2 Views | 31.01.2019 | 10:26 Uhr
geschrieben von Michael Raeder

REBEAT Digital GmbH (Tulln)

REBEAT verweigert Auszahlung erworbener Nutzungsentgelte!

Prüfwürdige Vertragsmodalitäten, auf deren Berufung Inkasso-Einnahmen aus dem digitalen Musikvertrieb einbehalten werden

Die Firma REBEAT ist mit dem digitalen Vertrieb meiner Musik beauftragt.

SCHLAGWORTE

Am 29. Januar habe ich mich beim Kundenservice per E-Mail über den Verbleib meines Guthabens informieren wollen, dass in der letzten Abrechnung vom 31.10.2018 nur noch einen derzeitig offenen Saldo von 14,52 Euro aufweist. Im Statement davor per 30.09.2018. waren es noch 37,85 Euro.

Postwendend erhielt ich von einer Y. folgende Erklärung: „Im Zuge unseres Jahresabschlusses werden die Erlöse der User, welche in den letzten 3 Jahren die 50,00 Euro Marke nicht erreicht haben ausgebucht. Wie in unserem Vertrag angegeben, verfällt dieses Guthaben leider.
Hier nochmal der Auszug aus unserem Vertrag dazu: §8 REBEAT erhält als Gegenleistung für die Wahrnehmung und Ausübung dieser Rechte 15 % des eingehenden Honorars, die vom jeweils eingehenden Betrag sofort auszuzahlen sind.
Die Auszahlung des Differenzbetrages an den User ist binnen 60 Tagen fällig, nachdem die Zahlung von den Portalen bei REBEAT gutgebucht ist und das Honorar des Users nach Abzug des Honorars von REBEAT 50,00 Euro übersteigt. Die Auszahlung ist nur ab einem Auszahlungsbetrag von 50,00 Euro Kontoguthaben möglich. Sollte innerhalb von drei Jahren ab der jeweiligen Gutbuchung auf dem Konto 50,00 Euro nicht erreicht werden, so verfällt das Guthaben zugunsten REBEAT [. ]
Dementsprechend scheint auf dem aktuellen Statement nur noch das aktualisierte Guthaben von 2016 bis heute auf. “

Ich erwiderte: „das erklärt es, aber fühlt ihr euch dabei noch wohl? Die 15 % des eingehenden Honorars streicht ihr sofort ein, die Einstellungsgebühren sowieso … Das sollte vielleicht mal öffentlich diskutiert werden, denn in Ordnung ist das nicht - auch wenn eure AGBs das so ausweisen. “

Nun wurde mir gesagt: „ich kann dein Ärgernis verstehen, allerdings ist es so, dass wir dies aus wirtschaftlichen Gründen so machen, da es einen buchhalterischen Mehraufwand und damit verbundene Kosten bedeutet, das Guthaben beim Jahresabschluss mit zu übertragen. Des Weiteren gibt es diesen Paragraphen seit Anfang an in unserem Vertrag, es ist also keinesfalls so, dass unsere User nicht darüber Bescheid wissen. Immerhin liegt die Entscheidung bei ihnen, den Vertrag zu unterschreiben. “

Ich machte deutlich, dass wir im digitalen Zeitalter leben. „Beträge fortzuschreiben sollte da überhaupt kein Problem sein - vermutlich nur einen Tastendruck. Den Hinweis auf den Vertrag habe ich bereits bei deiner ersten Antwort verstanden. Ich möchte dennoch anregen, diese Praxis noch einmal zu überdenken. Euer Geschäftsmodell ist in diesem Punkt nicht anständig. “

Hier endete unsere Korrespondenz leider.

Ich halte fest: REBEAT streicht 15 % der eingehenden Honorarzahlungen der Portale für die Nutzung sofort ein. Der Rest wird geparkt, um ihn bei obig skizziertem Verlauf ebenfalls einzubehalten. Einer rechtlichen Prüfung dürfte diese Vorgehensweise sicherlich nicht Stand halten. Zumindest kann ich mir das für Deutschland nicht vorstellen. Mit einer seriösen Dienstleistung hat das nichts mehr zu tun.

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Meine Forderung an REBEAT Digital GmbH: Ich erwarte die Auszahlung erworbener Nutzungsentgelte!


 
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