779 Views | 22.02.2020 | 14:47 Uhr
geschrieben von Marius Twardowski
Die Ista, wofür steht sie eigentlich? Probleme Probleme Probleme Probleme Probleme
Heute hatte ich einen Zettel im Briefkasten, wo einen Termin drauf stand, den ich leider nicht wahrnehmen kann, da ich mich noch in Ausbildung befinde und mir nicht beliebig frei nehmen kann.
dann wollte ich einen Termin telefonisch mit der Firma vereinbaren, wo mir am Telefon von einer schnippigen Frau gesagt wurde, dass man so keine Termine vereinbaren kann und wenn ich den nicht wahrnehmen kann, wäre das mein Problem. Nachdem ich fragte wie ihr Name sei, legte sie einfach auf. vor 2 Jahren und das Jahr davor gab es auch nur Theater mit dieser Firma, ich habe den Vermietern schon geraten sich nach einer besseren Firma umzuschauen
Ista kann man nicht weiterempfehlen!
Meine Forderung an ista Deutschland GmbH:
Abstimmbarer Termin!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Aber träumen darf man ja mal.
Ganz ehrlich, mir wäre kein Messdienstleister bekannt, der kostenlose Wunschtermine vergibt.
Es steht Ihnen aber durchaus auch frei auf solch für Sie nervige Termine zu verzichten und mit Ihrer Vermieterin eine Vereinbarung zu treffen, dass sie künftig für Sie nur noch Wunschtermine bestellt und Sie dafür aufkommen. Kosten derzeit am Markt üblich so zwischen 80 und 140 €.
Wird zwar dann mit der Findung eines Servicepartners schwer, der gewillt ist zu Ihren Wunschzeiten noch zu arbeiten, aber da findet sich bestimmt wer der so blöde ist und sich für die 3,37 €, die er in Ihrer Wohnung verdienen kann, vor die Tür bewegt.
Als Mieter muss ich nicht einfach einen vom Vermieter festgelegten Termin akzeptieren. Der Vermieter hat hier kein Weisungsrecht irgendeiner Art. Als Mieter hat man das Recht, dass der Vermieter ggf. einen Ausweichtermin anbietet - kostenlos für den Mieter.
Ob der Vermieter dafür wiederum an ISTA etwas zahlen muss, ist für den Mieter irrelevant. Aber natürlich wird man in aller Regel versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, was in diesem Fall hier offenbar nicht funktioniert hat.
Das hat mit dem Vermieter nichts zu tun, der Beauftragt nur ein Messdienstunternehmen mit der Ablesung und ggfs. Wartung der Messgeräte.
Die Termine gibt gemäß AGB`s der Messdienstleister, bzw. das durch ihn beauftragte Unternehmen vor, daran hat sich der Mieter im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu halten.
Der Kollege fährt einmal zum Termin, ist der Mieter nicht da, bekommt er eine gelbe Karte mit Zweittermin, ist der Mieter dann wieder nicht da, bekommt er die rote Karte systemseitig.
Danach wird wenn es der Vermieter wünscht, dieser kontaktiert, zwecks Weitergabe Telefonnummer des Mieters falls vorhanden und dieser dem zugestimmt hat. Oder der Vermieter hat direkt die Schätzung für diesen Fall vorgegeben.
Dann wird ein neuer Auftrag erteilt, entweder wenn zugestimmt per Telefon, oder eben per Karte, ist dann wieder niemand da, wird geschätzt.
Dagegen kann der Azubi dann klagen und dem Richter erklären warum er es drei mal nicht einrichten konnte anwesend zu sein, übrigens ich musste arbeiten zieht nicht. ;-)
Bei Rauchwarnmeldern wird es noch viel spannender, ist der Nutzer da zwei mal nicht anwesend und es kommt zum Schadensfall mit Personenschaden, darf sich der Azubi mit dem Staatsanwalt auseinander setzen.
Mieter haben nicht nur Rechte, wenn man dies auch denken könnte, nein, sie haben auch Pflichten.
Kann der Mieter beim ersten Termin nicht, muss ihm kostenfrei die Möglichkeit eines Ausweichtermins gegeben werden.