eReader store (Detmold)
Onyx BOOX EREADER-STORE verweigert Garantie
Bestell-/Kundennummer: Invoice # IN110859 vom 29.4.2012, Order # 10109
Der im April 2012 gekaufte eReader BOOX M92 der chinesischen Firma Onyx (reg. in Zypern mit Internetadresse als EREADER-StORE, Headquarter Limassol Cyprus) besitzt einige Vorzüge (9 Zoll eInk Display), die aber schlagartig dadurch hinfällig wurden, dass von einem Moment auf den anderen schwarze Streifen den Bildschirm unlesbar machten - ohne irgendeine Art der Fehlbehandlung oder Anzeichen einer solchen (Kratzer, Druckstellen etc. Vorlagen (Photos wurden der Firma übermittelt).
Das sollte kein Problem sein, auf dem Garantieschein des Geräts wird eine großzügige Garantieleistung versprochen: "Within 1 year from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems under normal operating conditions, without overhaul, can be accepted by mainenance service. "Und weiter: "Within 3 years from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems, can be accepted by fee-based maitenance services. " Mit anderen Worten: Im ersten Jahr sind Reparaturen kostenlos. So ist es auch der Website von EREADER STORE zu entnehmen: „Sollte das Problem nicht durch Beratung zu lösen sein, wird Ihr Gerät entweder repariert oder ausgetauscht (Im Garantiefall sogar absolut kostenfrei für Sie). “
Herr Waldemar Luft, der Verantwortliche von EREADER-STORE (Betreiber der Website: Aervis Technologies GmbH), kennt die Versprechungen seiner Firma offenbar nicht oder er ist nicht gewillt, sie zu erfüllen. Sein Standpunkt: Auch wenn das Gerät in vorzüglichem Zustand sei,müssees falsch behandelt worden sein, sonst könne ein solcher Fall grundsätzlich nicht eintreten. Eine raffinierte Schutzbehauptung, denn damit lässt sichjede Garantieforderungmühelos abschmettern. Es genügt ein böser Blick auf das Gerät, auch der hinterlässt keine sichtbaren Spuren. Die generösen Garantieversprechungen der Firma sind offenbar nur als Köder für leichtgläubige Kunden gedacht. Im Übrigen empfahl Herr Luft, das Gerät zu öffnen (die skandalöse E-Mail liegt hier vor), wohl wissend, dass dann jeder Garantieanspruch automatisch erlischt.
24.01.2014 | 17:45
Abteilung: Geschäftsleitung
Für das gleiche Problem wurde die Beschwerde hier vom Kunden doppelt platziert. Das ist nicht korrekt und sollte vom Moderator korrigiert werden.
Zu dem Problem selbst. Ein mechanisch beschädigtes Bildschirm fällt nicht unter Garantie. Das steht klar in unseren AGBs. Der Kunde behauptet, es gäbe keinerlei sichtbaren Spuren der Beschädigung. Das ist zum Teil korrekt. Das Bildschirm besteht aus Glassvorlage (mit integrierten Matrix und elektronischen Leitungen darin) und einigen zusätzlichen Kunststoffschichten (Eink Mikrowabencontainer und Kraztschutzfolie). Wegend der aufgeklebten Kratzschutzfolie wird auch das geplatzte Bildschirm noch sehr gut zusammengehalten, sodaß es ein Eindruck entsteht, das Bildschirm wäre noch ganz. Die Glassvorlage ist allerdings defenitiv schwer beschädigt und elektrische Leitungen darin sind Zerstört. Dadurch wird die EINK Matrix nicht mehr richtig angesprochen und es entstehen typische Bilder mit wirren Streifen.So sieht der Schaden dann aus: https://dl.dropboxusercontent.com/u/23593310/brokenscreen/103198/VID_20131216_140405.avi
Jeder Sachverständige würde sofort bestätigen, das es sich um Glassbruch handelt. Ein solches Schaden kann nur durch äußere Einwirkung (wie Druck, harter Fall auf den Boden etc.) entstehen und bei keinem mir bekannten Hersteller fällt soetwas unter Garantie.
Wir haben angeboten, dem Kunden den Schaden kostenlos zu reparieren. Das beschädigte Teil müsste allerdings vom Kunden bezahlt werden. Kunde hat sich nicht mehr bei uns gemeldet, machte aber seine Frust sofort auf diesem Portal öffentlich (sogar doppelt). Das finde ich nicht OK.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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