Immergrün Energie (Köln)
Versteckte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Kundennr 26202E1471 Vertragsnr 21708020353
Anfechtung der Preiserhöhung - Jahresendabrechnung ohne Hinweis auf Preiserhöhung, Preiserhöhung in geänderten AGBs versteckt
Immergrün hat für das 2. Vertragsjahr eine Preiserhöhung in Höhe von 16,00 Euro/Monat auf den monatlichen Grundpreis von zuvor 2,43 Euro/Monat in den AGBs versteckt.
Ich bin fest überzeugt, dass diese Preiserhöhung nicht zulässig ist, und zwar
1) Die Preiserhöhung wurde unauffällig in geänderten AGBs per E-Mail mitgeteilt. Dieses Schreiben ist nicht transparent, weil Immergrün nicht aufstellt, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil an dortiger Stelle der alte Preis nicht genannt wird.
Stattdessen lediglich ein Satz mit Hinweis auf den künftigen Grundpreisbetrag. Genau dies aber verlangt aber der BGH in seinem Urteil VIII ZR 247/17.
2) Eine Versechsfachung es Preises ohne jegliche Angaben einer Berechnungsgrundlage gibt Grund zur Annahme, dass es sich hier um eine wahllos überzogene Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung handelt und somit nicht wirksam ist.
Im konkreten Fall erhielt meine Jahresendabrechnung vom 21.08.2018 keinerlei Hinweis auf eine Preiserhöhung ab 1.09.2018, lediglich der (gegenüber dem Vorjahr) gleichbleibende Abschlagsbetrag ab 1.9.2018 wird genannt und die gesamte Rechnung gibt den Anschein, dass alle wesentlichen Vertragsdetails unverändert weiter gelten.
Mit E-Mail vom 20.07.2018 hatte man mir eine Änderung der AGBs geschickt, in der die Preiserhöhung zum 1.9.2018 unauffällig mit den oben genannten Mängeln der Unübersichtlichkeit und fehlenden Transparenz erwähnt wurde.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist und fordere die Rücknahme der Preiserhöhung!