773 Views | 27.07.2008 | 11:44 Uhr
geschrieben von Volker Lüdtke

Topvision Luxembourg S.A. (Konz)

Ware storniert und kein Geld zurück

Ich habe mir am 15.02.08 bei Topvision eine Digitalkamera Fuji f40 fd bestellt. Im Lieferstatus wurde sie mit "sofort lieferbar" ausgezeichnet.

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Ich habe die Kamera per Vorkasse bezahlt (142,98 €). Ich habe dann 14 Tage gewartet und es kam nichts. Als ich dann per Email nachfragte, schrieb man mir, dass die Kamera langfristig nicht lieferbar sei und es bis zu 4 Wochen dauern kann.

Ich wartete 5 Wochen und stornierte den Kauf, da immer noch nichts kam. Die Stornierung wurde mir auch per Mail am 20.03.08 bestätigt und der Betrag von 142,98 € sollte innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückerstattet werden. Im Mai fragte ich dann mal nach, wie lange die gesetzlichen Fristen sind, da ich noch kein Geld auf meinem Konto zurückerstattet bekam. Zum Trost wurde mir gesagt, dass es mit der Buchhaltung geklärt wird.

Leider tat sich immer noch nichts und ich drohte mit einer Anzeige wegen Unterschlagung, die ich dann auch am 23.05.08 erstattete.Von der Staatsanwaltschaft bekam ich dann mitgeteilt, "daß das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPo eingestellt wurde, da nach dem von mir geschilderten Sachverhalt ein strafrechlich relevantes Verhalten nicht vorliegt. Die nicht umgehende Rückzahlung des Geldes reicht nicht aus, den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Telefonisch hat man bei Topvision auch keine Chance. Da heisst es immer "zur Zeit sind alle Kundenberater besetzt oder sie rufen ausserhalb der Geschäftszeit an". Ich weiss im Moment nicht, wie ich mein Geld zurück bekommen soll.

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Meine Forderung an Topvision Luxembourg S.A.: Zurückerstattung des eingezahlten Geldes per Vorkasse von 142,98 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


27.07.2008 | 15:19
von Chris. T. | Regelverstoß melden
Die Masche mit "sofort lieferbar" fahren leider sehr viele Onlineshops. Ich vermute jetzt einfach mal, daß mit diesem Trick Bestellungen eingesammelt werden, um beim Hersteller durch Abruf hoher Stückzahlen überhaupt erst den auf der Website Versprochenen Preis anbieten zu können. Die feine Englische Art ist das jedenfalls nicht. Und wenn der Kunde storniert, ist es auch nicht schlimm. Dann kann man , wie in diesem Fall hier gut zu lesen, monatelang mit dem Geld des Kunden arbeiten. Sehr grenzwertig !

06.08.2008 | 11:48
von Waldemar Schmidt Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich habe mir am 9.02.08 bei Topvision eine digitalkamera Panasonik bestellt.Sie war als "sofort liferbar".Ich habe per Vorkasse bezahlt (125,99).In einer woche wurde sie vom Sortiement des Lieferhauses rausgenommen.Am 5.März,habe ich meinen Auftrag storniert und nach langen Verhandlungen per email und Telefon mit Topvision hat nichts gebracht.Bisjetzt habe ich kein Geld zurück und keine Ware.Das ist eine Masche und Betrug!

25.08.2008 | 12:54
von Bartek Grodzicki Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich habe am 19.2.08 eine Kamera bestellt (Wert insg. 293 EURO) und warte trotzdem bis heute auf mein Geld.
Trotz
- Stornierung
- leeren Versprechen seitens TOPVISION
- eines Mahnbescheides per Einschreiben
- 2 Briefen von der Verbraucherschutzzentrale
- Strafanzeige bei der Polizei
hat sich bis heute nix geändert und ich warte immer noch auf Erstattung.
Habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Ich hoffe, dass wenigstens er die Firma zum Zahlen überredet.

20.09.2008 | 13:30
von Alexander Bürk Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Habe am 6.6.08 bei Topvision Arbeitsspeicher im Wert von knapp 80,- € bestellt. Bekam keine Ware, hab darauf hin die Bestellung storniert und warte seit 2 wochen auf mein Geld. Hat einer ne Ahnung wie lang die Gesetzlichen fristen eigentlich sind?



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