251 Views | 20.03.2016 | 13:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2382796

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

BOSCH Wärmepumpentrockner WTY 88931 - Totalschaden, 31 Mon. alt

Bestell-/Kundennummer: CA274759 vom 24.02.2016

Reparaturangebot gem. Servicepauschale angefordert: „Der Haussicherungsautomat wurde im Betrieb ausgelöst. Die Maschine verbleibt nach Wiedereinschaltversuch ohne Funktion. “

SCHLAGWORTE

Weil sich die Maschine nicht einschalten ließ, war auch keine Fehlermeldung der Selbstdiagnose möglich. In Folge wurde die Maschine nach 15 Minuten der Unentschlossenheit geöffnet. Dabei verlautbarte der Techniker immer wieder, dass er einen solchen Fehler noch nie gehabt habe und das im Fall einer Reparatur – das Gerät war bei einen Neupreis von 1.500 Euro erst 10 Monate aus der Garantie – ein Kulanzfall sei. Ich sollte die Kaufunterlagen besorgen

Als ich wieder im Waschraum erschien, fand ich eine von allen Seiten geöffnete Maschine und einen ratlosen Techniker vor. Dieser zog von allen Messfühlern, Motoren und Bedieneinheiten nacheinander die Stecker ab, schaltete die Maschine ein und löste damit den Fehlerstromschutzschalter aus. (Prüfgerät) Der jeweilige Stecker wurde wieder aufgesteckt und ein anderer abgezogen. Jedes Mal wurden diverse Einschaltversuch ohne Erfolg gemacht. Dieses Vorgehen wurde wiederholt, bis sich kein unberührter Stecker mehr finden ließ.

Nach dem Grund gefragt, antwortete er, dass er den Fehler nicht finden könne. Er habe schon Module getauscht (ohne Auftrag, um den Fehler zu finden?), aber die Maschine hätte einen anderen Defekt. Da der angeschlossene Fehlerstromschutzschalter (Prüfgerät) auslöste, war das auch nicht zu bezweifeln.

Der Techniker wollte mit seinem Dienstherren über ein Kulanzangebot über den Austausch des ganzen Gerätes zu beraten und die Fehlersuche wurde beendet.

Das zerlegte Gerät sehr zügig zusammengeschraubt. Die Leitungen der abgezogenen Stecker und verlagerte Einbauten wurden nicht ausgerichtet und in den Werkzustand versetzt.

Das ist insofern in Ordnung, als das zu diesem Zeitpunkt der Totalschaden angenommen war und der Techniker ein Kulanzkaufangebot abgeben wollte. Aufräumen und abtransportfähig machen war die erklärte Absicht.

Schlussakt des Aufräumens war die Verbringung des Geräts an den ursprünglichen Aufstellungsplatz. Dort legte der Techniker das Netzanschlusskabel über die Maschine nach vorne, so dass der Stecker vor der Einfüllöffnung zu hängen kam.

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Den Einwand, das man jetzt versucht sein könne, die fehlerhafte Maschine versehentlich in Betrieb zu nehmen und das dies eine Gefahr bedeutet, entgegnete der Techniker ein lapidares „ dann machen sie es doch“

Als wiederholt auf das Sicherheitsproblem mit dem nicht betriebssicheren Gerät hingewiesen wurde, erwiderte der Techniker, das es egal sei, ob man den Stecker einstecken würde oder nicht.

Nochmal: Das Gerät weist einen erheblichen elektrischen Mangel in Form einen Körperschlusses / Isolationsfehler auf, der durch den Techniker selbst nachgewiesen wurde

Dieses Gerät darf nicht betrieben werden.

Ich habe also, darauf achtend, dass ich keine Berührung zum Gerät habe, den Stecker in eine Steckdose ohne Fehlerstromüberwachung eingesteckt.

Die erwartete Überstromauslösung des Leitungsschutzschalters wurde nicht erreicht. Der Techniker drückte mit Worten die nicht erwarten ließen, dass er glaubte dass die Maschine anlaufen würde, den Einschalter. Zum Erstaunen aller lief die Maschine an.

Mit dem Einschalten des Gerätes sah der Techniker eine Reparaturleistung erbracht, druckte eine Rechnung,

Den Hinweis, dass das Gerät so nicht betriebssicher sei und er das so nicht machen darf hat er ignoriert und das Haus verlassen

Ein Kostenvoranschlag wurde nicht gemacht. In sofern hat Bosch keine Berechtigung für die Abrechnung der Servicepauschale. Diese bedingt nach meiner Kenntnis ein Angebot basierend auf einer Fehlerdiagnose, unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen

Bemerkenswert ist, das der Techniker eine Instandsetzung und eine elektrische Überprüfung berechnet hat und die mit falschen Messwerten dokumentiert hat

Am Tag danach wurde die Maschine von einem Sachverständigen nochmals in Betrieb genommen um eine weitere Prüfung des Fehlerstroms zu machen. Das Ergebnis vom Vortag wurde bestätigt.

Bosch wurde mehrfach auf den Umstand hingewiesen. Nach 3 Aufforderungen ohne Antwort wurde die Rechnung auf anwaltlichen Rat zurückgewiesen.

Warum hat BOSCH das nötig.

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