Durch NISSAN Center gelöste Beschwerde. | 4734 Views | 08.10.2010 | 10:39 Uhr
geschrieben von Ignaz Gattringer

NISSAN Center Europe GmbH (Wien)

Nissan Qashqai +2 mit Reifenreparaturset

Der bei einem österreichischen Händler gekaufte Nissan Qashqai+2 Tekna hat statt eines Reserverades ein Reifenreparaturset. Mein Erstaunen war groß, als ich sah, dass kein Wagenheber dabei war.

SCHLAGWORTE

Nach vielen telefonischen Gesprächen und Internetanfragen landete ich beim Importeur Nissan Österreich. Ein freundlicher Herr (Name bekannt) erklärte mir, dass in 99,9 % kein Heber dabei sei. Der wird ja nicht gebraucht.

In der Beschreibung wird aber erwähnt, dass bei einem größeren Reifendefekt (Loch) das Set wirkungslos ist. Mit einem Wagenheber und einem freundlichen hilfsbereiten Autolenker könnte man den defekten Reifen abmontieren und in einer naheliegenden Werkstätte reparieren lassen.

Laut ernstgemeinter Meinung des Importeurvertreters ist das nicht vorgesehen. Man muß anscheinend die nächste Nissan Werkstätte oder vielleicht sogar den Importeur anrufen und warten, bis "teure" Hilfe von dort kommt. Und das kann Stunden dauern bei einem Schaden, der mit Wagenheber in kürzester Zeit behoben werden könnte.

Ist Nissan mit dieser Meinung noch normal? Oder bin ich da zu altmodisch mit dem Gedanken an Selbsthilfe.

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Kommentare und Trackbacks (7)


08.10.2010 | 13:59
von ReclaBoxler-6278426 | Regelverstoß melden
Das Reifenreparatursetz ist doch heute Gang und Gäbe. Das spart Gewicht und die meisten Autofahrer haben ihren Reservereifen nie genutzt. Daher verzichtet man natürlich auch auf einen Wagenheber. Wenn Sie am Sonntag einen Platten haben, nützt Ihnen das auch nichts. Niemand repariert den Reifen. Ebenso wenig, wenn Ihnen das auf der Autobahn passiert.

Wenn Sie einen Wagenheber wollen, müssen Sie vermutlich auch das Reserverad mitbestellen.

11.10.2010 | 10:54
von Josef Gaig | Regelverstoß melden
Na, alles recht schön und gut, aber es gibt auch offene Tankstellen am Sonntag mit der Möglichkeit, einen Reifen reparieren zu lassen. Außerdem gibt es heute noch Autofahrer, die sich die Winterreifen selbst montieren und da ist es sicherer, wenn der Originalwagenheber (passt meistens in eine Vertiefung oder ähnliches) verwendet wird.
Was spielt es für eine Rolle, ob ich den Platten auf der Autobahn habe. Es gibt sogar die Möglichkeit, ein Reserverad eines anderen Autofahrers kurzfristig zu montieren (viele Felgen passen auf verschiedene Modelle und Automarken) und von der Autobahn abzufahren. Hat alles mit einem fehlenden Reserverad oder Notrad nichts zu tun.

17.10.2010 | 14:03
von Ignaz Gattringer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von einem Herrn Holzhauser habe ich ein Mail bekommen, das eine reine Frotzelei ist:

"Um Ihre Beanstandung prüfen zu können und Verwechslungen auszuschließen, möchten wir Sie bitten, uns folgende Angaben mitzuteilen:

- Das polizeiliche Kennzeichen Ihres NISSAN
- Der aktuelle Kilometerstand Ihres NISSAN
- Das Erstzulassungsdatum
- Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) Ihres NISSAN
- Der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben
- Die Werkstatt, bei dem Ihr NISSAN zur Reparatur war usw.

Ich habe geantwortet:
Da ich das Fahrzeug als Vorführwagen gekauft habe, wollte ich eigentlich nur wissen, ob tatsächlich bei dieser Ausführung (Reparaturset statt Notrad) kein Wagenheber dabei ist. Die Vertiefung dafür ist im Styropor vorhanden. Und eigentlich hat der Wagenheber nichts mit einem Notrad, Reparaturset oder Reserverad zu tun. Wagenheber brauche ich bei vielen Gelegenheiten, wie Umstecken der Räder, Unterlegen von Matten, wenn die Räder im Matsch durchdrehen, natürlich auch bei Pannen, die ich auch ohne Ersatzrad anders und eventuell schneller lösen könnte (es gibt genug hilfsbereite Autofahrer) usw. Laut Beschreibung ist beim 7-Sitzer das Fehlen des Wagenhebers nicht angegeben. Auch beim Rep. Set steht nichts derartiges.
Meine einfach zu beantwortende Frage stellte ich deshalb, da es sein könnte, dass der Wagenheber nur bei meinem Vorführwagen fehlte (blieb irgendwo liegen).
Gespannt wäre ich auf die offizielle Stellungnahme von Nissan, da mir keine Gründe (außer dass wieder einige Euro eingespart wurden) einfallen, warum ich keinen Wagenheber brauche.
Nissan wie auch andere Firmen verwenden in ihren Handbüchern sehr oft dutzende Seiten, um über Sicherheitshinweise zu informieren. Ein fehlender Original-Wagenheber (ist gegen ein Abrutschen meist an die Wagenunterseite angepasst) würde weniger Sicherheit bedeuten. Bei Unglücksfällen unter Verwendung eines fremden Wagenhebers ist eine Regressforderung an NISSAN sicherlich zielführend.
Die Beantwortung meiner Frage wird wohl auch ohne Bekanntgabe der vielen Daten möglich sein. (Qashqai+2 4x4 Diesel 150 PS - Erstzulassung 1.7.2010).

Seit 12.10.2010 keine Antwort mehr.


17.10.2010 | 14:17
von Ignaz Gattringer | Regelverstoß melden
Vergessen habe ich bei meiner vorigen Antwort, dass Herr Holzhauser von einem Callcenter (Kundendienst NISSAN) ist. Wie überhaupt es nicht möglich war, mit einem Angestellten von NISSAN Austria telefonisch in Verbindung zu treten. Immer wieder meldet sich das Callcenter, also eine Person, die keine verbindliche Antwort geben kann. Das ist anscheinend "DER" Kundienst von NISSAN. Bin ich von meiner früheren Automarke eines deutschen Herstellers nicht gewohnt.

24.10.2010 | 14:06
von Ignaz Gattringer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anscheinend geht es beim Kundendienst von NISSAN über ein Callcenter nicht hinaus. Vielleicht hat man die Anfrage auch schon abgelegt, da ich die meines Erachtens unnötigen Fragen betreffend Kennzeichen, Kilometerstand usw. nicht beantwortete. Hat ja überhaupt nichts mit meiner einfachen Frage zu tun.


08.11.2010 | 21:32
von Ignaz Gattringer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier die beiden Antworten der Fa. NISSAN Europa: "Der Wagenheber gehört nicht immer zur Neuwagenausstattung. Ein Sicherheitsrisiko durch den Wegfall dieses Elements ist für uns nicht nachvollziehbar."
"Danke für die Übermittlung Ihres Internetbeitrags. Sollten Sie wider Erwarten eine Reifenpanne haben und Unterstützung benötigen, so steht Ihnen selbstverständlich unser Pan Europe Service gemäß den Bedingungen unserer Mobilitätsgarantie zur Verfügung. Es besteht demnach nicht die Notwendigkeit, kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen."

Meine Sicherheitsbedenken, dass bei einem eventuellen Reifenwechsel mit einem fremden Wagenheber, der nicht in die Einkerbungen am Unterboden passt, eine Verletzungsgefahr (abrutschen) besteht, werden anscheinend von Nissan so nicht gesehen. Sollte dies tatsächlich einmal passieren, werde ich NISSAN verklagen. NISSAN lässt sich wegen lächerlicher 10-15 EURO Wagenheberkosten auf eine eventuelle Klage ein. Danke für die Hilfe und der Veröffentlichung meiner Sorgen in Ihrer RECLABOX.

Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Angabe zu NISSAN Partner oder Fahrgestellnummer nicht ausführlicher antworten können.


08.11.2010 | 23:14
von ReclaBoxler-4144171 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ignaz Gattringer. Ich halte Ihre Sicherheitsbedenken für richtig.

Ich bezeichne jedoch die meisten Originalwagenheber fälschlicher Weise als „einarmige Banditen“, wenn es nicht die Scherenform ist. Man muss schon sorgfältig damit arbeiten und nur auf ebener Fläche, Fahrzeug gegen wegrollen mit Handbremse und Keilen sichern.

Nachdem ich trotz Sorgfalt zwei heikle Situationen hatte, fahre ich jetzt tatsächlich einen kleinen hydraulischen Wagenheber für ca. 20 € spazieren. Der wird auf Dauer aber ganz schön lästig, wenn man keinen ausreichenden Staubraum hat, aber der bietet Sicherheit.



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