Von kabelplus beantwortete Beschwerde. | 77 Views | 11.03.2021 | 22:20 Uhr
geschrieben von Michael Rötzer

kabelplus GmbH (Maria Enzersdorf)

Routerzwang, Österreich hinkt nach

Bestell-/Kundennummer: 290887

kabelplus - TV/Internet/Telefonie - Wiener Neudorf Sie lassen keine Fremdgeräte in Netz zu, eine Freischaltung kann daher nicht erfolgen.

Deutschland und viele EU Staaten haben schon längst keinen Routerzwang mehr.

EU fordert schon lange Routerfreiheit und hat bereits Gesetzestext geändert!

Warum die österreichischen Behörden diese Änderungen blockieren, kann man nur mutmaßen!

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Meine Forderung an kabelplus GmbH: Ausnahmen bis zur Abschaffung, die sicher kommt!


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
01.04.2021 | 17:59
Firmen-Antwort von: kabelplus GmbH
Abteilung: Geschäftsführung

Ein Routerzwang liegt nicht vor. Wir übergeben unserer Leistung am Ethernetanschluss des Kabelmodems. Obwohl die meisten unserer Kunden gerne die integrierte Routerfunktion nutzen, steht es jedem Kunden frei, einen Router seiner Wahl zu betreiben. Falls gewünscht, können sie von unserem Helpdesk die im Kabelmodem integrierte Routerfunktion jederzeit kostenlos deaktivieren lassen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.04.2021 | 09:21
von Michael Rötzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Modemzwang gibt es und bleibt aufrecht.
Die Zugangsdaten zum SIP/VoIP werden nicht weitergegeben, damit ist mein FritzFon weiter nicht verwendbar.

Die Diskussion über Endpunkte gab es auch in Deutschland vor der Einführung der Routerfreiheit. Dort sind die Anbieter schlicht und einfach verpflichtet, Zugangsdaten für SIP/VoIP mitzuliefern.
Modemfreiheit gibt es in Österreich nur mangels politischem Willen nicht.
Derzeit habe ich von Kabelplus einen veralteten Modem/
WLAN-Router con Cisco:

mittlere bis schwache Datentransferrate; mangelhafte Verschlüsselung;
gute Handhabung;
hoher Stromverbrauch!

Meine Fritzbox 7082 wäre um vieles besser, darf aber nur hinter dem alten Cisco Modem, verwendet werden.

Also gibt es doch keine Ausnahmen bis zur Abschaffung!




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