BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung des Guthabens, Neukundenbonus und Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: KD 32885, Vertragsnummer: 301558
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Rechnung vom 27.10.17 teile ich Ihnen folgende Beschwerde und Aufforderung mit.
Ich bin äußerst unzufrieden und empört mit der Art und Weise wie mit mir als Kundin umgegangen wird. Dies resultiert aus folgenden Sachverhalten.
1.) Der Grundpreis wurde von 6,11 €/mtl. auf 12,22 €/mtl. erhöht.
Das ist das Doppelte und hierüber erfolgte keine Mitteilung, was gegen Punkt 6.2 Ihrer AGB sowie gesetzlich gegen §41 (3) EnWG
„Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. " verstößt.
Zudem verstößt dies gegen §3 (1) PAngV "Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern (Arbeits- oder Mengenpreis) gemäß Satz 2 im Angebot oder in der Werbung anzugeben", da dieser Preis inkl. aller Steuern ausgewiesen sein müsste und so nach Ihrer Art für den Endverbraucher unverständlich ist! Mit der Erhöhung bin ich nicht einverstanden.
2.) Der Neukundenbonus in Höhe von 15 % des Jahresumsatzes verrechnen Sie mit monatlichen Abschlagszahlungen. Mit der Verrechnung bin ich nicht einverstanden. Der errechnete Betrag in Höhe von 61,00 € inkl. MwSt soll ausbezahlt werden!
3.) Das Guthaben in Höhe von 776,31 € haben Sie bei der Berechnung der monatlichen Stromzahlung berücksichtigt. Auch hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die Stromabrechnung für das Jahr 2016 betrug insgesamt 406,69 € brutto, das entspräche einer monatliche Abschlagszahlung von 34 €. Ihre neue berechnete monatliche Stromzahlung lautet 39,00 €, womit ich einverstanden wäre, aber nur unter der Voraussetzung das das Guthaben von € 778,31 ausgezahlt wird.
Zusammenfassend fordere ich Sie hiermit auf bis zum 21.11.2017 das komplette
Guthaben in Höhe von 837,31 EURO auszubezahlen und mir eine Bestätigung
zukommen zu lassen.
14.11.2017 | 06:37
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Ulrich,
vielen Dank für Ihre Informationen und die damit verbundenen Anliegen.
Wir bedauern Ihre Verärgerung sehr.
Gleichzeitig würden wir uns freuen, wenn Sie Ihre Anliegen direkt an uns adressieren könnten, sodass wir Gelegenheit erhalten, Ihre Fragen mit Ihnen gemeinsam zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.
Sämtliche Themen, die Sie uns adressieren, lassen sich in Ihrem Sinne erledigen. Wir haben bereits alles angestoßen.
Ihre Zahlungen sollten daher sehr kurzfristig in den nächsten Tagen bei Ihnen eingehen.
Ihre Rechnung wurde in Ihrem Sinne korrigiert.
Wir prüfen intern, was hier passiert ist.
Wir hoffen sehr, dass wir mit unserer sofortigen Reaktion Ihre Verärgerung wieder bereinigen können.
Bitte wenden Sie sich gerne wieder an uns, falls Sie hierzu noch Fragen haben.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team