Durch ÖBB-Personenverkehr gelöste Beschwerde. | 30 Views | 10.12.2020 | 16:51 Uhr
geschrieben von A. Winter

ÖBB-Personenverkehr AG (Wien)

ÖBB Strafe Kontrolleur

Bestell-/Kundennummer: DVR-Nr 2111135

Ich war mit meinem 11jährigen Sohn sechsTage i. d. Alpen wandern.

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Am 23.10.2020, 16.00 Uhr, bin ich i. d. Ostpreussen-Hütte abgewiesen worden nach 15 km Wanderung, trotz Verpflichtung der Notaufnahme. Schnell sind wir weitere 7 km zum Bhf. Werfen, dabei hat mein Sohn sein Schienbein geprellt und konnte vor Schmerzen und Erschöpfung nur mit meiner Stützung laufen. In Golling haben wir ein Quartier kurzfristig gefunden.

Wir haben am Bhf. Werfen versucht, den Automaten zu bedienen, er nahm kein Geld an. Wir waren ca. 10 Minuten, bevor der Zug abfuhr, am Bhf. und sind schnell zum Gleis gegangen, um in das Quartier in Golling zu kommen.

Im Zug habe ich sofort d. Kontrolleur gesagt, dass ich kein Ticket habe. Er verstand sehr schlecht deutsch und war auf eine Strafe fixiert - er reagierte auf keine meiner Fragen! Nur das Wort Strafe und Gebühr. Er war auch nicht gewillt uns ein Ticket zu verkaufen.

Im Zug gab es auch keinen Ticket-Automaten. Danach habe fast geweint und die Welt nicht mehr verstanden - so viel Pech in 3 Stunden.

SCHLAGWORTE

Ich bin noch nie schwarz gefahren und hatte auch die Tickets für die Rückfahrt schon dabei. Wir haben nicht mutwillig und auch nicht mit Absicht kein Ticket gehabt. Es war eine Notsituation - so etwas plant man doch nicht. Der Versuch, den Automaten zu bedienen, hat nicht geholfen

Der Versuch, dem Kontrolleur alles sofort anzuzeigen, hat nicht geholfen. Ich bin pro Jahr mehr als sechs mal in Österreich, insgesamt mehr als 12 Wochen, z. Teil beruflich, aber das habe ich in 15 Jahren noch nie erlebt.

Ich bin ratlos. Ich habe noch etwas vergessen. Ich möchte ihnen zu meiner 1. Mail an sie noch mitteilen, dass ich kein technisches Gerät zur Online- oder Mobile-Ticket am Computer, Tablet oder Smartphone dabei hatte auf den Alpenwanderungen und auch kein solches Gerät besitze. Daher war ein Fahrkartenkauf nicht - trotz der Fahrkartenautomaten-Probleme - nicht möglich.

Der Kontrolleur hat, als ich auf ihn zuging, meine Frage nach dem Fahrschein-Kauf mit "nicht möglich" abgetan. Er wollte mir keinen Fahrschein verkaufen. Er hat mir gesagt, dass es im Zug keinen Automaten gibt.

Ihre Bahngesellschaft verspricht, dass ich mir schnellstens im Zug, am Zugende, Fahrkarten kaufen kann. Diese Möglichkeit und auch keine anderen Möglichkeiten bestanden für mich nicht aufgrund des Verhaltens des Kontrolleurs.

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Meine Forderung an ÖBB-Personenverkehr AG: 100 % Erstattung der Strafe (FGN)


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.12.2020 | 21:17
von A. Winter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall konnte mit Hilfe der afd-Schiedsstelle der ÖBB so voran gebracht werden, dass mir zumindest 135/2 Euro als Gutschein ausgestellt wurde. Den ich kaum nutzen kann, weil ich der DB vertraue!
Ihnen Frohe Festtage und Danke.




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