178 Views | 14.04.2019 | 22:54 Uhr
geschrieben von Ute W.

Weltbild GmbH & Co. KG (Augsburg)

Paket retourniert, trotzdem Mahnung erhalten!

Ich habe im Dezember 2018 kurz vor Weihnachten ein Paket vom Weltbild-Verlag retour geschickt.

Mitte Jänner bekam ich eine Mahnung!

Ich schrieb per E-Mail, dass ich dieses Päckchen vor ca. 1 Monat retourniert habe; und den Aufgabeschein von der Post noch habe.

Ich sendete die Nummer von der Aufgabesendung. Nochmals bekam ich die Aufforderung zu zahlen! Abermals sendete ich die Nummer. Endlich wurde ich ausgebucht.

Da ich mich geärgert hatte, wünschte ich, dass meine Daten gelöscht werden lt. dem neuen Datenschutzgesetz. - Dies sei lt. Weltbild nicht möglich, erst in 2 Jahren!

Lt. DSGVO hätte man das Recht auf sofortige Löschung - bis heute April! bin ich noch immer nicht gelöscht!

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Meine Forderung an Weltbild GmbH & Co. KG: Mehr Kundenfreundlichkeit, Entschuldigung, sofortige Löschung meiner Daten


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


15.04.2019 | 04:55
von JE FF | Regelverstoß melden
Solange Ihr Gegenüber irgendeine Rechtspflicht zur Aufbewahrung der Daten hat, greift DSGVO nicht.

Untersagen Sie stattdessen die Nutzung sowie Weitergabe Ihrer Daten und fordern dazu eine schnellstmögliche, schriftliche Bestätigung. Dann dürfen Sie auch nicht mehr kontaktiert werden und Sie werden zu einer Karteileiche solange Sie wollen.

BTW, Bei einer Löschung kann Unternehmen XYZ sagen "jaaa, Sie haben aber an einem Gewinnspiel teilgenommen, dadurch bekamen wir ihr Daten erneut und deswegen dürfen wir sie neu belästigen". Wenn Sie auf eine Löschung verzichten und es so machen, wie im vorigen Absatz beschrieben, haben Sie deutlich mehr davon.

23.04.2019 | 17:26
von Ute W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöscht wurde ich noch nicht! (dabei habe ich nur ca. 1-mal im Jahr etwas bestellt und dies waren meistens nur Mini-Beträge: Bücher um ca. 2 bis 3 Euro in Aktion/Abverkauf).
Dafür habe ich nun die Zusicherung, dass ich (hoffentlich) keinen Katalog und keine e-mail mehr erhalte.


07.05.2019 | 19:44
von Ute W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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