Durch AffiliCon gelöste Beschwerde. | 102 Views | 19.04.2019 | 09:34 Uhr
geschrieben von Ursula Zelenka

AffiliCon GmbH (Köln)

Abzocke "für immer schlank Ernährungscoaching"

Ich habe mir "Nie wieder Diäten - Die 3-Phasen ZVG-Methode inkl. Boni" bestellt und auch gleich mit Sofortzahlung überwiesen.

Jetzt wird mir angeblich für ein "Für immer schlank Ernährungscoaching" 9,97 Euro von meinem Konto abgebucht!

Zum einen habe ich das nicht bestellt und ganz sicher nicht genehmigt, dass mir von meinem Konto Geld abgebucht wir!

Zum anderen habe ich nichts erhalten! weder ein Coaching noch sonst was!

Keine Ware - kein Geld

Und schon gar nicht ohne Bestellung und schriftliche Einwilligung von meinem Konto etwas abzubuchen!

Ist immer wieder erstaunlich, mit welch illegaler Energie die Menschen versuchen, an Geld zu kommen! Die sollten sich was schämen!

Oder es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, würde Ihnen sicher gut tun und die Welt zu einem noch besseren Ort machen.

Ehrlich währt am längsten!

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.04.2019 | 22:12
von Ursula Zelenka | Regelverstoß melden
Nachdem ich meine Bank beauftragt hatte die Abbuchung zu stornieren, drohte mir die AffiliCon Gmbh per mail wenn ich den Betrag von Euro 9.97 nicht binnen 12 Tagen überweise mir die anfallenden Kosten der fehlgeschlagenen Zahlung von Euro 10,66 auch noch zu verrechnen.
Nach nochmaligem Schreiben per mail meinerseits dass ich dies sicher nicht mache, schrieb mir dann AffiliCon, dass sie nach Überprüfung des Vorfalles die Angelegenheit als erledigt betrachten.

19.04.2019 | 22:13
von Ursula Zelenka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich meine Bank beauftragt hatte die Abbuchung zu stornieren, drohte mir die AffiliCon Gmbh per mail wenn ich den Betrag von Euro 9.97 nicht binnen 12 Tagen überweise mir die anfallenden Kosten der fehlgeschlagenen Zahlung von Euro 10,66 auch noch zu verrechnen.
Nach nochmaligem Schreiben per mail meinerseits dass ich dies sicher nicht mache, schrieb mir dann AffiliCon, dass sie nach Überprüfung des Vorfalles die Angelegenheit als erledigt betrachten.


19.04.2019 | 22:14
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