Durch FlexStrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 483 Views | 26.02.2011 | 13:03 Uhr
geschrieben von Manfred Schlief

FlexStrom AG (Berlin)

Horrorabrechnung 1 1/4 Jahr nach Vertragsende

Bestell-/Kundennummer: 900000656634

Heute erhielten wir die im Dezember 2009 angeforderte Endabrechnung.

SCHLAGWORTE

Wir sollen 370,47 € nach zahlen! Der Vertrag mit FlexStrom war ab 01.12.2007 und wurde am 14.09.2009 zum 30.11.2009 gekündigt. Gekauft war ein Paket 3600 kWh privat.

Der Endzählerstand von 51659,5 war am 30.11.2009 per E-Mail über die Homepage an FlexStrom gemeldet, worin wir gleichzeitig um Schlussrechnung baten. Das war am 30.11.2009!

Eine Bestätigung des Eingangs unserer Mail erhielten wir mit der Bitte, zu Warten. Unser tatsächlicher Mehrverbrauch war 475,3 kWh. Der Mehrverbrauch der Rechnung vom 24.02.2011 ist sage und schreibe 1518,3 kWh - uns sind also insgesamt 5118,4 kwh in Rechnung gestellt worden - gleichwohl der Verbrauch im Jahr 2007-2008 bei FlexStrom bei 3300 kwh lag und vorher der Vergleich zu Avacon bei ca. 3400 kWh liegt. Zum Vorjahr wäre das eine Steigerung um 50% des Stromverbrauches.

In der Rechnung steht eine EVU Ablesung am 30.11.2009! drin. Es war aber niemand zum Ablesen gekommen! Wir haben die Ablesung selbst vorgenommen, da ein Firmenwechsel ab 01.12.2010 an stand. Wir haben heute Widerspruch eingelegt und würden gern wissen, woher der falsche Zählerstand kommt? Ein Ableser war hier definitiv nicht. Wir sind bereit, für den Mehrverbrauch von 475,3 kWh den Preis zu bezahlen, das sind rund 116,-- €, nicht aber für weitere 254,77 € (1042,9 kWh). Auf unsere Kosten ganz sicher nicht!

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Kommentare und Trackbacks (7)


26.02.2011 | 19:24
von Denis E. | Regelverstoß melden
Sofort die Bundesnetzagentur benachrichtigten.

Flexstrom wird sich bestimmt nicht mehr melden. Die haben das Geld in die Tasche.

06.03.2011 | 10:33
von Manfred S. | Regelverstoß melden
Ich habe bei der AVACON angerufen. Die wissen nichts von einer Zählerablesung. Mein Vertragspartner - Flexstrom - dorthin wurde auch der abgelesene Zählerstand gemeldet. Eine Ablesung erfolgte nicht. Da fließen Gelder u. a. vom Netzbetreiber mit ein, so dass man voraussetzt, dass diese auch den gemeldeten Zählerstand an den Netzbetreiber weitergeben. E. ON Avacon hat eine schriftliche Nachfrage von mir erhalten. Telefonate wurden ebenfalls geführt. Es wird, so wurde mir von deren Seite zugesichert, der abgelesene Zählerstand in Anwendung kommen. Wären die Firmen echt interessiert, Kunden zu halten, würden sie auch entsprechend seriös handeln. Das bleibt viel zu oft auf der Strecke, denn es steigen ja immer neue Kunden bei den Billigofferten ein. Die alten Kunden bleiben auf der Strecke mit Preiserhöhungen, die meisten suchen dann einen neuen Versorger - wehe dem, der länger bleibt und dann nach zwei Jahren oder so kündigt. Wie gesagt, das ist meine Erfahrung, ich kann nicht für alle sprechen und auch nur für Tarife als Paketpreis mit Vorauskasse. Es gibt sicher auch Anbieter, wo alles klappt.

10.03.2011 | 08:12
von ReclaBoxler-4026128 | Regelverstoß melden
Beachten Sie den Artikel

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"

vom 02.12.2010 auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

17.03.2011 | 17:24
von Manfred | Regelverstoß melden
Nach diversen erfolglosen Anrufen und Mails haben wir jetzt anstatt einer Rückantwort auf unseren Widerspruch zur Schlussrechnung eine erste Mahnung erhalten - trotz der Mitteilung, dass der örtl. Netzbetreiber den korrigierten Zählerstand bereits ein Tag vor der Erstellung der Schlussrechnung erhalten hätte. Wir haben drei Mal beim Netzbetreiber angerufen, immer ein anderer Mitarbeiter, die uns nochmals bestätigten, dass Flexstrom über den neuen Zählerstand informiert wurde. Aber - das wird alles ignoriert. Zeit ist Money, aber hier heißt wohl die Devise, Aussitzen bringt Money. Im Jahr 2007/2008 hatten wir 3399 kwh, ein Jahr darauf sollen es 5118,4 kwh sein, beim gleichen Anbieter wären das 1719 kwh mehr im Vergleich zum Vorjahr, das sind 50,57 % mehr an Stromverbrauch. Selbst AVACON als Netzbetreiber hätte das auffallen müssen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Unsere Überlegung ist - hat der Netzbetreiber sich da auf die Meldung von Flexstrom verlassen und gar nicht geprüft, was da vor sich geht? Jedenfalls haben wir nochmals alles abgelichtet, Widerspruch gegen die erste Mahnung erhoben usw. Ich denke, es geht zum Anwalt. Wir haben echt keine Lust mehr auf so viel Kundenignoranz.

17.03.2011 | 17:44
von Manfred | Regelverstoß melden
Haben so eben eine Mail erhalten, dass das Mahnverfahren vorerst ausgesetzt wird. Mal sehen, wie weiter.

17.03.2011 | 18:10
von Manfred Schlief noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hatte keine geänderte Schlussrechnung gestellt. Mittlerweile haben wir mehrmals beim Netzbetreiber angerufen, der uns wiederum bestätigte, dass Flexstrom am 23.02.2011, die Schlussrechnung stammt vom 24.02.2011, über den korrigierten Zählerstand informiert wurde. Es wurde unser Anliegen nochmals in die Fachabteilung weitergeleitet. Selbst AVACON hätte es auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann. Wir haben heute von Flexstrom eine erste Mahnung erhalten, dazu nochmals per Mail als auch per Brief mit allen Einzelheiten Stellung genommen und Widerspruch auch zur Mahnung eingereicht. Zum Widerspruch zur Schlussrechnung erhielten wir bislang keine Rückantwort. Nach unserer heutigen Mail (Widerspruch gegen die erste Mahnung, Hinweis auf Einschaltung vom RA oder Escher MDR) haben wir gegen 17.30 eine Rückantwort erhalten, dass das Mahnverfahren vorerst ausgesetzt ist. Wie weiter, wissen wir nicht. Wir hoffen, dass AVACON und Flexstrom jetzt zusammen arbeiten und das klären. Ich denke, der Nachfolger Teldafax ist auch daran interessiert, da er ja auch denselben Abrechnungszählerstand als seine Rechnungsgrundlage erhielt.


26.03.2011 | 18:20
von Manfred Schlief endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute die korrigierte Endabrechnung erhalten.




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