Durch PROVEA gelöste Beschwerde. | 4602 Views | 18.06.2012 | 00:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5173591

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Nicht bestellte Warenlieferung

Habe einmalig ein Schnupperangebot bestellt und werde weiterhin mit Artikeln beliefert. Bei der Rücksendung ist jeweils ein Betrag bei der Post zwischen 4-6 Euro zu bezahlen, da die Sendungen im Briefkasten liegen und ich bei der Zustellung durch den Postboten nicht vermerken kann, "nicht angenommen". Wünsche nicht weiter belästigt zu werden!

Waltraud Silldorff

xxx

8052 Graz

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Meine Forderung an PROVEA SA: Keine weiteren Sendungen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


18.06.2012 | 12:18
von Ein Österreicher | Regelverstoß melden
Wenn Sie mit Sicherheit kein Abo abgeschlossen haben, müssen Sie in A bei unverlangten Zusendungen genau gar nichts tun.
Sie können die Ware verwenden, vernichten, verschenken - ganz nach Belieben.
Um bei einem eventuellen Rechtsstreit gute Karten zu haben, würde es sich empfehlen, einmal nachweisbar mitzuteilen, dass sie keine weiteren Zusendungen erhalten möchten.

18.06.2012 | 14:54
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Eine Probebestellung bei Provea löst weitere Lieferungen aus.
"Gleichzeitig werde ich (z. Bsp.) Miriale Pradona Kundin ohne weitere Abnahmeverpflichtungen und erhalte regelmäßig weitere Prospekte über Lieferungen, die ich bei Nichtgefallen problemlos ablehnen kann. Nach Erhalt meiner Lieferung kann ich mich von allen Kundinnen-Vorteilen überzeugen und entscheide, ob ich auch in Zukunft Kundin bleiben möchte. Wenn nicht gebe ich Miriale Bescheid. "

18.06.2012 | 23:48
von Warum Nur | Regelverstoß melden
Warum nur liest man sich die Vertragsbedingungen nicht vorher durch?

19.06.2012 | 11:15
von ReclaBoxler-4225324 | Regelverstoß melden
Viele Schnupperangebote sind mit weiteren Abnahmebedingungen verbunden. Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie Firma Provea sa davon nachweislich in Kenntnis setzen. Die Beschwerde bei Reklabox und die Forderungen, garantieren nicht das die Firma Ihr Unwollen zur Kenntnis genommen hat.
PROVEA SA
Route des Dragons 9
1033 Cheseaux-sur-Lausanne
Schweiz
Tel.: 01805–33 11 44 (0,14 €/Min. Festnetz, max. 0,42 €/Min. Mobilfunk),
Fax: 0041 21 731 90 01
Kontaktieren Sie uns
Handelsregisternr. CH-550-1031995-0
Geschäftsführer: Olivier Izard

26.06.2012 | 20:14
von ReclaBoxler-5173591 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat die Sendungen gestoppt.


01.10.2012 | 08:29
von 241a BGB | Regelverstoß melden
Es gibt bei Provea kein rechtsgültiges Abo!

Bitte alle Kommentare löschen, die das behaupten oder Häme äußern, weil jemand angeblich das Kleingedruckte nicht gelesen hat - das sind Helfershelfer der Abzockerei!

Dass man Kunde wird und weitere Angebote zugeschickt bekommt, bedeutet nur eine Einverständniserklärung für Werbung, kein Abo und keine Bezahlpflicht für unverlangt zugesendete Waren. Unverlangt zugesendete Ware mitsamt Rechnung, die man für viel Geld in die Schweiz zurück schicken soll, ist kein Angebot!

Die unverlangten Waren müssen nach 241a BGB nicht bezahlt und auch nicht zurück gesendet werden!

Achtung, extrem unseriöser Inkassobetrieb, der auch bei offensichtlich unberechtigten Forderungen gerichtliche Mahnbescheide und Klagen veranlasst, in der Hoffnung, dass die Leute sich nicht wehren! Bei gerichtl. MB unbedingt fristgemäß gegenüber Gericht widersprechen, bei Klage Anwalt nehmen - meist werden die Klagen dann zurück gezogen und die müssen alles bezahlen.

Außerdem gibt es Berichte über illegale Kontosperren, wo Banken eine Pfändung vorgetäuscht wird und Opfer zeitnah vorgedruckte Schuldanerkenntnisse für unberechtigte Wucherforderungen zugeschickt bekommen. In so einem Fall alle rechtlichen Geschütze auffahren!

01.10.2012 | 08:42
von 241a BGB | Regelverstoß melden
Der 241a BGB ist deutsches Recht, aber ein gültiges Abo dürfte auch nach österreichischem Recht nicht zustande kommen - ist doch keine Bananenrepublik!



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