Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 232 Views | 28.01.2016 | 10:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1399966

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Bosch Kühl-Gefrier -Kombination KGN39XI40/02

Im Mai 2013 haben wir uns für den Kauf einer Kühl-Gefrier Kombi KGN39XI40/02 vom Typ BOSCH entschieden. Es sollte ein in Deutschland hergestelltes qualitativ hochwertiges Gerät sein und haben uns gedacht, dass wir mit so einem Gerät nichts falsch machen können.

SCHLAGWORTE

Anfangs waren wir mit diesem Gerät sehr zufrieden. Doch das sollte nicht lange so bleiben. Im Dezember 2014 wurde der Geräuschpegel des Gerätes sehr laut. Nach einem Telefonat mit dem Service-Center bekamen wir auch rasch einen Termin für die Reparatur mitgeteilt. Er stellte fest, dass der Lüftungskanal inkl. Klappenmotor defekt sei. Dieser wurde komplett erneuert. Kosten: 0.00 Euro aufgrund der Garantiezeit (Belegnr. XA033699).

Schon im Januar 2015 trat derselbe Fehler erneut auf. Gleiche Prozedur: Anruf beim Service-Center und Besuch vom Techniker. Erneuter Austausch des Lüftungkanals am 08.01.2015. Kosten: 0.00 Euro. (Belegnr. XA035164 Garantie). Dann war ein ganzes Jahr Ruhe und wir erfreuten uns unseres Bosch-Gerätes.

Anfang Januar 2016 erneut wieder dieses laute Geräusch. Telefonat mit dem Service-Center und Terminvergabe für den Techniker am 21.01.2016. Erneuter Austausch des Lüftungskanals inkl. Klappenmotor getauscht mit einem Kostenaufwand von 198,99 Euro, da die Garantiezeit abgelaufen war (Belegnr. XA070576). Der Arbeitsaufwand für den Tausch des Lüftungskanals betrug max. 5 min. Ich diskutierte mit dem Techniker, dass ich es nicht einsehe, für 3mal denselben aufgetretenen Defekt zu bezahlen. Er meinte, dass diese Kosten schon ein Kulanz-Angebot sei. Wenn ich die Kosten nicht bezahlen würde, müßte er das Teil wieder ausbauen. Letztendlich habe ich die Rechnung unter Protest unterschrieben und das neue Teil blieb eingebaut. Jetzt stellt sich uns die Frage, ob der Kauf eines Bosch-Gerätes überhaupt richtig war und ob wir uns jemals wieder ein Gerät dieser Marke kaufen würden.

Um dem großen Namen Bosch alle Ehre zu machen, und Kunden durch Mundpropaganda davon zu überzeugen diese Qualitäts-Marke einer guten alten deutschen Firma zu kaufen, bitte ich um eine Regulierung des Reparatur-Preises.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Erstattung des Reparaturpreises zu 100 %


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2016 | 12:37
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter ReclaBoxler-1399966,

vielen Dank für Ihre Anfrage sowie das Telefonat vom heutigen Tag.

Wir freuen uns, im persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben und stehen Ihnen auch zukünftig über die bekannten Kontaktdaten des Werkskundendienstes zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.02.2016 | 17:31
von ReclaBoxler-1399966 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir sagen auf diesem Weg vielen Dank für die zu unserer vollsten Zufriedenheit gefundene positive Lösung und hoffen, dass wir weiterhin zufriedene BOSCH-Kunden bleiben werden.




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