BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Endabrechnung und Rückzahlungen
Bestell-/Kundennummer: 534771 / 625038
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 04.07.2018 endete mein Belieferungsvertrag mit der BEV. Bis heute habe ich keine Endabrechnung erhalten.
Somit ist die gesetzliche Vorgabe, die Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen (§ 40 Abs. 4 EnWG) deutlich überschritten.
Rückfragen per E-Mail wurden nicht beantwortet. Telefonische Nachfragen wurden mit: „Der Vorgang ist in Bearbeitung oder wurde weiter geleitet beantwortet“.
Aus diesem Grund teile ich Ihnen hiermit auch auf diesem Weg (telefonisch und per E-Mail bereits erfolgt) mit, dass die von mir gesetzte Frist für den Eingang einer korrekt erstellten Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG am 19.10.2018 abläuft.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus sofort nach ergangener Schlussabrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen, sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
11.10.2018 | 08:17
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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