Startseite > Handel > Möbelhäuser > Mömax > gelöste Beschwerde-Nr.: 205368
Durch Mömax gelöste Beschwerde. | 195 Views | 16.01.2020 | 16:16 Uhr
geschrieben von Schoenfeld

Mömax (Würzburg)

Rückgaben nur mit Ausweis möglich

Bestell-/Kundennummer: YHYN7K

Erstattungen nur mit amtlichen Dokument möglich, Kunde wird als Lügner und Verbrecher dargestellt. Total inkompetente telefonische Beratung, jeder Anruf eine andere Aussage.

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Wir haben einen Gutschein vor Weihnachten gekauft, da dieser leider trotz 9 Werktagen Vorlaufzeit nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte, haben wir uns für ein anderes Weihnachtsgeschenk entschieden und den Gutschein zurückgegeben.

SCHLAGWORTE


Dieser wurde per Einschreiben zurückgeschickt. Trotz mehrfacher Telefonate und Mailkontakt wurde uns der ausstehende Kaufbetrag von 200,00 Euro nicht erstattet!

Begründung: Man müsse ein amtliches Dokument/Ausweis mitschicken.
Dies halten wir für nicht erforderlich. Wir haben noch nie bei Rückgabe von Waren/Gutscheinen innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist einen Ausweis mitschicken müssen - wo kommen wir denn da hin? Dann hätten ja dutzende Shops, bei denen man etwas zurückgibt den Ausweis von jemandem.
Hier zweifeln wir auch die rechtliche Haltbarkeit dieses Vorgehens an.

Leider ist das Telefonpersonal total inkompetent und bei jedem Telefon wird dem Kunden etwas anderes erzählt. Erst wird erzählt, das Geld wird auch ohne Ausweis erstattet, 2 Tage später wenn man sich erkundigt wie der Stand ist, wird einem erzählt, der Ausweis wäre noch nicht eingeschickt.
Gleiches Thema mit der Rückgabe eines Gutscheins: 1. Telefonat: "Wenn der Gutschein dann verspätet ankommt, müssen sie diesen nicht zurückschicken, wir stornieren die Nummer hier, sie können den Gutschein einfach entsorgen". Dann hatten wir ihn entsorgt und per E-Mail kam anschließend "Sie müssen natürlich den Gutschein zurückschicken". Wir durften also anschließend noch einmal im Müll wühlen und hatten den Gutschein glücklicherweise wiedergefunden.

Fazit: Keine telefonischen Anfragen nutzen, diese haben 0 Aussagekraft und Zuverlässigkeit! Ein anderer Mitarbeiter erzählt einem nicht nur etwas komplett Anderes am nächsten Tag, er unterstellt dem Kunden auch noch, dass dieser lügt, da er "die Mitarbeiterin, mit der Sie gesprochen haben kenne, und sich nicht vorstellen könne, dass sie dies so gesagt habe. ich kenne Sie jetzt auch nicht, und will ihnen nichts unterstellen, aber.".
Der Kunde denkt sich sowas also aus Jux und Dollerei aus, herzlichen Glückwunsch. Der Kunde wird hier nicht nur als Lügner sondern auch das Verbrecher dargestellt.

Aber: Zum Kauf und Bezahlung eines Gutscheins reicht es, das Geld zu überweisen - dies nimmt Mömax auch ohne Ausweis gerne an!

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Meine Forderung an Mömax: 200,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2020 | 11:50
Firmen-Antwort von: Mömax
Abteilung: Social Media Kommunikation

Sehr geehrter Kunde,
vorweg möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir die 200 Euro am 15. Jänner rücküberwiesen haben.
Weiters teilen wir Ihnen mit, dass wir uns selbstverständlich absichern müssen, wenn ein Gutschein storniert werden soll. Sonst könnte jeder, der die Gutscheinkarte findet, retour senden und das Geld verlangen. Dies ist ganz normales Geschäftsgebaren, dass man sich hier absichern möchte.
Ihr mömax Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.01.2020 | 13:52
von Schoenfeld gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben inzwischen in der Tat den Betrag zurückerhalten.

Dass man darum aber so kämpfen muss und sich auf geltendes Recht beruft, macht keine Lust auf "mehr".

Man sollte seine Geschäfts/Abrechungsprozesse an geltendem Recht ausrichten und nicht andersherum. Wenn Kunden aufgefordert werden einen Ausweis zu scannen und zu schicken und auf die Nachfrage "Welche Informationen benötigen Sie denn konkret von dem Ausweis? Damit wir nicht benötigte Passagen schwärzen können" keine Antwort erhalten, treiben Sie die Kunden in eine rechtlich fragwürdige Situation.

Empfehlenswert hierzu die aktuelle Rechtslage zum Kopieren von Ausweisen:
https://www.youtube.com/watch?v=vUFY7LBmGnM




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