1424 Views | 14.08.2009 | 13:21 Uhr
geschrieben von Peter Sonman

melango.de GmbH (Chemnitz)

Vorsicht vor Melango

Seien Sie vorsichtig bei der Seite Melango.de. Sie werben mit kostenfreien Standardzugang, Tage später erhält man aber eine Rechnung über 290,00 €.

In dem Schreiben wird bei Nichtzahlung mit Inkasso gedroht. Nicht zahlen, sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, dem widersprechen.

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Meine Forderung an melango.de GmbH: Stellungnahme


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Kommentare und Trackbacks (12)


14.08.2009 | 15:25
von Cappo | Regelverstoß melden
Ich muß es leider so deutlich sagen: WER LESEN KANN, IST KLAR IM VORTEIL!
Vielleicht hätten Sie die AGB's vorher durchlesen sollen, denn da steht es klar und deutlich drin, daß der Standardzugang nach kurzer Zeit kostenplichtig ist.
Und wer in der heutigen Zeit immer noch seine Anmeldedaten preisgibt, ohne sich die AGB's der jeweiligen Seite vorher genau durchzulesen, der soll auch bitteschön Lehrgeld bezahlen.

Um hinterher zu jammern - ICH BIN ABGEZOCKT WORDEN, dafür reicht die Zeit, aber zu vorher lesen nicht.

Cappo

14.08.2009 | 17:38
von Peter Menser | Regelverstoß melden
 spider monkey Cappo

Die Kosten müssen deutlich sichtbar sein, nicht erst beim Lesen der AGB´s. Dies belegen eindeutige Urteile in ZUsammenhang mit den Nutzlosenanbietern wie opendownload.de etc.

Die Firma hätte keine Möglichkeit die Forderung rechtlich durchzusetzen.

14.08.2009 | 18:13
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Was liest man hier?

melango.de/index.php?cat=K009&product=P000047

genau dies:

Kosten der Mitgliedschaft:
- *Sie zahlen einmalig die Anmeldegebühr siehe Einzelpreis, ausserdem eine monatliche Grundgebühr von 10,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer zweijährlichen Abrechnung im Voraus. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen Block B für Standard Mitglieder.

Ist es wirklich zuviel verlangt ein bischen Text durchzulesen um zu sehen, dass es etwas kostet? Keiner hat etwas zu verschenken und trotzdem fallen immer wieder Leute auf diesen Irrglauben herein.
Solche Beschwerden sollten eher an die eigenen Eltern oder Lehrer gerichtet werden, die anscheinend nicht fähig waren, ihren Zöglingen das nötige Weltbild zu vermitteln und nicht an die Firmen, die durch diesen Bildungsnotstand Geld verdienen.

14.08.2009 | 18:17
von Peter Menser | Regelverstoß melden
H.Albern

Mag sein, diese sind aber nur durch Herunterscrollen ersichtlich.
Also, es ist sicherlich so, dass man als Verbraucher doch mal genauer schauen sollte. Nur die Firma hätte aufgrund der Versteckten Kostenhinweise keine Chance.

Und wer googelt findet (Melango.de).

14.08.2009 | 18:19
von Hans Albern | Regelverstoß melden
 spider monkey Menser
und was ist am Scrollen zu mühsam? Auf meinem Bildschirm ist nicht einmal das scrollen notwendig.

14.08.2009 | 19:38
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Menser.
Wer in der heutigen Zeit bei all den Warnungen, die es in den Medien gibt, seine Kontaktdaten und u.U. Kontodaten preisgibt, ohne sich die AGB's durchzulesen, der ist nicht unbedarft oder naiv, sondern einfach nur DUMM!

Cappo

16.08.2009 | 18:24
von Peter Menser | Regelverstoß melden
Sie mögen ja recht haben, aber wie sagte schon der ehemaige Bundesklops: "Enscheidend ist, was hinten rauskommt".
Und für die Leute, die in die Melango Falle getappt sind, ist un mal entscheidend, dass die Firma noch nie geklagt hat, gegen Nichtzahler von Rechnungen im genannten Zusammenhang, denn die wissen schon warum.

16.08.2009 | 21:36
von ReclaBoxler-2314011 | Regelverstoß melden
Was soll diese ganze Diskussion? Hier hat jemand die AGB´s nicht gelesen und beschwert sich jetzt öffentlich über seine eigene Dummheit.

17.08.2009 | 14:06
von Peter Menser | Regelverstoß melden
 spider monkey Kirchentante
Anstatt unkluge Sprüche abzulassen sollten Sie die rechtliche Releavanz berücksichtigen. Oder alles MA von Melango?

17.08.2009 | 20:28
von ReclaBoxler-2314011 | Regelverstoß melden
Ich würde es begrüßen, wenn Sie mich nicht "Kirchentante" nennen. Das ist lediglich eine Frage der Höflichkeit. Ich könnte Sie hier bei meinem Repost mit I**** ansprechen. Ich hoffe, dass das für die Zukunft geklärt ist.

Zu Ihren Beiträgen und noch einmal für alle, die AGBs - ob im Internet oder im realen Leben - ignorieren:

Wer AGBs akzeptiert, geht einen Vertrag mit entsprechenden Vertragsbedingungen ein. Das ist erst einmal Fakt und damit hat Herr Mallner ein Eigentor geschossen. Inwieweit diese AGBs rechtens sind, das steht auf einem anderen Blatt Papier.

So viel zu Ihren klugen Sprüchen, die Sie hier zum Besten geben.

17.09.2009 | 21:16
von Peter Sonman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam ein Brief vom Inkasso. Bezahlt wird nicht.


29.07.2012 | 00:42
von Thorsten Spreitzer | Regelverstoß melden
Melango wird sicherlich nicht klagen. Die Geschäftsführer sind bereits vorbestraft, außerdem verstößt die Tatsache, dass nicht klar kenntlich gemacht wurde dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, gegen das Gesetz.
Allerdings sollte man auch beachten dass Melango fast wöchentlich unter einem neuen Namen agiert und mittlerweile mehrere Internetseiten unter verschiedenen Namen betreibt. Im Zweifelsfall ins Impressum schauen!

Das einzige was man hier braucht ist ein Papierkorb für die Inkasso-Briefe (das Inkasso-Unternehmen gehört übrigens der Frau des Melango-Geschäftsführers) und einen guten SPAM-Filter für die dubiosen "Kulanz-Angebote" die mehrmals wöchentlich ankommen.

Man findet unter anderem auch bei youtube einen interessanten Beitrag von Sat. 1 Akte 09.



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