Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)
Türmanschette WVH28540 Wäschetrockner - Garantie abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: Rechng. Nr. BB022210
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem wurde ein Waschvorgang meines o. g. Wäschetrockners unerwartet unterbrochen. Nach dem Öffnen der Tür des Geräts, stelle ich fest, dass der untere Bereich der Türmanschette gerissen war. Ich habe umgehend den Bosch Kundenservice angerufen, weil ich die Maschine täglich benötige. Da die Maschine erst im August 2013 erworben wurde, ging ich selbstverständlich davon aus, dass es sich hier eindeutig um einen Garantiefall handelt, denn in der Wäsche (vorwiegend Bettwäsche) waren keinerlei harten oder spitzen Gegenstände. Der Mitarbeiter am Telefon vereinbarte daraufhin einen Termin mit einem Servicetechniker.
Am 19.03.15 war der Mitarbeiter vom Kundendienst dann bei mir zu Hause und erkannte den Fehler sofort, da es sich wohl um ein bereits bekanntes Problem handelte. Bei dem Gerät kommt es wohl des Öfteren vor, dass sich Wäsche beim Schließen der Tür unter die Manschette schiebt und durch die schnellen Umdrehungen der Trommel beim Waschvorgang führt dies dazu, dass das Wäschestück durch die entstehenden Kräfte den unteren Teil der Manschette beschädigt. Konstruktionsbedingt dürfte die Maschine erst gar nicht mit dem Waschprogramm starten, wenn sich Wäsche in der Manschette verhakt. Der Techniker versuchte mir aber zu erklären, dass es sich um einen Bedienfehler handelt und daher die Herstellergarantie nicht greift. Ich habe dem Kundenmitarbeiter in dieser Sache zwar widersprochen, aber die Reparatur dennoch durchführen lassen, weil ich die Maschine – wie oben beschrieben – dringend benötige. Mir liegt nun eine Rechung über die Reparatur in Höhe von 209,00 € vor.
Ich beschwere mich nun ausdrücklich und bitte um Stellungnahme, weil ich es nicht akzeptiere, für die Reparatur zu zahlen. Von meiner Seite ist keinerlei fehlerhafte oder fahrlässige Bedienung zu erkennen. Zudem handelte es sich – wie bereits beschrieben - bei der Wäsche um herkömmliche Bettwäsche. Sie werden sicherlich meine Verärgerung verstehen und auch zustimmen, dass es konstruktionsbedingt nicht sein darf, dass sich beim Waschen etwas zwischen Tür und Manschette verkeilt und die Maschine dennoch mit dem Waschprogramm startet.
Aus den o. g. Gründen bitte ich Sie daher, dass die Reparaturleistungen, sowie die Manschette als Garantiefall anerkennen und somit von einem Rechnungsausgleich meinerseits absehen. Über eine entsprechende Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen.
01.04.2015 | 07:01
Abteilung: KDD-STK
Sehr geehrter Herr Rehmet,
wir stimmen Ihnen zu, dass es besonders ärgerlich ist, wenn innerhalb der Garantiezeit unerwartete Reparaturkosten entstehen.
Sicherlich werden Sie Verständnis haben, dass wir zwingend an die Garantiebedingungen gebunden sind und ausschließlich treuhänderisch gegenüber unseren Werken arbeiten.
Ihrem Wunsch, die Instandsetzungskosten vom 19.03.2015 zu Lasten der Garantie zu verrechnen, ist anhand des eindeutigen Fehlerbildes ausgeschlossen.
Jedoch wird in unserem Haus die Kundenzufriedenheit groß geschrieben. Unsere schriftliche Stellungnahme erhalten Sie in den kommenden Tagen postalisch zugestellt.
Wir sind zuversichtlich, Ihnen kompetent geholfen zu haben und würden uns freuen, wenn unsere Entscheidung Ihre Zustimmung findet.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskudnendienst Bosch Hausgeräte
Kosten für neuere siemens oder Bosch Maschinen etwa 50€