267 Views | 04.01.2013 | 13:07 Uhr
geschrieben von Martin Nemetz
Flug HG 8015,Bearbeitungsnummer V969973
Koffer (grosse Tasche) wurde beschädigt -Ausziehgriff im Inneren abgebrochen. Leider habe ich am Flughafen bei Rückkehr den Schaden nicht gleich bemerkt, somit keine Meldung am Flughafenschalter.
Koffer ist für mich teilweise unbrauchbar geworden, da selbst Invalide und Tragegriff notwendig bzw von grossem Nutzen.
Urgenzen wurden und werden wie gewohnt nicht beantwortet nur ein lapidares aufschiebendes Schreiben
Gepäckstück kann jederzeit begutachtet werden.
Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG:
Wenigstens eine geeignete Stellungnahme/ Entschädigung /Vorschlag
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
Beschwerde ist noch nicht gelöst