Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 379 Views | 26.02.2018 | 10:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1516101

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Trotz Mahnung noch keine Jahresabrechnung und Gutschrift 2017

Bestell-/Kundennummer: KdNr. 424174

Keine Gutschriftsauszahlung nach Vertragskündigung. Nachfragen und Mahnungen werden ignoriert.

Leider haben wir noch keine Jahresabrechnung 2017 erhalten. Nach unserer eigenen Berechnung erwarten wir eine Rückzahlung von über 1000 Euro.

SCHLAGWORTE

Wir haben zuletzt zweimal nachgefragt und als Termine erst den 9.2.2018 und als Nachtermin den 21.2.2018 gesetzt. Eine Antwort geschweige denn eine Abrechnung haben wir jedoch bis heute, 23.2.2018, noch nicht bekommen. BEV ist somit eindeutig aufgrund der Mahnung als auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Verzug.

Aufgrund der Häufigkeit derartiger Beschwerden im Internet könnte den Verdacht aufkommen lassen, daß das Ignorieren der Kundenforderungen entweder a) Teil des Geschäftsmodells ist oder b) die Finanzsituation der Firma (Gefahr der Insolvenz?) eine schnellere Bearbeitung nicht zuläßt. Zumindest habe ich im Internet keine brauchbaren Finanzdaten gefunden.

Das Ignorieren jeglicher Nachfragen macht eine direkte Lösung nicht möglich. Rechtliche Schritte sind damit wohl notwendig.

Vorgeschichte:

Als wir letztes Jahr feststellten, daß die BEV im Internet günstigere Tarife anbot als wir hatten, baten wir um eine Umstufung in einen günstigeren Tarif. BEV bot uns daraufhin einen Wechsel in einen teureren Tarif an. Daraufhin kündigten wir unseren Vertrag zum 31.12.2017. Die Kündigung wurde uns bestätigt. Im Dezember wurde noch eine Abschlagszahlung abgebucht, obwohl BEV nur mit 11 Abschlägen pro Jahr kalkuliert. Erst auf zweifache Nachfrage und Androhung der Rückbuchung wurde die Zahlung storniert. Man fragt sich, wie so etwas bei vollautomatischer Abwicklung passieren kann.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Abrechnung und Gutschrift der Überzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.02.2018 | 10:06
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Blümle-Deckert,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.03.2018 | 11:46
von ReclaBoxler-1516101 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der Sofortantwort in Ihrem Blog ist noch nichts passiert. Keine Abrechnung. Keine Gutschrift. Keine Nachfrage. Keine direkte Information.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


20.03.2018 | 18:56
von ReclaBoxler-1516101 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch nach drei Wochen außer der Antwort hier - nichts. Scheint so, als würde die BEV die Beschwerden hier automatisch per App beantworten. Übrigens unter Missachtung von Datenschutzrichtlinien. Ich sah mich deswegen gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Deshalb kennzeichne ich die Beschwerde hier als 'endgültig nicht gelöst'.




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