267 Views | 04.01.2013 | 13:07 Uhr
geschrieben von Martin Nemetz

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Nizza /Wien)

Gepäck-Kofferschaden

Flug HG 8015,Bearbeitungsnummer V969973

Koffer (grosse Tasche) wurde beschädigt -Ausziehgriff im Inneren abgebrochen. Leider habe ich am Flughafen bei Rückkehr den Schaden nicht gleich bemerkt, somit keine Meldung am Flughafenschalter.

Koffer ist für mich teilweise unbrauchbar geworden, da selbst Invalide und Tragegriff notwendig bzw von grossem Nutzen.

Urgenzen wurden und werden wie gewohnt nicht beantwortet nur ein lapidares aufschiebendes Schreiben

Gepäckstück kann jederzeit begutachtet werden.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Wenigstens eine geeignete Stellungnahme/ Entschädigung /Vorschlag


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


11.01.2013 | 14:28
von Martin Nemetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei reaktionen, ich habe die angelegenheit auch dem vki (konsumentenschutz) vorgetragen.


25.01.2013 | 16:23
von Martin Nemetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.02.2013 | 12:54
von Martin Nemetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet, keine Reaktion. Mir unverständlich von einer Fluglinie dieser Grösse so eine Art einer "Kundenfreundlichkeit"entgegennehmen zu müssen. Auch das vielgepriesene Bonussystem funktioniert nicht. Eine reine Augenauswischerei, bin von Air Berlin sehr enttäuscht.




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