Immergrün Energie (Köln)
Nichtgewährung der Bonuszahlungen bei Immergrün GmbH
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 21809027142
Nichtgewährung der Bonuszahlungen bei Immergrün GmbH (Sofort- und Neukundenbonusauszahlung) trotz Vertragserfüllung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Strom-Belieferungsvertrag zur Vertragsnummer 21809027142 beinhaltete die Gewährung eines Sofortbonus (220,- Euro) spätestens 60 Tage nach Belieferungsbeginn (=01.01.2019) sowie die Gewährung eines Neukundenbonus (15 % auf den Gesamtbetrag der Rechnung). Trotz Vertragserfüllung durch mich (durchgehende Belieferung während der Vertragslaufzeit von einem Jahr mit Strom an der Anschlussstelle, Vertragsende 31.12.2019) wurden durch die Fa. Immergrün GmbH weder die beiden Boni, noch das Restguthaben in Höhe von 14,15 Euro = (Stromkosten pro Kw/h + monatl. Grundgebühr abzgl. geleisteter Abschlagszahlungen) ausbezahlt. Es liegen von meiner Seite keine Gründe vor, die einer Bonusgewährung widersprechen würden.
Ich fordere hiermit das Unternehmen Immergrün GmbH zur sofortigen Auszahlung der noch nicht gewährten Boni einschl. des Restguthabens auf. Fristsetzung für den Zahlungseingang auf meinem Bankkonto ist der 06.03.2020.
Nach meinen Recherchen scheint dieses Vorgehen der Immergrün GmbH kein Ausnahmefall zu sein. Demnach beklagen zahlreiche andere Kunden ein identisches Vorgehen des Unternehmens. Eine Abhilfe durch das Unternehmen selbst verlief bis dato ergebnislos.