Durch GESIBA endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1156 Views | 20.01.2011 | 11:42 Uhr
geschrieben von Kirsten Kern

GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- u. Bau AG (Wien)

Ablöse Genossenschaftswohnung

So eine Bereicherung habe ich noch nie erlebt. Man ist als kleiner Mieter wirklich den Genossenschaften ausgeliefert. Wir haben vor zwei Jahren eine Genossenschaftswohnung im Neubau genommen und wollten damals die Standardfliesen nicht haben.

SCHLAGWORTE

Daher war es zwingend vorgeschrieben, bei Änderung des Fliesenwunsches die beauftragten Proffessionisten der Genossenschaft zu nehmen. Die haben natürlich einen Wucherpreis veranschlagt und man konnte nichts dagegen machen. In der Annahme, wenn man die Wohnung zurück gibt (kein Weitergaberecht), wird die Aufwertung sicherlich abgelöst, da ja der Proffessionist von ihnen war. Aber falsch gedacht.

Laut Telefonat mit der Genossenschaft heute habe ich keinen Anspruch auf eine Ablöse. Der Aufpreis waren ca. € 11.000,00, die ich nun in den Wind schreiben kann und um die sich die Genossenschaft bereichert.

So etwas gehört veröffentlicht und gesetzlich unterbunden, wir kleinen Mieter schauen unserem Geld hinterher und die Genossenschaft wird noch reicher. Eine Frechheit sondergleichen!

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Meine Forderung an GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- u. Bau AG: Eine angemessene Ablöse


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Kommentare und Trackbacks (6)


20.01.2011 | 13:50
von ReclaBoxler-2529220 | Regelverstoß melden
Informieren sie sich doch mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht oder beim Mietverein, ob das Ganze Rechtens ist.

21.01.2011 | 05:47
von Neue Heimat | Regelverstoß melden
Dafür braucht man keinen Fachanwalt.

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbauten_m.htm

27.01.2011 | 12:42
von Kirsten Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.02.2011 | 08:05
von Kirsten Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.02.2011 | 08:06
von Kirsten Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.03.2011 | 07:37
von Kirsten Kern endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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