0 Views | 31.01.2022 | 22:04 Uhr
geschrieben von Günter/Klaus Brugger

primastrom GmbH (Berlin)

Abbuchung eines höheren Abschlags!

Trotz Sonderkündigungsrecht?

Ich habe am 28.12.2021 eine Preiserhöhung von Primastrom erhalten, worauf ich gleich per E-Mail von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe.

SCHLAGWORTE

Kam keine Rückmeldung! Am 10.01.2022 haben sie eine Lastschrift von 290,31 Euro eingezogen haben, die ich dann zurück gebucht habe! Am 11.01.2022 kam dann ein Brief meine Kündigung wird zum 19.01.2022 angenommen. Ich habe dann am 12.01.2022 per SMS ein Kundenpasswort erhalten! Am 14.12.2022 wurde mir per SMS mitgeteilt: Ihre letzte offene Rechnung mehrfach versucht von meinen Konto einzuziehen. Können wir bis zum 21.01.2022 keinen vollständigen Ausgleich ihrer offenen Posten feststellen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Ich habe dann zurück geschrieben sie werden die offene Rechnung erhalten bei der Abschlussrechnung, mein Vertrag ist am 1.01.2022 angelaufen bei Primastrom! Ich habe dann am 20.01.2022 eine letzte Mahnung erhalten, ich solle bis in sieben Tagen zum 21.01.2022 den offen Betrag von jetzt 298,11 Euro bezahlen, Brief war zum 14.01.2022 datiert! Meine Abschlagszahlung von ihnen bestätigt war 171,28 Euro, habe keine Erhöhung meiner Abschlagszahlung erhalten. So geht Primastrom mit seinen Kunden um! Ich habe sogar eine Abschrift von einem Urteil erhalten aus dem Jahr 2011?

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Abschlussrechnung.


 
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