Durch A.T.U Auto-Teile-Unger gelöste Beschwerde. | 1301 Views | 08.05.2013 | 16:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5374392

A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)

Räder für mein Fahrzeug angeboten, sind aber nicht zulässig

Bestell-/Kundennummer: 12075937-1 11823301

Ich habe kürzlich Kompletträder bestellt, welche gestern geliefert wurden. Dir Räder habe ich heute montiert und bin 2 km zum Tüv gefahren. Auf der Onlineshop-Seite wurden die Räder für mein Fahrzeug angeboten, aus der ABE ging hervor, dass die Räder auf mein Fahrzeug montiert werden dürfen, wenn die Kotflügel ggf. etwas verbreitert (gezogen) würden und der Tacho angeglichen wird.

SCHLAGWORTE

Nun stellte sich aber heraus, dass man das beim Polo 9n komplett vergessen kann, da es technisch (aufgrund der Konstruktion) nicht möglich ist die Kotflügel zu ziehen. Die Räder können also nach alter, nationaler Vorschrift zugelassen werden, jedoch nicht nach neuer EU Norm. Das ist ja dann einigermaßen witzlos und unzumutbar, da dies wohl heutzutage nicht mehr gemacht wird.

Das Problem ist hier auch nicht die Bereifung, sondern die Felgenform die sich aus dem Radhaus heraus wölbt. Wäre die Felge nicht so gewölbt, würde es passen.

Mir ist klar, dass es sehr ungünstig ist dass ich schon ein paar Meter mit den Reifen gefahren bin. Aber sicher hätte ich sonst nicht feststellen können, dass die Räder nicht TÜV tauglich sind, denn der Tüv kommt ja nicht zu mir nach hause. Zudem hatte ich mich natürlich auf die Angaben der ABE auf Ihrer Seite verlassen.
Ich hoffe wir können hier irgendwie eine Lösung finden bei der ich auf 17 Zoll Kompletträder umsteigen kann.
Ansonsten hätte ich 1108 Euro für Räder bezahlt, die ich nicht verwenden kann. Ein Verkauf auf eBay oder ähnlichem von privat würde auch enorme Verluste bringen.

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Meine Forderung an A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG: Rücknahme oder Umtausch in 17 Zoll Kompletträder


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


13.05.2013 | 21:00
von ReclaBoxler-5374392 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktueller Status:

Onlineshop hat sich ohne sich die Räder anzusehen KOMPLETT geweigert eine Rückabwicklung (in welcher Form auch immer) anzubieten. Dabei gibt es ein Urteil des LG Hannover, welches eindeutig besagt, dass Kompletträder keine Sonderanfertigung sind und deshalb nicht aus dem Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können.

Glücklicherweise arbeiten aber bei der ATU Filiale in Kirchheim Teck noch Mitarbeiter, die man als sehr engagiert bezeichnen kann. Sie ermöglichen mir nun einen Umtausch. Sollte das tatsächlich klappen (wurde mir zugesagt, wird aber erst in einer Woche durchgeführt), bin ich sehr zufrieden und werde die Sache positiv abhaken.

Wie gesagt springt die Filiale, die eigentlich nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt, für den onlineshop ein.




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