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229 Views | 13.10.2017 | 11:24 Uhr
geschrieben von Stefan Dieth
Ich bin am Dienstag, 10.10.2017, um 16:08 mit der S1 von Bruck/Mur nach Graz gefahren. Drei Minuten vor der Abfahrt löste ich mein Ticket via Handy, das Geld für das Ticket wurde online abgebucht. Aufgrund eines Systemfehlers bekam ich aber KEIN TICKET.
Für diesen Systemfehler soll ich jetzt 120 Euro Strafe fürs Schwarzfahren zahlen.
Meine Forderung an ÖBB-Personenverkehr AG:
Die 120 Euro zahle ich nicht aufgrund des Systemfehlers der ÖBB.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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