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94 Views | 13.04.2018 | 08:10 Uhr
geschrieben von Georg Jäger
Die BAWAG P. S.K verlangt ein Entgeld für händische Bearbeitung einer Erlagscheinüberweisung, bei der ich als Kunde nur meine Unterschrift einsetzen muss.
Das heißt, dass meine Unterschrift "händisch bearbeitet" werden musste.
Bei Anruf bei der Beschwerdestelle wurde mir mitgeteilt, dass die Stelle nicht zuständig sei, da es sich um eine Reklamation handle.
Meine Forderung an BAWAG P.S.K. AG:
Rückbuchung des Entgeldes.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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