Durch wunschgutschein.de gelöste Beschwerde. | 120 Views | 16.07.2019 | 18:16 Uhr
geschrieben von Christian Brauer

wunschgutschein.de (Brilon)

Shops mit eingeschränkter Produktauswahl bei Gutscheinen

Ich habe den Gutschein eingelöst und musste feststellen, dass mehrere Produkte mit dem Gutschein nicht einlösbar waren, worauf ich mich beschwert habe bei Wunschgutschein.de und den Shop gewechselt haben wollte.

Da im Vorfeld nicht erkennbar war, dass es nur eine begrenzte Auswahl gibt, habe ich gedacht, dass die Firma vermittelt oder ähnliches, stattdessen werde ich unpersönlich und mit Textbausteinen abgespeist. Da ich mein Häkchen gemacht hab, bin ich quasi selbst schuld, bekam ich als Antwort.

Find ich nicht OK, aber lieber den Kunden vergraulen, als einen Shop aus dem Angebot zu verlieren, in dem man deren Möglichkeit, Gutscheine einzulösen, mal prüft.

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Meine Forderung an wunschgutschein.de: Wechsel des Gutscheins in einen Shop, der keine Einschränkungen bei Gutscheinen hat


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2019 | 15:09
Firmen-Antwort von: wunschgutschein.de
Abteilung: Kundenbetreuung

WUNSCHGUTSCHEIN bietet eine Vielzahl von Partnershops auf wunschgutschein.de an! Wir wollen den Beschenkten die größtmögliche Auswahl und höchste Flexibilität wählen.

WUNSCHGUTSCHEIN vermittelt die Codes der angeschlossenen Partnershops.

Jeder Partner hat eigene Einlösebestimmungen, auf die WUNSCHGUTSCHEIN als Universal-Gutscheincodevermittler Nr. 1 in Deutschland, keinerlei Einfluss hat.

Sie müssen vor der Umwandlung von WUNSCHGUTSCHEIN zu Partnershop-Code auf unserer Seite die Bestimmungen des Partners aktiv lesen und akzeptieren.

Sind Sie mit den Bestimmungen des Partners und dessen AGB nicht einverstanden, so ersuchen wir Sie einen anderen Partnershop auf unserer Seite zu wählen.

Das ist die Flexibilität die WUNSCHGUTSCHEIN ausmacht. Wählen Sie den Partnershop, dessen Bedingungen Sie ansprechen und akzeptieren können.

Viele Grüße das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.07.2019 | 15:28
von Christian Brauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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