9 Views | 13.11.2020 | 14:38 Uhr
geschrieben von Andreas König (Fürsteneck)

Alfahosting GmbH (Halle)

Service komplett gesperrt wegen Rückbuchung

Bestell-/Kundennummer: 282201721533458-alfa

Leider habe auch ich Grund mich offiziell über das Geschäftsgebaren der Alfahosting GmbH zu beschweren.

SCHLAGWORTE

Mit einem eigenen Unternehmen lege ich Wert auf Internetpräsenz und bin von der Kommunikation per Email abhängig. Nachdem ich seit 03/2017 IMMER regelmäßig meine Beiträge bezahlt habe, kam es im Oktober 2020 zu einer Rückbuchung. Statt mich auf den Zahlungsverzug hinzuweisen und mir eine angemessene Frist zur Erledigung einzuräumen, wurde der gesamte Service deaktiviert (Zahlungstermin 21.10., keine Emails ab 23.10., Website deaktiviert: festgestellt am 29.10.).

„Mit „Echter Service” stehen wir als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. “ (Zitat: https://alfahosting.de/echter-service/) Die Reaktion des Unternehmen stellt für mich weder Service dar noch kann ich solche Partner gebrauchen.

Desweiteren ist die Rücklastschriftgebühr i. H.v. 7,50 € unzulässig. Das OLG Koblenz hat mit einem Urteil (AZ 2 U 615/15) 7,30 € und das LG Köln (AZ 26 O 331/15) sogar 5 € für überzogen erklärt.

Ich werde die Beschwerde natürlich auch an Alfahosting direkt richten und warte auf eine Stellungnahme.

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Meine Forderung an Alfahosting GmbH: Gewährung einer angemessen Frist zur Nachzahlung (allg.), Reduzierung der Rücklastschriftgebühr


 
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