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969 Views | 01.02.2015 | 18:17 Uhr
geschrieben von Michael Kopatz
ZARA (Osnabrück)
Bei einer Hose war bereits nach dem ersten Tragen der Reißverschluss defekt.
Nun verweigert Zara den Umtausch, weil die defekte Hose nicht auf dem Beleg stünde. Offenbar wurde das falsche Produkt eingescannt. Obwohl niemand bestreitet, dass die Ware von Zara stammt (in der Hose ist ein Schild eingenäht) und auch nicht das kurzfristge Kaufdatum in Frage gestellt wird, verweigert Zara den Umtausch.
Das änderte sich auch nicht, nach einem Mailwechsel mit der Zentrale. Im Warenwirtschaftssystem hätten sich keine Differenz ergeben. Ende der Durchsage.
Das ist frustrierend.
Meine Forderung an ZARA:
Umtausch gegen Geld oder Beseitigung des Schadens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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