Durch SIGG Switzerland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 372 Views | 14.03.2019 | 20:44 Uhr
geschrieben von P. Ernst

SIGG Switzerland AG (Frauenfeld)

Lackierung löst sich innen u. außen - Kundendienst =?

Lunchbox nicht alltagstauglich und Kundendienst eine Zumutung - Fehlende Pflegehinweise auf Webseiten

2018 habe ich mir eine grüne Lunchbox gekauft. Die habe ich zur Reinigung in die Spülmaschine getan und dies hatte zur Folge, dass die Lackierung teilweise abging und seitdem auch unter Abrieb leidet.

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Die Box habe ich Ihnen an den Kundendienst mit der Bitte um Ersatz/ Reparatur geschickt. Dies ist lapidar mit der Begründung abgelehnt worden, ein entsprechender Hinweis befände sich auf der Verkaufsverpackung.

2 Dinge sind an der Haltung der Firma SIGG gänzlich unverständlich und enttäuschen mich als ehemals überzeugten Kunden sehr:

Zum einen Ihre Perspektive: Ja, Sie haben sicherlich Recht, dass sich ein Hinweis zur Reinigung auf der Verpackung befindet. Damit sichern Sie sich ab. Der Hinweis befindet sich jedoch nicht auf den Online-Verkaufsseiten. Ich hätte Ihre Dose gar nicht erst gekauft, hätte ich gelesen, dass sie nicht spülmaschinenfest ist. Diesen Hinweis nach dem Kaufabschluss zu geben ist falsch und ich frage mich ernsthaft, ob wirklich jeder Ihrer Kunden die Gebrauchsanweisung liest, wenn er sich eine Brotdose kauft. Vom Kunden her gedacht, finde ich das nicht.

Die eigentliche Farce aber ist Ihr Kundendienst in Deutschland. Ich habe 6 Wochen nach der Ablehnung der Kulanzregelung nachgefragt, wann mir meine Dose zurückgeschickt wird. Als Antwort hat mir die zuständige Mitarbeiterin geantwortet, diese sei entsorgt worden, da man solange nichts von mir gehört hat. Nach Protest fand sich dann die Dose doch noch und ist mir geschickt worden - Ohne jeden Kommentar oder Anschreiben und nicht vollständig:

Seitdem ich ein weiteres Mal nachhaken musste, weil der Silikoneinsatz fehlte, habe ich nun nichts mehr gehört von Ihrem Kundendienst und meine Rückfrage wird schlicht ignoriert.

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Meine Forderung an SIGG Switzerland AG: Vollständige Rücksendung meiner Dose (Einsatz und Dichtgummis) oder Kompletter Ersatz


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


15.03.2019 | 13:45
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Eigentlich versteht es sich von selbst, dass eine lackierte Aludose den Geschirrspüler nicht überlebt. Es sei denn, auf dem Artikel findet man das Zeichen mit Glas&Gabel (für Spülmaschinen geeignet).
SIGG beschreibt übrigens die Brotdosen u. a. so: "Die Zubehöre aus Silikon sind im übrigen spülmaschinengeeignet"
Das haben Sie wohl leider übersehen. Schade um die schöne Brotdose.

21.03.2019 | 21:55
von P. Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2019 | 22:42
von P. Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.04.2019 | 09:24
von P. Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.06.2019 | 10:02
von P. Ernst endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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