Durch Österreichische Post gelöste Beschwerde. | 234 Views | 08.10.2018 | 23:06 Uhr
geschrieben von Johann Schwarz

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)

Gelber Zettel statt Paket trotz Abstellgenehmigung und zu Hause

Faule Zusteller sollten endlich gemaßregelt werden. Sie bringen Ihre Kollegen in Verruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Neuerlich finde ich im Briefkasten angefügten gelben Zettel (siehe PDF Datei). Ich bin wirklich empört. Nicht nur, dass sie es nicht notwendig finden, meine Schreiben zu beantworten, unternehmen Sie ganz offensichtlich gar nichts gegen Faulpelze in Ihren Reihen. Sie sollten wirklich ihrer Pflicht als Vorgesetzte nachkommen, den Dingen nachgehen und herausfinden, wer jeweils hätte zustellen sollen, aber es unterlassen hat, zwei Stockwerke hochzusteigen und lieber einen gelben Zettel in den Briefkasten wirft. Drei Vorfälle eine Abmahnung, drei Abmahnungen – Kündigung. Nur so geht das, glauben sie einem erfahrenen ehemaligen Chef.

Am selben Tag, an dem ich diesen gelben Zettel erhielt, hat übrigens auch meine Nachbarin Frau Susanne Heidrich Auhofstrasse 134/ 9 nur einen gelben Zettel erhalten. Weder bei Ihr noch bei mir wurde geläutet. Zudem war die Haustür den ganzen Tag offen, da unten in Wohnung 2 gearbeitet wurde und die Arbeiter das Haustor geöffnet hielten, um leichter Aus und Ein gehen zu können. Es erübrigt sich zu betonen, dass ich wegen meiner Gehbehinderung den ganzen Tag zu Hause war und dass meine Alarmanlage mit der Hausanlage verbunden ist und daher aufgezeichnet ist, dass es am besagten Tag kein einziges Mal angeläutet worden war. (Auch irgendwie logisch, weil die Haustür ja ohnehin weit offen stand.)

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Dass der gelbe Zettel unvollständig ausgefüllt ist, sodass weder zu erkennen ist, wer der Aussteller war, noch um welche Uhrzeit er ‚niemand angetroffen hat‘, ja nicht einmal der Absender angegeben ist, ist eine zusätzliche Unkorrektheit, die es abzustellen gilt. Ich denke jedoch, dass Ihre Zusteller Verwaltung trotzdem herausfinden kann, wer an diesem Tag in diesem Gebiet ausgeteilt hat.

Ich fordere Sie daher auf, das erwartete Paket raschest zuzustellen und erlaube mir dieses Schreiben wegen mehrfacher von Ihren Mitarbeitern durchgeführten Verstößen, im Internet zu veröffentlichen.

J. S.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Österreichische Post Aktiengesellschaft: Mahnen Sie endlich die Täter ab


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


30.10.2018 | 22:11
von Johann Schwarz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit mehr als 14 Tagen Verspätung lag das Paket ohne Kommentar dann vor meiner Wohnungstür.Es erforderte 3 AAnrufe bei der Beschwerdestelle, bis dies endlich erreicht wurde. Bei meinr letzten Kontaktaufnahme erklärte man mir lakonisch, das Paket sei am Weg zu mir. Es kam dann am selben Nachmittag.


13.02.2019 | 19:46
von Andrea Maier | Regelverstoß melden
Überall dasselbe! Hier in meinem Ort der zu Wien vergleichsweise winzig ist hatte ich das auch schon so oft. Vor über einem Jahr habe ich deshalb eine Abstellgenehmigung erwirkt weil ich es leid war trotz Anwesenheit immer nur einen Zettel zu erhalten anstatt auch nur den Versuch mich auch tatsächlich zu erreichen. Jedoch musste ich auch nach dem Erwirken dieser Genehmigung feststellen das man des öfteren nicht mal dazu imstande ist das Paket unten auf den Briefkasten zu stellen was so gesehen den selben Weg macht wie einen Zettel zu hinterlegen. Ich frage mich ernsthaft ob das nicht einer Art Vertragsbruch gleich kommt wenn man so gesehen den Service den man angemeldet hat nicht mal erhalten hat.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Österreichische Post: Post stiehlt Paket Inhalte
Österreichische Post: Briefträger kann nicht lesen
Österreichische Post: Post lügt!
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!