Durch HolidayCheck endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1065 Views | 11.08.2015 | 14:46 Uhr
geschrieben von Christoph Weber Weber

HolidayCheck AG (Bottighofen)

Durch Holidaycheck wird unser Hotel massiv schlecht dargestellt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich führe seit fast 3 Jahren das Rhön Stern Hotel in Hofbieber / Schwarzbach.

Wir haben sehr viel Geld und Arbeit in die Zimmer und Räumlichkeiten investiert.

Seit 3 Monaten wird unser Hotel was vorher " Zum Goldenen Stern" war bei Holidaycheck schlecht dargestellt. Es werden schlechte Bilder mit Absicht gemacht und auch unser neuer Name "Rhön Stern Hotel" im Text verwendet.

Dies dürfte schon alleine nach den AGB, s von Holidaycheck gar nicht gemacht werden.

Diese angeblichen Hausgäste haben weder noch eine Buchungsbestätigung noch einen Zahlungsbeleg vom Rhön Stern Hotel!

Und wenn Sie diese gehabt hätten, dürfte Holidaycheck den Eintrag laut Ihrer eigenen AGB, s nicht veröffentlichen. Wir haben mit Holidaycheck keinerlei Vertragsverhältnis.

Diverser Schriftverkehr wird noch frech und unsachlich beantwortet.

Können Sie uns dabei helfen!

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Meine Forderung an HolidayCheck AG: Sofortige Löschung aller Alt- und Neueinträge


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


11.08.2015 | 15:40
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Sie haben die Beschwerde an Ihr eigenes Hotel
gerichtet.

11.08.2015 | 19:19
von Phönix | Regelverstoß melden
Warum unterstellen Sie, dass man Sie denunzieren will? Die Bewertungen klingen allesamt glaubwürdig. Es wäre eventuell besser, sich die Beschwerden zu Herzen zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Ich persönlich informiere mich auch bei Holidaycheck, bevor ich ein Hotel buche. Es ist gut, dass es ein derartiges Portal gibt.

23.09.2015 | 08:42
von Christoph Weber Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider läßt sich Holidaycheck auch mit guten Worten und Beweisen nicht bewegen die Einträge zu löschen.
Es sieht so aus als sollten wir Geld bezahlen (durch einen Vrtrag der 15% vom Übernachtungspreis beträgt!)

Da der Sitz dieser Firma in der Schweiz ist, kommt man auch wahrscheinlich rechtlich gegen Holidaycheck nicht an.

Oder haben Sie noich eine andere Idee?

Mit freundlichen Grüßen.
Christoph Weber


23.09.2015 | 08:58
von Christoph Weber Weber endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 2 Kommentare kommen uns sehr verdächtigt vor.
1. sind sie zum gleichen Zeitpunkt gesendet worden.
2. Können sie nicht Ihren richtigen Namen verwenden?

Mit freundlichen Grüßen.
Christoph Weber




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