Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 985 Views | 06.01.2011 | 09:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1625268

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom zahlt Bonus nicht

Bestell-/Kundennummer: 900001118713

Bei Vertragsabschluss wurde ein Aktionsbonus von 80 € für Neukunden vereinbart, der nach einem Jahr mit der Abschlussrechnung verrechnet werden sollte. In den AGB von Flex Strom heisst es:

SCHLAGWORTE

7.3 Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam.

(Anmerkung: Stand 18.11.2010; bei Vertragsabschluss lag womöglich ein anderer Wortlaut vor)

Mein Vertrag lief vom 01.08.2009 bis zum 31.07.2010. Der Bonus wurde weder mit der Abschlussrechnung verrechnet noch mir anderweitig gewährt. Nach mehrmaliger Aufforderung, mir den Bonus zu zahlen, erhalte ich von FlexStrom Verweigerungen:

"Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt. Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie Ihren Anspruch herleiten, in Kopie. Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten. Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen. Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen."

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Trotz Einreichen der geforderten Unterlagen, aus denen mein Anspruch eindeutig hervorgeht, weigert sich FlexStrom weiterhin: "Wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen. Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen. Für Ihr Verständnis vielen Dank im Voraus."

Nach erneuter Aufforderung, mir den Bonus zu gewähren oder mir plausibel zu erklären, warum mir der Bonus nicht gewährt werden sollte, erhielt ich folgende Antwort: "Zuletzt hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch auf eine Änderung der Rechnung erkennen können. Auch aus Ihren Unterlagen ist ein solcher Anspruch bislang nicht erkennbar gewesen."

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des vereinbarten Bonus von 80 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


06.01.2011 | 12:57
von J. G. | Regelverstoß melden
forum.toptarif.de/strom/p2444-flexstrom-aktionsbonus/#post2444

13.01.2011 | 15:36
von ReclaBoxler-1625268 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Per E-Mail habe ich heute von FlexStrom folgende Nachricht erhalten:
"Nach nochmaliger Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Bonus nicht. Dennoch haben wir uns aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschieden, Ihnen den Bonus zu gewähren.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und übersenden Ihnen in Kürze wie gewünscht eine korrigierte Rechnung."

Anscheinend hat es geklappt, nachdem ich in Papierform (sonst immer per E-Mail) und über ReclaBox nochmal nachgehakt habe. Also, immer dran bleiben! Melde mich, sobald ich tatsächlich die korrigierte Rechnung erhalten habe.


27.01.2011 | 23:58
von ReclaBoxler-1625268 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld ist noch nicht angekommen. Aber ich habe eine korrigierte Rechnung erhalten, in der der Bonus mit den Strom-Mehrkosten verrechnet wurde. Ist ja prinzipiell richtig, aber zu spät, denn die Mehrkosten wurden mir bereits letztes Jahr mit der letzten (falschen) Rechnung abgebucht. Habe also wieder reklamiert und warte auf eine Antwort.
Ist ja auch zu einfach, mir die 80 € zu überweisen.


04.02.2011 | 15:27
von ReclaBoxler-1625268 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 02.02.2011 habe ich tatsächlich die 80 € überwiesen bekommen.


01.08.2015 | 13:28
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