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726 Views | 26.07.2015 | 14:33 Uhr
geschrieben von Dina Barbian
IRREFÜHRUNG DER VERBRAUCHER: SO VERDIENT RYANAIR ZUSÄTZLICHES GELD!
Irgendwo in den AGBs (für den Verbraucher sehr schlecht zu finden) steht, dass Kinder unter 16 nicht unbegleitet fliegen dürfen. Wer trotzdem eine Reise bucht, bekommt keine Information darüber, dass das Kind zu jung ist, d. h. Ryanair kassiert das Geld. Auch wenn man eine Reiserücktrittsversicherung PLUS abgeschlossen hat, kann man den Flug nicht stornieren und erhält keine Rückerstattung!
Meine Forderung an Ryanair Ltd.:
Stornierung des Fluges, der erst im August ist, und Rückerstattung der Kosten
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Über 15-jährige zählen also bei der Buchung als Erwachsene.
Trotzdem wird von Ryanair tief in den AGB`s versteckt die Mitnahme eines 15 bis 16-jahrigen verweigert. Und dann noch mit der unverschämten Bemerkung auf die AGB. Es wird nicht einmal das Geburtsdatum gecheckt, was bei einer einzelnen Buchung kein Problem wäre. Diese Diskrepanz zwischen Buchungshinweisen und der AGB grenzt an zielgerichteten Betrug. Insbesondere, da Ryanair ja wohl nicht zum ersten Mal auf diese suspekte Geschäftspraxis hingewiesen wurde. Ich werde mich mit einem Anwalt und dem Hamburger Verbraucherschutzverein unterhalten.
Noch ein Hinweis an Ke Bo: Ihr Hinweis auf FAQ`S von Ryanair ist kontraproduktiv. Frau Barbian hat ausdrücklich die AGB erwähnt. Capice? Wenn sie nichts positives beitragen können, einfach mal nichts schreiben!
Ich warte noch auf den Eingang des Geldes; danach ist der Fall für mich abgeschlossen.
Herzlichen Dank!