reparatur.

Nach 14 Tagen rief ich in der Filiale an und fragte, ob sich mein Gerät schon wieder in der Filiale befindet. Ich wurde vertröstet mit den Worten es seien ja 14 Werktage und nicht 14 Tage am Stück.

Am 01.10.13 (nach 4 Wochen Wartezeit) hatte meine Geduld ein Ende. Da ich auf dieses Gerät angewiesen bin und mir als Azubi kein Ersatzgerät leisten kann, brauchte ich dringend eine Lösung. Ich fuhr also persönlich zur Media-Markt Filiale, ging in die Abteilung mit dem Kaufbeleg und dem Reparaturschein, erläuterte die Situation und das ich keine Geduld mehr haben würde nach 4 Wochen und entweder ein Ersatzgerät haben möchte oder vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Mir wurde sogleich gesagt ich hätte keine Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten, da ich den Laptop nach dem 14-tätigen Widerrufsrecht in die Filiale gebracht hätte. Desweiteren könne man mir kein Ersatzgerät aushändigen, ich müsse auf mein Gerät warten und könne dann entscheiden, ob ich das Gerät behalte oder ein anderen Laptop aus der Filiale mitnehmen möchte.

Verärgert von diesem Zeitaufwand, der Nervenaufreibung und der umsonstigen Ausgabe von Benzin- und Parkhausgeld fuhr ich wieder nach Hause.

am 02.10.13 kam dann die SMS, mein Gerät sei in der Filiale abholbereit. Ich fuhr am 04.10.13 hin und holte das Gerät ab, um erstmal zu sehen, ob die Mängel behoben werden konnten. Zuhause, nach Neueinstellung von Windows 8 viel sofort auf, dass das Gerät noch langsamer als vorher ist. Der Hersteller habe im übrigen laut Reparaturschein die Festplatte ausgetauscht. Eine Begründung warum ich so lange warten musste gab es nicht.

Nun war mein Gerät noch langsamer, einige Tasten funktionierten nur sporadisch und nichtmal Google-Chrome lies sich installieren. Youtube konnte nichtmal allein laufen, da hing der ganze Bildschirm fest.

So ging ich am 08.10.13 WIEDER mit dem Gerät zu Media-Markt. Ich ging in die Abteilung und erklärte einem Mitarbeiter was sich zugetragen hatte und dass ich nun vom Kaufvertrag zurück treten möchte, da ich nicht mehr darin vertrauen kann, dass ich ein Gerät erhalte, welches technisch einwandfrei funktioniert. Der Abteilungsmitarbeiter verwies mich wieder zum Service mit den Worten, vielleicht könnten die Mitarbeiter des Services kulant sein und mir mein Geld zurück erstatten, es wäre nicht der Aufgabenbereich von der Abteilung sich darum zu kümmern.

Also ging ich zum Service, wo mir sofort gesagt wurde, sie können mir mein Geld nicht zurück geben und wenn dann wäre die Kulanz ein Ermessen der Abteilung und nicht des Service. Die einzige Möglichkeit die ich hätte, wäre das Gerät noch einmal einzuschicken. Ich war davon natürlich nicht begeistert, ich erklärte der Mitarbeiterin, dass ich beruflich auf das Gerät angewiesen sei und als Azubi mir kein Ersatzgerät leisten könne. Sie drückte ihr Verständnis aus, betonte aber sich an rechtliche Grundlagen halten zu müssen und deswegen das Gerät ein zweites Mal einschicken zu müssen.

Sie sagte mir dann aber auch, sie würde sobald das Gerät verschickt ist bei Sony anrufen und um Kulanz ihrerseits bitten, das Gerät zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ich würde dann innerhalb von 1 Woche Rückmeldung bekommen von Media-Markt.

Am 15.10.13, nach einer Woche rief ich an und fragte, ob es eine Lösung gäbe. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir, es wäre unbegreiflich wie die Kollegin hätte mir Hoffnung machen könnte. 1. sei Sony sehr stur und würde meistens nicht kulant sein und 2. müsste ich 14 Werktage warten, so lange wie nun eine Raparatur nunmal dauert.

Gestern, also am 23.10.13 ging ich wieder persönlich zur Media-Markt Filiale, um mit der Geschäftsführung zu sprechen. Die höchste Instanz mit der ich dann aber ein Wort wechseln konnte war die Fachabteilungsleitung. Ich erkläre nun also zum x-ten mal was sich zugetragen hatte und eröffnete ihm, dass ich nun vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Der Fachabteilungsleiter sagte mir darauf, dass er nichts entscheiden kann solange er nicht den Reparaturstand des Laptops kennt. Ich sagte ihm darauf, dass der Zustand des Laptops vollkommen unrelevant sei, da ich das Gerät sowieso nicht mehr zurück nehmen möchte. Media-Markt und Sony haben durch ihr Verhalten, vorallem der Tatsache, dass das Gerät nach der ersten Reperatur in einem schlimmeren Zustand als bei Neukauf war, mein Vertrauen als Kunde gebrochen.

Der Fachabteilungsleiter erklärte mir, er würde die Situation verstehen, ihn seien aber die Hände gebunden. Ich fragte ihn daraufhin, ob die Geschäftsführung noch im Haus sei. Als er dies verneinte bat ich ihm, eine andere Media-Markt Filiale anzurufen damit ich dort die Geschäftsführung sprechen könne, wenn sie noch vor Ort ist. Er sagte mir dies sei nicht Möglich, da jede Media-Markt Filiale eigenstädig sei und nicht für Probleme anderer Filialen belangt werden kann.

Nun gut, ich fragte ihn nach einer Telefonnummer oder einen Termin bei der Geschäftsführung. Daraufhin antwortete er, er kann mir dabei nicht helfen, er habe ja auch nicht den Terminkalender der Geschäftsführung.

Ich fragte ihn daraufhin, wie er sich denkt, dass es jetzt ablaufen soll, denn ich möchte keine Kompromisse mehr eingehen, als vom Kaufvertrag zurück zu treten. Er wiederholte darauf er müsse erst in Erfahrung bringen, was mit meinem Laptop nun ist, ich fragte wie lange er denkt, dass das dauern soll und er sagte er weiß nicht wielange.

Ich sagte ihm, dass das vollkommen inakzeptabel ist und ich ihn nun eine Frist bis diesen Freitag, den 25.10.13 setze, sich bei mir zu melden und mich zu informieren, wann ich mein Geld zurück bekomme. Sollte er sich nicht melden, werde ich mir einen Anwalt nehmen und eine schriftliche Beschwerde aufsetzen.

Bis jetzt hat er, weder Media-Markt sich gemeldet. Mein Plan ist es morgen nach der Arbeit hinzufahren und die Geschäftsführung noch einmal zu verlangen und darauf zu bestehen sofort vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Andernfalls nehme ich mir nun wirklich wie angedroht, einen Anwalt, nicht zuletzt um Entschädigung für den zeitlichen, nervenaufreibenden und finanziellen Aufwand einzufordern.

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Meine Forderung an Media Markt: Vollständige Rückerstattung des Kaufpreises, unter Umständen mit Entschädigung, wenn dies nicht in den nächsten Tagen erfolgen sollte.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


25.10.2013 | 21:19
von Phönix | Regelverstoß melden
Der Kunde entscheidet über die Art der Reklamation des defekten Gerätes. Ob Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatz des Gerätes wird in gängiger Rechtsprechung im Rahmen der Zumutbarkeit - sowohl für den Käufer als auch Verkäufer - entschieden. In diesem Fall (neuer, defekter Laptop) wäre allein ein Austausch des defekten Neugerätes in Frage gekommen. Media-Markt dürfte genug Geräte vorrätig haben, so dass ein Austausch erfolgen kann und somit für die Firma zumutbar ist. Der Kunde muss auch keine derart lange Wartezeit auf einen dann reparierten und somit nicht mehr als Neugerät geltenden Laptop hinnehmen.

Im Übrigen hat der Kunde nach dem erfolglosen Reparaturversuch jetzt wohl auch das Recht auf Erstattung des Kaufpreises und seiner Unkosten.

10.02.2016 | 20:29
von BaaamBaaam | Regelverstoß melden
Interessanter Beitrag. Das habe ich auch schon öfter gehört.: -/



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