74 Views | 24.02.2016 | 13:26 Uhr
geschrieben von Markus Raffinger

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

PayPal Zahlung von Verkauf eines Lizenzcodes storniert

Bestell-/Kundennummer: PP-004-581-860-531

Ich habe am 8.2.2016 um 19 Uhr einen Lizenzcode für ein PC-Spiel bei eBay verkauft. Um 20 Uhr erhielt ich die Zahlung des Käufers via Paypal. Wie vereinbart, sandte ich daraufhin an den Käufer eine E-Mail mit dem Lizenzcode. 2 Stunden später bekam ich von Paypal eine Mail, die besagt, dass meine erhaltene Zahlung einbehalten wurde, weil der Käufer einen unbefugten Zugriff auf sein Paypal Konto meldete. Der Lizenzcode wurde zu diesem Zeitpunkt bereits nachweislich eingelöst. Der Kaufgegenstand wurde somit konsumiert und ich könnte den Code auch nicht mehr an jemand anderes verkaufen.

SCHLAGWORTE

Am 19.2.2016 bekam ich nun eine weitere Mail von Paypal, die besagt, dass die erhaltene Zahlung storniert wurde, weil es keinen Verkäuferschutz auf "virtuelle Waren" gibt. Als ich daraufhin bei Paypal anrief, teilte mir man mit, dass die Prüfung ergab, dass tatsächlich ein unautorisierter Zugriff erfolgte, weil von einer anderen IP zugegriffen wurde und dies die Analyse des Käuferverhaltens bestätigte. Als ich dann fragte, was denn eine erhaltene Paypal-Zahlung für virtuelle Waren dann noch wert sei, wenn Käufer einfach von einem anderen Computer aus (zB Internetcafe) die Zahlung tätigen und dann jederzeit (auch nach nachweislichem Konsum des Kaufgegenstandes) stornieren können, um dann zu sagen, jemand anders hätte die Zahlung unautorisiert veranlasst, teilte mir der allerdings sonst sehr freundliche Herr vom Kundendienst mit, dass ich mich über dieses Risiko in den AGB und Hilfeseiten von Paypal hätte informieren können und dieses Risiko hätte miteinkalkulieren müssen. Außerdem gäbe es einige Maßnahmen zur Minimierung dieses Risikos:

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1. Die virtuelle Ware nicht sofort nach Zahlungseingang versenden, sondern erst 1-3 Tage danach.
2. Mit dem Käufer persönlich in Kontakt treten, bevor man die virtuelle Ware versendet.
3. Evtl sogar einen Ausweis vom Käufer verlangen (rechtlich evtl bedenklich).

Als ich ihm mitteilte, dass dies mein erster Verkauf von "virtuellen Waren" war und ich über all dies nicht informiert war, entschuldigte er sich mitfühlend für die Umstände und riet mir zur Anzeige bei der Polizei. Außerdem riet er mir, bei etwaigen künftigen Verkäufen von virtuellen Waren, Paypal nicht mehr als Zahlungsmethode anzubieten.

Wenn mir meine Geldbörse gestohlen wird und der Dieb kauft sich aus dem Bargeld darin ein Eis, kann doch auch nicht der Eismann schadhaft gemacht werden. Offensichtlich ist dies bei Paypal und virtuellen Waren anders.

Ein Angebot meinerseits an den Käufer, zumindest 50 % des Kaufpreises an mich zu bezahlen, da ihn zumindest eine Teilschuld wegen offensichtlich rücksichtslosem Umgang mit seinen Benutzerdaten trifft, blieb unbeantwortet.

Ich habe somit die Ware verloren und kein Geld erhalten. Der Mail von Paypal "Sie haben eine Zahlung über X erhalten" darf man nicht zu viel Vertrauen schenken. Googelt man nach diesem Sachverhalt, findet man viele ähnliche Fälle.

Ich rate jedem Privatverkäufer, beim Verkauf von virtuellen Waren, Paypal nicht als Zahlungsmethode anzubieten bzw. obige Informationen zu berücksichtigen.

"Erfahrung ist ein ausgezeichneter Lehrer, aber dessen Honorare sind hoch. " - Corrie ten Boom

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Zahlung des Kaufpreises, bessere Aufklärung von Verkäufern virtueller Waren


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Kommentare und Trackbacks (4)


02.03.2016 | 14:24
von Markus Raffinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2016 | 14:28
von Markus Raffinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2016 | 14:44
von Markus Raffinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2016 | 13:57
von ReclaBoxler-7222003 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Raffinger

Wenn das verkaufte Spiel Internet-Zugang haben muss: Schreiben Sie doch der Firma, die es vertreibt, von dem Fall und dokumentieren Sie ihn mit den Belegen, die Ihnen vorliegen. Dann kann diese Firma den Code und damit das Spiel nämlich sperren. Somit kann der Dieb es nicht mehr nutzen. Und wenn die Firma Einsehen hat - sollte sie, denn Sie haben das Spiel real gekauft und ein Nutzungsrecht daran - und Ihnen einen neuen gültigen Code zusendet, dann können Sie diesen wieder ganz legal verkaufen - aber bitte nicht via paypal, denn deren AGB schließen, wie man in nahezu jeder Beschwerde über paypal lesen kann, komischerweise jegliche Haftung gegenüber allen Seiten aus; die machen einen auf seriös, sind es aber nicht im Ansatz.



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