1937 Views | 11.01.2011 | 16:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1234878

FlexStrom AG (Berlin)

Einseitige Tarifänderung durch Flexstrom

Bestell-/Kundennummer: 900001197557

Seit dem 01.01.2010 bin ich Kunde bei FlexStrom. Mein vertraglich festgelegter Tarif 3600er Online Only: zwölf Monate Preisgarantie, Aktivbonus, 150 Frei kWh, bei Nichtkündigung Vertragsverlängerung um weitere zwölf Monate.

SCHLAGWORTE

Im Oktober erhielt ich eine Abschlagsrechnung für das zweite Vertragsjahr, mit einer einseitigen Tarifänderung im 3600erRegion 6,der ich nicht zugestimmt habe und der zum neuen Tarif gehörenden Preise, die nun weit über den Preisen meiner hiesigen Stadtwerke liegen.

Und nun beginnt das Drama. Ich widerspreche und schreibe und schreibe und schreibe und erhalte nur pauschale Antworten und auch Mahnungen.

Das Wort Tarifänderung wird in keinem Antwortschreiben von FlexStrom aufs Papier gebracht, als wäre es eine heiße Kartoffel. Statt dessen erklärt man mir: "bei der Vertragsverlängerung handelt es sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern um die neuen Bestandskundenkonditionen."

Ich wünsche aber eine Stellungnahme zu der einseitigen Tarifänderung! Ich bitte in meinen Schreiben um eine korrigierte Abschlagsrechnung unter Zurücknahme der einseitigen Tarifänderung und Einstellung jeglicher Mahnforderungen. Nichts! Und da habe ich noch nicht die Abschlussrechnung für das Jahr 2010!

Was kommt da noch auf mich zu? Ich ahne Schreckliches, aufgrund der vielen negativen Berichte. Aber, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Rücknahme des geänderten Tarifes und eine korrigierte Abschlagsrechnung oder Kündigungsbestätigung aufgrund des einseitig geänderten Tarifes, Kündig liegt schon vor.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


11.01.2011 | 18:04
von ReclaBoxler-6423425 | Regelverstoß melden
Sehen Sie dazu auch die Beschwerden ID-35855 und ID-36198 an. Diese Masche scheint von FS schon mehrfach, erprobt zu sein.

18.01.2011 | 19:29
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat die Flexstrom AG noch nicht auf diese Beschwerde reagiert.


23.01.2011 | 19:55
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich schildere den Fortgang meines Problems:
Die Abschlussrechnung für 2010 habe ich bekommen. Ich habe Widerspruch eingelegt.
Der Anfangszählerstand wurde mit 66 kWh zu viel angegeben, lt. Ablesung vom 01.01.2010 durch die EVU.
Aber es erfolgte Neujahr keine Ablesung durch o.g. Unternehmen.
Ich hatte den Anfangszählerstand schriftlich mitgeteilt und in meinem Widerspruch die Kopie des Endzählerstandes vom Vorlieferanten beigelegt.
Der Bonus wurde in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt, der erscheint in der Abschlagsrechnung für 2011.
Trotz Widerspruch habe ich die Rechnung für 2010 beglichen, abzüglich des Bonus und der 66 kWh.
Gleichzeitig bat ich mit diesem Schreiben nochmals um eine klare Aussage, ob ich noch den Tarif beziehe, der im Vertrag festgeschrieben ist oder ob für das Jahr 2011 eine einseitige Tarifänderung vorgenommen wurde.
Als Antwort habe ich von der IHD INKASSO GmbH ein Schreiben mit den Forderungen für 2011 erhalten:
Abschlag für 2011 (statt 670,80, den Preis nach gändertem Tarif 885,52 plus Kostenpauschale 3,50 Bearbeitungsgebühr 97,50 Auslagengebühr u. Verzugszinsen 6,21, gesamt 1022,23 EURO.
Ich habe gegen diese Forderungen Widerspruch eingelegt.
Für 2011 habe ich einen Abschlag von 670,80 eingezahlt, da ich eine Preiserhöhung des Tarifes, der im Vertrag vereinbart wurde ja noch nicht bekommen habe.
Es ist für mich selbstverständlich, dass ich meiner Zahlungspflicht nachkomme. Ich habe meine Zahlungswilligkeit mit meinen Einzahlungen bewiesen, aber ich erwarte auch von dem Unternehmen, mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe, eine faire Vorgehensweise.
Wenn ich von der Flexstrom Ag die Bestätigung erhalte, dass ich noch immer den Tarif 2767 erhalte, zahle ich umgehend die Differenz.


04.02.2011 | 17:03
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist keine Lösung in Sicht!
Seit meinem Widerspruch habe ich keine Reaktion zur Klärung der einseitigen Tariferhöhung erhalten.
Flexstrom hat mir auf meine Frage, ob ich noch den vertraglich vereinbarten Tarif geliefert bekomme, mitgeteilt, "dass sie alles an das Inkassunternehmen übergeben haben", mehr nicht.
Ich warte immer noch auf eine konkrete Antwort.


11.02.2011 | 12:15
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist das Problem nicht gelöst.
Mein Widerspruch gegen die Forderung des Inkassounternehmens wurde bis heute noch nicht beantwortet.
Außerdem ist Flexstrom nicht in der Lage, sich zu meiner Frage, ob mein vertraglich festgelegter Tarif 2767 in der Vertragsverlängerung immer noch diesem Tarif 2767 entspricht, zu äußern.
Warum ist es ein Geheimnis, nach welcher Tarifnummer im zweiten Belieferungsjahr abgerechnet wird? Ist da eine einseitige Tarifänderung vorgenommen worden, die ich als Kunde nicht erkennen soll?
Es ist mein Recht als Kunde zu erfahren, nach welchem Tarif ich beliefert werde.
Ich erwarte eine eindeutige Antwort auf meine Frage.


27.02.2011 | 12:50
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkassobüro beantwortet meinen Widerspruch wie folgt: Die Einwendungen werden zurückgewiesen.
Die Auftraggeberin besteht weiterhin auf den Ausgleich der Forderung.
Erhalten am Freitag, den 25.02.11, zu bezahlen bis zum 01.03.11, also eine Frist von einem Werktag.
Eine Abschlagszahlung von 670,80 EUR, die nachweislich am 24.01.2011 gezahlt wurde, wurde meinem Konto nicht gutgeschrieben.
Die Antwort auf meine Frage im Widerspruch, nach der einseitigen Tarifänderung, wurde mir verweigert.
Dafür gab`s eine Drohung mit dem Gericht!
Ich warte immer noch auf eine Erklärung zur Tarifänderung und die Bestätigung meiner Zahlung.


20.03.2011 | 18:28
von ReclaBoxler-1234878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat auf mein Drängen reagiert und am 07.03.2011 mir erstmalig mitgeteilt, dass mein Tarif 3600 Young Family Online Only in 3600 Young Family Region geändert wurde. Das ist ohne meine Zustimmung geschehen.
Flexstrom besteht auf die Zahlung des einseitig geänderten Tarifes.
Ich habe nur die Abschlagszahlung für den vertraglich festgelegten Tarif bezahlt. Eine Erhöhung dieses Tarifs wurde mir bisher nicht mitgeteilt.
Ich fordere eine Korrektur der Abschlagszahlung und um Korrektur meines Tarifes im Kundenbereich - Internetportal.


09.04.2011 | 18:14
von ReclaBoxler-2812877 | Regelverstoß melden
1) Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",

„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“

auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

2) Berufen Sie sich umgehend auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln). Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil) :

". Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.

In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a.:

“ Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.”

Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.

Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.

Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:

“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”

Diese Regelung ist unklar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165).

Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag 12 Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als 1 Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."

25.08.2011 | 23:41
von Garribaldi | Regelverstoß melden
Ich stehe vor dem gleichen Problem mit der einseitigen Tarifänderung ohne Hinweis auf die Preiserhöhung von über 50% und ohne Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Daher würde mich interessieren: Wie ist die Sache mit dem Inkassobüro weiter gegangen? Versucht Flexstrom wirklich, das Geld einzuklagen oder ziehen sie irgendwann (zu Recht) den Schwanz ein?

25.10.2011 | 16:57
von Recla Boxler-1234878 | Regelverstoß melden
Zu meiner Beschwerde vom 11.01.2011: Im Juli 2011 habe ich erneut meine Kündigung ausgesprochen. Ich habe um Bestätigung meiner Zahlungen lt. abgeschlossenem Tarif gebeten. Diese wurden bisher immer noch angemahnt. Flexstrom teilte mir wiederholt mit, dass ich mich mit meinen Forderungen an das Inkassounternehmen wenden soll. Das hatte ich jedoch schon mehrmals getan. Bis heute habe ich nichts mehr gehört. Acht Wochen vor Vertragsende werde ich vorsichtshalber nochmals kündigen und die Erstellung der Rechnung lt. vertraglich abgeschlossenem Tarif anfordern.
Ab Januar habe ich dann endlich, endlich einen neuen Stromlieferanten. Ob es das Ende der endlosen Schreibereien ist?

24.01.2012 | 22:00
von Team_ Player | Regelverstoß melden
Interessant. Ich bin Flexstromneukunde. Nach Abschluß des Vertrages habe ich zwei Schreiben erhalten: Eines mit dem Tarif und dem Zahlungsziel (in zwei Monaten) und parallel dazu eine Mahnung, mit dem Rechnungsbetrag in Verzug zu sein. Man hat sich auf meine Anfrage auf der firmeneigenen Webseite gemeldet und entschuldigt. Paßt aber ins Bild.



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